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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Drohnenhaftpflicht
Jede Drohne mus mit einer Drohnen Haftpflicht versichert sein, wenn sie in Deutschland im Freien betrieben wird (Versicherungspflicht). Die Drohnen Haftpflicht deckt dabei mindestens Personenschäden und Sachschäden durch Drohnen in Höhe von 750 SZR ab. In der Praxis erfüllt diese Drohnen Versicherung drei Funktionen: 1. Sie überprüft, ob ein durch eine Drohne Geschädigter überhaupt einen Anspruch auf Leistung hat. 2. Sie begleicht berechtige Ansprüche von Geschädigten, sodass der Drohnenpilot nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. 3. Die Drohnen Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und vertritt den Drohnenpiloten bei Bedarf auch vor Gericht ((passiver Rechtschutz).
Synonyme - Haftpflichtversicherung für Drohnen
Drohnenkasko
Als Drohnen Versicherung leistet die Drohnen Kaskoversicherung anders als die Drohnen Haftpflicht nicht für Schadensersatzansprüche gegenüber Drittern, sondern leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der eigenen Drohne. Versicherte Ursachen hierfür können Abstürze, Transportschäden oder auch Diebstahl sein. Für eine reibungslose Abwicklung im Schadensfall sollten der Drohnen Kasko Nachweise für den Verlust oder die Beschädigung der Drohne vorgelegt werden können: z.B. Fotos vom Wrack oder eine Kopie der Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Die Drohnen Vollkasko erstattet den Neuwert oder den Zeitwert der Drohne. Der Neuwert ist der Betrag, der im Zeitpunkt des Schadens ausgegeben werden muss, um die gleiche (oder eine vergleichbare) Drohne neu zu kaufen. Dieser Betrag ist durch den schnellen technischen Fortschritt bei Drohnen meist deutlich niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis, der als Versicherungssumme gilt. Beim Zeitwert wird vom Neuwert noch eine Abnutzungsabschreibung vorgenommen: je älter die Drohne, desto höher der Abzug. Von dem Neuwert oder Zeitwert wird dann eine Selbstbeteiligung abgezogen, um die Auszahlungssumme bei einem Totalschaden der Drohne zu ermitteln. Damit keine Unterversicherung besteht, muss beim Abschluss der Drohnen Kaskoversicherung immer der volle Kaufpreis als Versicherungssumme angegeben werden. Anders als bei der Kfz-Versicherung sind Haftpflicht und Kasko in der Luftfahrt zwei getrennte Risiken. Da Anbieter einer Drohnen Kasko den Vertrag spätestens beim zweiten Schaden innerhalb von 3 Jahren kündigen, würde bei einem Kombi-Vertrag auch die Drohnen Haftpflicht mitgekündigt. In diesem Fall müsste bei der Suche nach einem neuen Anbieter immer angegeben werden, dass der Vorversicherer den alten Vertrag gekündigt hat. Das würde den Abschluss einer neuen Drohnen Haftpflicht teilweise unmöglich machen. Daher raten wir auf jeden Fall dazu, Drohnen Kasko und Drohnen Haftpflicht in zwei getrennten Verträgen abzusichern.
Synonyme - Kaskoversicherung für Drohnen
Drohnenverordnung
In Deutschland trat zum 07. April 2019 die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten in Kraft. Umgangssprachlich wird diese als "Drohnenverordnung" bezeichnet. Inhaltlich ist die Drohnenverordnung kein eigenständiges Drohnen-Gesetz, sondern nimmt Änderungen und Ergänzungen an Paragraphen zweier Luftfahrtgesetzbücher in Deutschland vor: in der LuftVZO und der LuftVO. Daneben traten zum 01.07.2019 zwei Verordnungen der EU in Kraft: die Durchführungsverordnung 2019/947 und die Delegierte Verordnung 2019/945. Beide werden ebenfalls als EU-Drohnenverordnungen bezeichnet.
Drohnenversicherung

Der Begriff Drohnen Versicherung" umfasst sämtliche Versicherungsprodukte, die eventuelle Schäden aus dem Betrieb einer Drohne ganz oder teilweise abdecken. Unter diesen Oberbegriff fallen vor allem die private und gewerbliche Haftpflichtversicherung für Drohnen (die Personenschäden und Sachschäden bei Dritten abdecken) sowie die Elektronikversicherung bzw. Kaskoversicherung für Drohnen (die Schäden an der eigenen Drohne absichert). Anders als z.B. vom Kfz bekannt, sind Haftpflicht und Kasko in der Luftfahrt aus gutem Grund zwei getrennte Versicherungen. Neben Haftpflicht und Kasko lassen sich weitere Sparten wie z.B. die Unfallversicherung für Drohnen oder die Rechtsschutzversicherung für Drohnen als Drohnen Versicherung bezeichnen.

ED-D
ED-D ist die Abkürzung für ein Gefahrengebiet (engl. danger area), in dem Gefahren für Drohnen und andere Luftfahrzeuge bestehen. Ursachen können z.B. Truppenübungsplätze mit Artillerie- und Flakfeuer oder Luftkampfübungen sein. Der Betrieb von Drohnen in einer ED-D ist nicht nicht beschränkt (wie bei einer ED-R) oder erlaubnispflichtig. Der Buchstaben-Code ED-D setzt sich zusammen aus E = ICAO-Region Nordeuropa, D = Land Deutschland und D = danger. In Deutschland sind keine ED-D definiert.
Synonyme - Gefahrengebiet