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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Zuständige Behörde
Für sämtliche Verwaltungsakte in Verbindung mit Aufstieg und Betrieb von zivil genutzten Drohnen sind in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland die Luftfahrtbehörden der Bundesländer zuständig. Für diese Zuständigkeit wurden keine neuen Luftsicherheitsbehörden gegründet, sondern die Aufgaben an bestehende Behörden übertragen. Eine Auflistung von Ansprechpartnern mit Kontaktdaten in den einzelnen Bundesländern können Sie unserem Ratgeber entnehmen. Neben den Landesluftfahrtbehörden sind in Deutschland auch das Luftfahrt-Bundesamt und die Deutsche Flugsicherung Luftfahrtbehörden.
Zulassungspflichtige Kategorie
Die oberste Betriebskategorie für Drohnen nach Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Drohnen dieser Kategorie haben eine charakteristische Abmessung von mindestens 3 Metern oder sind für die Beförderung von Menschen oder den Transport gefährlicher Güter konstruiert, sodass sie ein hohes Maß an Robustheit zur Minderung der Risiken für Dritte bei einem Unfall erfordern. Für Drohnen dieser Kategorie sind die Zulassung des Luftfahrzeugs, eine Fernpiloten-Lizenz sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft (LUC-Zeugnis) erforderlich.
Synonyme - Certified category
Yuneec
Die Yuneec International Electric Aviation ist ein Technologieunternehmen aus China, das im Jahr 1999 gegründet wurde. Nach jahrelanger Erfahrung im Bau von Modellflugzeugen wagte Yuneec den Sprung zur Herstellung von Drohnen. Das Flaggschiff von Yuneec ist der Hexacopter H520 für kommerzielle Betreiber in den Bereichen Inspektion, Vermessung oder auch Rehkitzrettung.
X-frame
Aufbau einer Drohne bzw. eines Quadcopter, bei dem die Rotoren auf einem Rahmen in Form eines X angebracht sind. X-frames kommen besonders häufig bei Renndrohnen bzw. Race-Coptern zum Einsatz.
VLOS Synonyme - Betrieb in direkter Sicht, visual line of sight operation
Versicherungspflicht für Drohnen

Versicherungspflicht liegt vor, wenn der Abschluss einer Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Es wird dann von einer Pflichtversicherung gesprochen. Drohnen unterliegen als Luftfahrzeuge der Versicherungspflicht nach §§ 33, 37 Abs. 1 und 43 LuftVG in Verbindung mit § 102 Abs. 2 LuftVZO der Versicherungspflicht. Damit ist der Abschluss einer Drohnen Haftpflicht gesetzlich verpflichtend, die auch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung abdeckt. Die Versicherungspflicht gilt, sobald eine Drohne im Freien bzw. außerhalb von Gebäuden betrieben wird. Sie gilt auch für Spielzeugdrohnen, beim Betrieb über dem eigenen Grundstück oder bei sonstiger Zustimmung des Grundstückseigentümers.

Versicherungsbestätigung

Basierend auf § 106 Abs. 1 LuftVZO ist jede Drohnen-Versicherung dazu verpflichtet, dem Drohnen-Piloten kostenlos eine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung auszuhändigen. Diese Versicherungsbestätigung muss mindestens die folgenden Punkte bestätigen: das Bestehen der Drohnen-Haftpflicht, die Höhe der Versicherungssumme, die Einhaltung der gesetzlichen Mindestdeckung von 750.000 SZR, die Vertragsdauer, den Geltungsbereich sowie Name und Anschrift der Versicherung.

Verschuldenshaftung
Wer mit einer Drohne vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit (=Personenschaden), das Eigentum (=Sachschaden), die Freiheit oder ein sonstiges Recht (=Vermögensschaden) eines Dritten widerrechtlich verletzt, ist nach BGB § 823 zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Um sich und sein eigens Vermögen vor Schadensersatzansprüche zu schützen, sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Leistung z.B. einer privaten oder beruflichen Haftpflichtversicherung ist das direkte Verschulden des Schadens durch die versicherte Person (=Verschuldenshaftung). In manchen Lebensbereichen ist die Absicherung der Verschuldenshaftung nicht ausreichend, da eine verschärfte Form der Haftung auch ohne persönliches Verschulden gilt: die Gefährdungshaftgung. Im privaten Bereich betrifft das z.B. Besitzer von Drohnen, Kraftfahrzeughalter, Tierhalter oder Besitzer von Öltanks.
Vermögensschaden
Echte bzw. reine Vermögensschäden sind immaterielle Schäden, die nicht aus Personenschäden oder Sachschäden resultieren. Um sich gegen Forderungen aus der Verletzung von Vermögensschäden abzusichern, ist eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht für Drohnen erforderlich. Die häufigsten Vermögensschäden im Kontext von Drohnen betreffen Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Namensrechte, Markenrechte oder Urheberrechte.
