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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
1:1 Regel
Nach § 21b LuftVO müssen Drohnenpiloten in Deutschland einen seitlichen Abstand von 100 Metern u.a. zu Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) sowie zu Bahnanlagen und Bundeswasserstraßen einhalten. Die 1:1 Regel erlaubt unter bestimmten Auflagen den Flug in einem Höhenkorridor dichter an den genannten Objekten, solange die maximale Flughöhe kleiner ist als die Entfernung zum Objekt. Wenn Sie nach der 1:1 Regel beispielsweise im Abstand von 30 Metern zu einer Bundesstraße fliegen, dürften Sie in dieser Entfernung nicht höher als 30 Meter über Grund fliegen. Als Mindestabstand gelten hierbei 10 Meter. Die Auflagen der 1:1 Regel haben wir in unserem Ratgeber No-Fly-Zones zusammengefasst. Um die 1:1 Regel anwenden zu dürfen, muss von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde die Erlaubnis auf Befreiung von den Betriebsverboten nach dem vereinfachten Verfahren vorliegen.
Adam Riese Drohnen Versicherung
Die Adam Riese GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Wüstenrot & Württembergische AG (W&W) mit Sitz in Stuttgart. Der Versicherer wurde 2017 als digitale Marke des Mutterkonzerns gegründet, um ausgewählte Versicherungen einfach online anzubieten. Der Name ist angelehnt an den deutschen Rechenmeister Adam Ries, der als "Vater des modernen Rechnens" gilt. Die Privathaftpflicht von Adam Riese beinhaltet Drohnen. Um sie als Drohnen Versicherung zu nutzen, sollte die Privathaftpflicht XXL gewählt werden, damit es zu keinen ungewollten Komplikationen in den Versicherungsbedingungen kommt.
AIP
Die Aeronautical Information Publication (kurz: AIP) ist das zivile Luftfahrthandbuch eines Landes, in dem als standardisiertes Nachschlagewerk alle für zivile Drohnen und die sonstige zivile Luftfahrt relevanten Informationen und Vorschriften hinterlegt sind. Dies sind v.a. allgemeine Informationen zu Regelungen und Infrastruktur (General, GEN) sowie spezielle Informationen mit Bedeutung während des Fluges (En-Route, ENR), zu Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen (Aerodromes; AD) sowie zu nicht dauerhaften, aber länger gültige Änderungen (Supplements, SUP). Das AIP wird in Deutschland von der Deutschen Flugsicherung DFS herausgegeben und kann kostenpflichtig beim Luftfahrtbedarfshändler Eisenschmidt GmbH bestellt werden.
Synonyme - Aeronautical Information Publication, Luftfahrthandbuch
Air Risk Class
Die Air Risk Class ARC klassifiziert für eine Drohne das Betriebsrisiko möglicher Schäden am bemannten Flugverkehr in der Luft im Rahmen der Risikobewertung nach SORA-GER. Bei der Ermittlung der Air Risk Class werden z.B. die folgenden Risiko-Faktoren herangezogen: Flughöhe, Nähe zu Flugplätzen oder Nähe zu Orten mit erfahrungsgemäß hohem VFR-Aufkommen (Visual Flight Rules, Flüge nach Sichtflugregeln). Die Air Risk Class kann durch schadenhemmenden Sicherheitsmaßnahmen gesenkt werden: z.B. durch optische Auffälligkeiten der Drohne wie z.B. besonders kontrastreiche Farben, elektronische Sichtbarkeit durch z. B. Transponder oder durch Detect & Avoid-Systeme (Erkennen & Vermeiden), die Hindernisse erkennen und ihnen selbstständig ausweichen.
Synonyme - ARC
Allianz Drohnen Versicherung
Die Allianz SE ist eine deutsche Versicherung mit Konzernsitz in München. Sie wurde im Jahr 1890 gegründet und zählt zu den weltweit größten Versicherungsgesellschaften. Drohnen und andere Luftfahrzeuge versichert die Allianz über ihre Tochter "Allianz Global Corporate & Specialty SE". Im Angebot hat die Allianz zwei Haftpflichtversicherungen für Drohnen: eine private und eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht (die keine private Nutzung einschließt).