Unbeteiligte Personen
Personen, die nicht am Betrieb einer Drohne beteiligt sind. Unbeteiligte Personen kennen nicht die Sicherheitsvorschriften des Drohnen-Betreibers. Personenschäden an unbeteiligten Personen sind durch die Drohnen Haftpflicht abgesichert.
Synonyme - Uninvolved persons
Unbemanntes Luftfahrzeugsystem
Als unbemanntes Luftfahrzeugsystem wird ein unbemanntes Luftfahrzeug inkl. der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung bezeichnet.
Synonyme - Unmanned aircraft system, UAS
Unbemanntes Luftfahrzeug
Ein Luftfahrzeug, das dafür konstruiert wurde, ohne einen Piloten an Bord ferngesteuert oder autonom betrieben zu werden. Unabhängig von Größe und Gewicht unterliegt ein unbemanntes Luftfahrzeug der Versicherungspflicht.
Synonyme - Unmanned aircraft, UA
Trennung des überflogenen Gebiets
Die Trennung des überflogenen Gebiets bedeutet, dass der Betreiber einer Drohne sicherstellen kann, dass sich im Betriebsbereich keine unbeteiligten Personen aufhalten. Man "trennt" also den Bereich mit unbeteilgten Personen von dem Bereich ohne unbeteiligte Personen. In Analogie zum "getrennten Luftraum" kann die Trennung auch bedeutet, dass keine andere Drohne über diesem Gebeit operiert. In beiden Auslegungen wird durch die Trennung des überflogenen Gebietes das Risiko am Boden strategisch gemindert.
Technische Spezifikation
Die technische Spezifikation ist ein Dokument, in dem die technischen Anforderungen festgelegt sind, denen eine Drohne genügen muss.
Standardszenario

Ein standardisiertes Risikoszenario (STS) für häufige VLOS- und BVLOS-Einsätze von Drohnen in der der speziellen Kategorie. Für jedes Standardszenario sind exakte Mindestsicherheitsstandards und eine genaue Liste von Maßnahmen zur Risikominderung definiert, deren Einhaltung der Betreiber einer Drohne gegenüber der zuständigen Behörde erklären muss.

Bisher wurden zwei Standardszenarien definiert (vgl. Durchführungsverordnungen 2020/639), wobei für jedes Standardszenario sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abzulegen sind:

Ist ein geplanter Drohnenbetrieb nicht durch ein Standardszenario abgedeckt, muss eine individuelle Risikobewertung erfolgen (SORA).

Spezielle Kategorie
Die mittlere der drei Betriebskategorie für Drohnen nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Fällt der Betrieb einer Drohne nicht in die offene oder zulassungspflichtige Kategorie, ist er der speziellen Kategorie zuzuordnen. Der Betrieb erfordert eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde (über Standardszenarios oder eine individuelle Risikoprüfung). Je nach Ergebnis stellt die Behörde entsprechende Anforderungen an den Fernpiloten und das UAS (unmanned aircraft system). Weitere Informationen zur speziellen Kategorie finden Sie in unseren Hinweisen zu den EU-Verordnungen für Drohnen.
Synonyme - Specific category
SORA-GER
SORA-GER steht für Specific Operations Risk Assessment Germany und ist eine vereinheitlichte formalisierte Risikobewertung für den genehmigungspflichtigen Betrieb von Drohnen in Deutschland. Über SORA-GER werden von der jeweils zuständigen Luftfahrt-Behörden die vom Drohnen Betrieb ausgehenden Gefahren ermittelt, Risiken bewertet und entsprechende Vorgaben an Drohne und Fernpiloten formuliert. Je größer das Maximum von "Ground Risk Class" und "Air Risk Class", desto umfangreicher werden die Auflagen. Konkrete Ergebnisse können über den kostenfreien SORA-Rechner auf unserer Homepage ermittelt werden.
Sonderziehungsrechte
Sonderziehungsrechte (kurz: SZR) sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Wechselkurs der SZR errechnet sich aus einem Währungskorb mit US-Dollar, Yen, Euro und britischem Pfund. Die gesetzliche Mindestdeckung der Haftpflichtversicherungen für Luftfahrzeuge bis 500 kg Höchstabfluggewicht wird in Sonderziehungsrechten ausgewiesen. Die Mindestdeckung in der Drohnen Haftpflicht liegt daher bei 750.000 Sonderziehungsrechten (§ 37 Abs. 1 LuftVG). Je nach Schwankung des Wechselkurses entsprechen 750.000 SZR ca. 900.000 bis 950.000 €. Der tagesgenaue Umrechnungsfaktor in Euro kann z.B. beim Währungsrechner CUEX ermittelt werden.
Synonyme - SZR
Sichtweite
Sichtweite ist ein Kriterium für den Betrieb von Drohnen in direkter Sicht.
Schweben
Hovering oder Schweben ist das Verharren einer Drohne an einer geografischen Position in der Luft.
Synonyme - Hovering
Schlupfwespe
Mit Drohnen werden Schlupfwepen bzw. ihre Eier in der Landwirtschaft als biologische Alternative zu chemischen Pflanzenschutzmitteln im Kampf gegen den Maiszünsler eingesetzt. Details haben wir im Beitrag zum Maiszünsler hinterlegt.
SafeDrone
Unter dem Label "SafeDrone" hat die Lufthansa Technik eine Online-Portal für professionelle Drohnen Dienstleistungen geschaffen. Oberstes Anliegen der Plattform ist es, Drohnenpiloten für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Multicopter zu sensibilisieren und rechtliches, technisches und nicht zuletzt fliegerisches Drohnen Know-how zu vermitteln. Viele der vor allem in der Anfangszeit angebotenen Services (wie z.B. die Online Registrierung) fanden zwar großen Zuspruch, waren und sind aber rechtlich wertlos.
Sachschaden
In der Drohnen Haftpflicht meint ein Sachschaden ein schadenauslösendes Ereignis wie beispielsweise einen Absturz, in dessen Folge es zur Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen kommt. In der Praxis sind dies bei Drohnen am häufigsten Kraftfahrzeuge, Hausdächer oder Solaranlagen. Solche Sachschäden gegenüber Dritten sind durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt, wenn diese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Da in der Drohnenhaftpflicht nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt sind, sind Schäden am eigenen Equipment vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Rotor
Als Rotor wird der Propeller einer Drohne zusammen mit dem Motor bezeichnet, der den Propeller antreibt, um Auftrieb für die Drohne zu erzeugen.
Synonyme - rotor-drohne
Risikoträger
Risikoträger ist ein anderes Wort für einen Versicherer. Im Zusammenspiel mit einem Assekuradeur kann ein Versicherungsunternehmen vertraglich definierte Aufgaben und Prozesse ausgliedern. Die Aufgabe des Assekuradeurs ist dann z.B. das Ausstellen der Versicherungsscheine oder der Einzug der Verischerungsbeiträge. Im Schadenfall bleibt der Versicherer als Risikoträger für die Erbringung der Leistung an die versicherte Person zuständig (der Versicherer trägt das Risiko). Ein Beispiel hier für ist die Drohnen Versicherung LHV T17 der Degenia mit der R+V Versicherung als Risikoträger.
Remote pilot
Der Remote pilot ist an anderer Begriff für Fernpilot.
Synonyme - Fernpilot
Rehkitzrettung
Jährlich kommen geschätzte 100.000 Rehkitze in Deutschland durch landwirtschaftliche Mähmaschinen qualvoll zu Tode. Verhindern lässt sich dieses Schicksal, wenn die Felder vorab von einer Drohne mit Thermalkamera abgeflogen werden. Die Wärmebildkamera kann vor allem in den kühlen Morgenstunden die warmen Körper der Rehkitze selbst im hohen Gras aus der Luft deutlich aufspüren und identifizieren. Die gängigsten Drohnen für die Rehkitzrettung sind die H520 von Yuneec, die Mavic 2 Enterprise Dual von DJI oder die Anafi Thermal von Parrot. Da die Einsatzzeiten für die Rehkitzrettung meist auf eine kurze Zeitspanne im Frühjahr begrenzt sind, ist ein Einsatz der Drohne allein zur Rehkitzrettung nicht wirtschaftlich, zumal auch Drohnen für diesen Zweck an rechtliche Vorgaben zur Drohnen Haftpflicht oder den Drohnenführerschein gebunden sind. Vor diesem Hintergrund wird die Rehkitzrettung per Drohne meist ehrenamtlich durchgeführt. Auch wenn damit kein Geldbetrag fließt, fällt die Rehkitzrettung trotzdem nicht in den privaten Bereich der Drohnen Versicherung, da dieser nach LuftVG nur Flüge zu Sport- und Freizeitzwecken umfasst. Damit müssen Drohnen im Einsatz zur Rehkitzrettung mit einer gewerblichen Drohnen Haftpflicht und Drohnen Kaskoversicherung abgesichert werden.
Registrierung
Im Zuge der EU Drohnen Verordnungen sollen sich die Betreiber einer Drohne zukünftig eigenständig in einer Datenbank registrieren. Die Registrierungspflicht gilt für alle Drohnen ab 250 Gramm bzw. für eine Drohne mit Kamera unabhängig vom Gewicht. Bei der Registrierung sollen die folgenden Daten erfasst werden: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum des Betreibers sowie die Versicherungsnummer der Drohnen Haftpflicht. Bei der Registrierung soll der Betreiber bestätigen, dass das unmittelbar am Betrieb beteiligte Personal über die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Kompetenzen verfügt und der Fernpilot der Drohne diese mit angemessenem Kompetenzniveau betriebt. Eventuell vorhandene Betriebsgenehmigungen und Betreiberzeugnisse sind ebenfalls zu hinterlegen.
Redundanz
Im technischen Sinn liegt Redundanz vor, wenn funktionale Bauteile einer Drohne mehrfach vorhanden sind, obwohl sie im Normalbetrieb nicht gebraucht würden. Im Falle einer Störung übernimmt ein redundantes Bauteil sofort die Funktion der ausgefallenen Komponente und verhindert so den Absturz der Drohne bzw. sorgt für mehr Sicherheit im Berieb.
R+V Drohnen Versicherung
Die R+V Versicherung AG ist einer der größten Versicherer in Deutschland mit Hauptsitz in Wiesbaden. Der Ursprung geht zurück auf die 1922 gegründete Raiffeisen Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G. Als Mitglied der genossenschaftlichen FinanzGruppe steht "R+V" bis heute für "Raiffeisen- und Volksbanken Versicherung". Die R+V gehört zu den ältesten Luftfahrtversicherungen Deutschlands und verfügt in dieser Tradition alsDrohnen Versicherer über hochqualifiziertes Expertenwissen für drohnen versichern.
Quadcopter
Quadcopter ist die Kurzform von Quadrokopter. Nach dem lateinischen Wort "quadrum" = Viereck handelt es sich um eine Drohne bzw. einen Multicopter mit vier Rotoren, die von Motoren angetrieben werden. Neben dem gängigen Quadcopter gibt es Drohnen hauptsächlich auch in der Form des Hexacopter oder Octocopter.
Synonyme - Quadrocopter, Quadrokopter
Privat hergestelltes UAS
Eine Drohne, das vom Erbauer für seine eigenen Zwecke zusammengebaut oder hergestellt wurde. Nicht zu den privat hergestellten Drohne zählen UAS, die aus Bauteilen zusammengesetzt werden, die vom Hersteller als Fertigbausatz in Verkehr gebracht werden. Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Drohnen Haftpflicht Eigenbauten oder Prototypen versichert.
Synonyme - Privately built UAS, Privat hergestellte Drohne
Personenschaden
In der Drohnen Haftpflicht meint ein Personenschaden ein schadenauslösendes Ereignis, in dessen Folge es zur Verletzung oder Tod von Menschen kommt. Solche Personenschäden gegenüber Dritten sind durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt, wenn duese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Da in der Drohnen Haftpflicht nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt sind, sind Mitglieder des Drohnenteams oder in der Privathaftpflicht auch Familienmitglieder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Erleidet eine geschädigte Person in Folge des Personenschadens einen Verdienstausfall (=Vermögensschaden), ist dieser als Folge des Personenschadens mitversichert. Reine Vermögensschäden durch Drohnen (wie z.B. bei der Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten) müssen über eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Passiver Rechtsschutz
Der Passive Rechtsschutz ist eine Funktion der Drohnen Haftpflicht. Diese leistet bei einem Drohnen Unfall nicht nur berechtigten Schadensersatz an Geschädigte. Sie kommt auch für die Kosten auf, die durch die Abwehr eines unbegründeten Anspruchs entstehen. Abgedeckt sind gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Bei Drohnen können dies z.B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts- oder Reisekosten sein. Der Rechtsschutz ist passiv, weil fremde Ansprüche gegen den Drohnenpiloten abgewehrt werden. Die "aktive" Durchsetzung eigener Ansprüche ist nicht Bestandteil der Drohnen Haftpflicht, sondern erfordert eine Rechtsschutzversicherung.
Parrot
Die Parrot SA ist eine französische Aktiengesellschaft mit Sitz in Paris, die 1994 gegründet wurde. Entwickelte das Unternehmen ursprünglich Geräte zur drahtlosen Kommunikation, bekommt das Geschäft mit Drohnen seit 2010 einen immer größeren Stellewert. Das aktuelle Hauptmodell ist die Parrot Anafi, die es mit optischer 4K-HDR-Kamera oder auch mit Wärmebildkamera zu kaufen gibt. Als Agrardrohne für die Landwirtschaft hat Parrot die Bluegrass Fields auf den Markt gebracht.
Operator einer Drohne
Der Operator oder Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Drohnen betreibt oder plant zu betreiben. Als verantwortlicher für den Betrieb muss er sich um die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben kümmern, zu denen z.B. der Abschluss einer Drohnen Haftpflicht und die Kennzeichnung der Drohne gehören.
Synonyme - Betreiber, unmanned aircraft system operator, UAS operator
Offene Kategorie
Die offene ist die unterste Betriebskategorie für Drohnen nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. In diese Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, der mit dem geringsten Risiko für Menschen und Objekte am Boden sowie die Luftfahrt verbunden ist. Für den Betrieb in der offenen Kategorie ist keine Genehmigung oder Erklärung des Piloten erforderlich. Um in diese Kategorie zu fallen, müssen Drohnen technisch in die definierten Klassen („classes“) C0 bis C4 fallen. Weitere Informationen zur offenen Kategorie finden Sie in unseren Hinweisen zu den EU-Verordnungen für Drohnen.
Synonyme - Open categorie
Octocopter
Der Begriff Octocopter leitet sich von dem lateinischen Zahlwort "octo" = 8 ab und bezeichnet eine Drohne mit acht Rotoren bzw. Propellern, die von Motoren angetrieben werden. Durch die den Auftrieb von acht Propellern kann eine sehr hohe Nutzlast befördert werden. Durch die Redundanz lässt sie die Drohne auch beim Ausfall eines Rotors sicher landen. Ähnlich wie beim Hexacopter erfordert das Mehr an Rotoren einen höheren Stromverbrauch. Zusätzlich sind Octocopter aufgrund ihrer Maße häufig schwieriger zu transportieren als kleinere Multicopter und teurer in der Anschaffung.
Synonyme - Oktokopter
Nutzlast
Als Nutzlast werden alle Instrumente, Mechanismen, Ausrüstungen, Teile, Geräte, Zubehörteile oder Zusatzteile einschließlich der Kommunikationsausrüstungen bezeichnet, die in eine Drohne eingebaut bzw. an dieser angebracht sind. Die Nutzlast wird nicht dazu verwendet, die Drohne im Flug zu betreiben oder zu steuern. Auch Teile des Flugwerks, eines Motors oder eines Propellers zählen nicht zur Nutzlast.
Synonyme - Payload
NOTAM
NOTAM steht für Notice to Airmen. In einem NOTM werden Änderungen am zivilen Luftfahrthandbuch eines Landes bekanntgegeben, wie z.B. kurzfristige und dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen für die Durchführung eines Fluges. NOTAMs erscheinen unregelmäßig bzw. kurzfristig nach Bedarf, z.B. zu temporären Flugbeschränkungsgebieten. NOTAMs speziell für Drohnen können kostenfrei auf der Homepage der DFS eingesehen werden.
Synonyme - Notice to Airmen
No-Fly-Zone

Als No-Fly-Zone für Drohnen (kurz: NFZ) wird eine Flugverbotszone bezeichnet, in der Drohnen auf Basis gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben nicht betrieben werden dürfen. In Deutschland sind Betriebsverbotsgebiete für Drohnen vor allem im § 21b LuftVO geregelt. Sie umfassen Auflagen zum Betrieb in Bezug auf u.a. Flughäfen, Menschenansammlungen, Verkehrswege oder Wohngrundstücke. Eine detaillierte Beschreibung von No-Fly-Zone für Drohnen haben wir wir in einem eigenen Artikel zum gesetzlichen Rahmen zum Betrieb von Drohnen in Deutschland zusammengefasst. Luftraumkarten mit vielen No-Fly-Zones für Drohnen in Deutschland finden Sie auch in unserer Kopter-Profi App.

Synonyme - Flugverbotszone, Betriebsverbotsgebiet
Multicopter
Der Begriff "Multikopter" ist ist eine mehrsprachige Wortneuschöpfung aus dem lateinischen "multi" und dem griechischen "pteron". Wörtlich bedeutet es "viele Flügel" bzw. "Mehrfachflügler". Damit ist der Multicopter ein Sammelbegriff für alle Luftfahrzeuge mit mehr als einem Propeller. Gewöhnlich sind diese wie bei einer Drohne auf einer Ebene nach oben gerichtet, um Auftrieb zu erzeugen. Damit unterscheidet sich der Multicopter vom Hubschrauber, der zwar auch zwei Rotoren hat, die aber auf verschiedenen Ebenen liegen und nicht beide Auftrieb erzeugen. Multicopter gibt es in kreisförmiger, H- oder Y-Bauform. Je nach Anzahl der Rototeren werden vor allem Tricopter (3), Quadcopter (4), Hexacopter (6), Octocopter (8), Decacopter (10) oder Dodecacopter (12) unterschieden.
Synonyme - Multikopter
Menschenansammlungen
Eine Menschenansammlung liegt bei einer räumlich vereinigten Vielzahl von Menschen vor, die nicht sofort überschaubar ist und so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen. Bei mehr als zwölf Menschen ist regelmäßig von einer Menschenansammlung auszugehen. Drohnen dürfen Menschenansammlungen nur unter bestimmten Auflagen überfliegen oder in deren Nähe betrieben werden. Um den Versicherungsschutz der Drohnen Haftpflicht nicht zu gefährden, sind diese Auflagen unbedingt einzuhalten.
Synonyme - Assemblies of people
Maximum take-off mass
Die "Maximum take-off mass" (kurz: MTOM) ist ein Synonym für die höchstzulässige Startmasse.
Synonyme - höchstzulässige Startmasse, MTOM
Marktüberwachungsbehörde
Eine Behörde in einem Mitgliedstaat der europäischen Union, die für die Durchführung der Marktüberwachung in jeweiligen Hoheitsgebiet zuständig ist.
Synonyme - Market surveillance authority
Maiszünsler
Der Maiszünsler ist ein Schädling, der erheblichen Schaden in Maisbeständen anrichtet. Nach vorsichtigen Schätzungen vernichtet der Maiszünsler jährlich über 40 Millionen Tonnen der weltweiten Maisernte. Diese Menge entspricht zehn Jahresernten in Deutschland. Normalerweise wird der Maiszünsler chemisch mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft. Doch immer häufiger kommen Drohnen für eine biologische Alternative zum Einsatz. Von Mitte Juni bis Ende Juli werfen Drohnen alle 10 Meter eine Kapsel mit Schlupfwespeneiern ab. Hierfür befindet sich ein spezieller Behälter mit den Schlupfwepseneiern unter der Drohne. Wo früher die Eier der Schlupfwespen mühsam vom Landwirt zu Fuß und per Hand ausgebracht wurden, schafft es eine Drohne, einen Hektar Mais in nur fünf Minuten abzufliegen. In den verschiedenen Entwicklungsstadien der Schlupfwespe steht der Maiszünsler ganz oben auf dem Speiseplan. Die Kosten für die biologische Schädlingsbekämpfung liegen bei ca. 20-25 € pro Hektar für den Drohnenflug. Hinzukommen 65-70 € pro Hektar für die Kapseln mit den Eiern der Schlupfwespe. Auch wenn ausschließlich über Agrarflächen fernab von Wohngebieten geflogen wird, besteht für diese Art des Drohnenbetriebs die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Drohnen Haftpflicht.
Luftverkehrsgesetz
Das Luftverkehrsgesetz (kurz: LuftVG) ist die zentrale Quelle des deutschen Luftrechts. In seiner ursprünglichen Fassung ist es bereits am 01.10.1923 in Kraft getreten. Das heutige LuftVG gliedert sich in fünf Abschnitte und umfasst u.a. Regelungen zu Luftfahrzeugen, Luftfahrtpersonal und Flugplätzen. Auch die Versicherungspflicht von Drohnen ist im LuftVG verankert.
Synonyme - LuftVG
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung legt vor allem fest, für welche Drohnen und sonstigen Luftfahrzeuge eine Verkehrszulassung nötig und ob eine Eintragung in ein Luftfahrzeugregister erforderlich ist (die Luftfahrzeugrolle, das Luftsportgeräteverzeichnis oder zukünftig ein Drohnen-Register). Mit Inkrafttreten der deutschen Drohnenverordnung verpflichtet die LuftVZO die Inhaber von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr 250 Gramm zur Kennzeichnung der Drohne mit eine feuerfesten Plakette.
Synonyme - LuftVZO
Luftverkehrs-Ordnung
Die Luftverkehrs-Ordnung (kurz: LuftVO) regelt in Deutschland detailliert die Regeln für Piloten und Fernpiloten sowie für den Betrieb von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen. Durch das Inkrafttreten der EU-Durchführungsverordnung Nr. 923/2012 (Standardised European Rules of the Air, kurz: SERA) hat diese Vorrang vor dem deutschen Gesetz. Daraufhin wurde die LuftVO 29.11.2015 gekürzt und gilt seither als Ergänzung zur europäischen SERA.
Synonyme - LuftVO
Luftfahrzeug
Was ein Luftfahrzeug ist, definiert §1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Zu den bemannten Luftfahrzeugen zählen Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Rettungsfallschirme, und Luftsportgeräte. Unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen sind Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme (die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden). Daneben zählen alle sonstigen für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte als Luftfahrzeuge, wenn sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
LUC
Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS ist in der speziellen Kategorie neben der Nutzung von Standardszenarien oder einer individuellen Risikobewertung ein weiterer Weg, um eine Betriebsgenehmigung von der zuständigen Behörde zu erhalten. Details regelt Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
Synonyme - Betreiberzeugnis für Leicht-UAS, Light UAS operator certificate
LBA
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig ist die oberste Bundesbehörde für alle Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland unter Dienst- und Fachaufsicht des BMVI (Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). In seiner Aufgabe als technische Prüfungs- und Zulassungsbehörde hat das LBA die Aufsicht über die Anerkannten Stellen, die in Deutschland die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Drohnen abnehmen dürfen.
Synonyme - Luftfahrt-Bundesamt
Kopter-Profi GmbH

Die Kopter-Profi GmbH zählt zu den Pionieren für Drohnen Dienstleistungen in Deutschland. Was 2012 mit einem Hobby begann, wurde 2018 zu einem der "Digital Champions der Luftfahrtbranche" in Deutschland gekürt. Im Jahr 2012 waren die Kopter-Profis unter www.kopter-profi.de das erste Unternehmen in Deutschland, das einen Online-Vergleich zum Thema Drohnen Versicherunganbot. Mit über 20.000 versicherten Drohnen gehört Kopter-Profi bis heute zu den Marktführern. Als bundesweit einziger reiner Spezial-Makler für Drohnen Versicherung entwickelt Kopter-Profi inzwischen mit namenhaften deutschen Versicherern eigene Deckungskonzepte, die gezielt auf die Belange von Drohnen-Piloten zugeschnitten sind.

Kontrollierter Bereich am Boden
Der kontrollierte Bereich am Boden ist das Gebiet, innerhalb dessen eine DrohneDrohne betrieben wird und in dem der Betreiber dafür sorgen kann, dass keine unbeteiligten Personen anwesend sind.
Synonyme - Controlled ground area
Konformitätsbewertungsstelle
Die nationale Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten einschließlich Kalibrierungen, Prüfungen, Zertifizierungen und Inspektionen von Drohnen im Sinne der EU durchführt.
Synonyme - Conformity assessment body
Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung ist ein Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der drohnenspezifischen Anforderungen der europäischen Union an die Drohne.
Synonyme - Conformity assessment
Kennzeichnungspflicht
Drohnen mit einer MTOM von mehr als 250 Gramm unterliegen nach § 19 LuftVZO der Kennzeichnungspflicht. Die gesetzliche Vorgabe umfasst die dauerhafte und feuerfeste Beschriftung der Drohne mit mit Name und Anschrift des Betreibers bzw. Eigentümers einer Drohne an sichtbarer Stelle. Entsprechende Plaketten zur Kennzeichnung können in unserem Partnershop bestellt werden.
Kenntnisnachweis
Der umgangssprachliche "Drohnenführerschein" ist nach § 21a Abs. 4 Satz 3 LuftVO ein Nachweis ausreichender Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Fluggeräten, der online oder in einer Präsenzprüfung erbracht werden kann. Der Kenntnisnachweis ist für den Betrieb von Drohnen > 2kg gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig vom Gewicht der Drohne verlangen die meisten Bundesländer auch dann den Kenntnisnachweis, wenn eine Ausnahmegenehmigung von Betriebsverboten beantragt werden soll. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Kenntnisnachweis haben wir in einem eigenen Kenntnisnachweis-FAQ zu diesem Thema zusammengefasst.
Synonyme - Drohnenführerschein
Inverkehrbringen
Das Inverkehrbringen meint die erstmalige Bereitstellung einer Drohne auf dem Markt der europäischen Union.
Synonyme - Placing on the market
Immersionsflug
Die Immersion beschreibt das Eintauchen des Steueres einer Drohne in die Umgebung einer Virtuellen Realität bzw. in die Wiedergabe seiner Videobrille. Beim FPV-Flug hat der Fernpilot die Wahrnehmung, als würde er sich direkt in einem virtuellen Cockpit der ferngesteuerten Drohne befinden. Die höchste Immersionsstufe erreicht z.B. die Videobrille Goggle von DJI, bei der durch Kopfbewegungen des Fernpiloten entweder die Kamera oder auch die Drohne selbst gesteuert werden kann. Bei dieser hohen Intensität der Immersion wird der Steuerer der Drohne eins wird mit der Präsenz der Ich-Perspektive.
Synonyme - Kameraflug
Höchstzulässige Startmasse
Die MTOM ist die vom Hersteller oder Erbauer festgelegte höchstzulässige Masse der Drohne einschließlich Nutzlast und Kraftstoff, mit der das unbemannte Luftfahrzeugbetrieben werden kann. Damit die Drohnen Versicherung im Schadensfall leistet, sollte diese Herstellervorgabe unbedingt befolgt werden.
Synonyme - Maximum take-off mass, MTOM
Hexacopter
Der Begriff Hexacopter leitet sich von der griechischen Vorsilbe "hexa" für die Zahl sechs ab und bezeichnet eine Drohne bzw. einen Mulitcopter mit sechs Rotoren, die von Motoren angetrieben werden. Im Vergleich zu Quadcoptern erhöhen Hexacopter die Sicherheit und die maximale Traglast. Bei vergleichbaren Akkus reduzieren die sechs Motoren allerdings die maximale Reichweite und Flugzeit.
Synonyme - Hexakopter
Hersteller
Der Drohnen-Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Drohne herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und diese Drohne unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet.
Synonyme - Manufacturer
Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
Das sind Rechtsvorschriften der europäischen Union zur Harmonisierung von Bedingungen für das Inverkehrbringen von Drohnen.
Synonyme - Union harmonisation legislation
Händler
Der Drohnen-Händler ist eine natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die eine Drohne auf dem EU-Markt bereitstellt, aber selbst nicht Herstellers oder Einführers ist. Der Händler hat bisher keine gesetzliche Verpflichtung, auf die Versicherungspflicht für Drohnen oder die Kennzeichnungspflicht hinzuweisen.
Synonyme - Distributor
Ground Risk Class
Die Ground Risk Class GRC klassifiziert für eine Drohne das Betriebsrisiko möglicher Schäden am Boden im Rahmen der Risikobewertung nach SORA-GER. Bei der Ermittlung der Ground Risk Class werden z.B. die folgenden Risiko-Faktoren herangezogen: Abfluggewicht der Drohne, Betrieb in Sichtweite, Überflug von Risikogebieten wie z.B. Wohngebiete oder Industriegebiete). Die Ground Risk Class kann durch schadenhemmenden Sicherheitsmaßnahmen gesenkt werden: z.B. durch fallhemmende Systeme wie Fallschirme, Sicherheitsfunktionen wie Geofencing und Return-to-Home oder auch Absperrungen und Warnhinweise am Boden, um unbeteiligte Personen von der Betriebsstätte fern zu halten.
Synonyme - GRC
Geografisches UAS-Gebiet
Die zuständige nationale Behörde kann Teil des Luftraums festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen ermöglicht, einschränkt oder ausgeschlossen wird. Damit sind diese Gebiete einer Weiterentwicklung der No-Fly-Zones, in denen der Betrieb von Drohnen grundsätzlich verboten war. Durch die geografischen UAS-Zonen wird dem mit dem Betrieb von Drohnen verbundenen Risiko Rechnung getragen bezüglich a) der Sicherheitslage, b) der Sicherheit von Menschen und Sachen, c) dem Schutz der Privatsphäre, d) dem Schutz personenbezogener Daten, e) der Umwelt. Auflagen enstsprechender Gebiete sind auf jeden Fall einzuhalten, um den Schutz der Drohnen Versicherung nicht zu gefährden.
Geo-Sensibilisierung
Eine Funktion, die ausgehend von den durch die Mitgliedstaaten bereitgestellten Geo-Daten eine potenzielle Verletzung der Luftraumgrenzen durch die Drohne erkennt und den Fernpiloten warnt, sodass er sofort Maßnahmen zur Vermeidung dieser Verletzung ergreifen kann. Das weitreichendere Geo-Fencing, das den Einflug einer Drohne in verbotene Lufträume automatisch verhindert, ist eine Unterkategorie der Geo-Sensibilisierung.
Gefährliche Güter
In diesem Kontext werden von Drohnen als Nutzlast mitgeführte Gegenstände oder Stoffe als gefährliche Güter bezeichnet, die bei einem Zwischenfall oder einem Unfall eine Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit, Sachen oder die Umwelt darstellen. Der Transport dieser Güter ist in der Drohnen Haftpflicht ausgeschlossen. Zu den gefährlichen Gütern zählen insbesondere: a) explosive Stoffe (Gefahr der Massenexplosion, Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke, geringe Gefahr durch Luftstoß, hohe Brandgefahr, Sprengmittel, extrem unempfindliche Explosivstoffe), b) Gase (entzündbare Gase, nicht entzündbare Gase, giftige Gase, Sauerstoff, Gefahr beim Einatmen), c) entzündbare flüssige Stoffe (entzündbare flüssige Stoffe, brennbare Stoffe, Heizöl, Ottokraftstoffe), d) entzündbare feste Stoffe (entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Feststoffe, gefährlich bei Berührung mit Wasser), e) entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide, f) giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (Gift, Biogefährdung), g) radioaktive Stoffe, h) ätzende Stoffe.
Synonyme - Dangerous goods
Gefährdungshaftung
Für Drohnen und die Drohnen Haftpflicht gilt eine verschäfte Haftung. Anders als bei der Verschuldenshaftung kommt es bei Schäden aus dem Betrieb einer Drohne nicht auf das Verschulden von Schäden durch den Fernpiloten an. Allein der erlaubte Betrieb einer Drohne verursacht eine gewisse Gefährdung der Umgebung, sodass eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gilt. Denkbar sind z.B. eine unvorhersehbare Windböe, die plötzliche Attacke durch einen Vogel oder ein nicht nachweisbarer technischer Defekt, der eine Drohne zum Absturz bringt und einen Schaden verursacht, ohne das der Fernpilot einen Fehler begangen oder schuldhaft gehandet hat. Dieses Prinzip der Gefährdungshaftung ist direkt in deutschen Gesetzen verankert: z.B. für die Halter von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen (§§ 33 ff. LuftVG), für Kraftfahrzeughalter (§ 7 StVG), für Halter von Hunden und Pferden (§ 833 BGB,) oder für pharmazeutische Unternehmers bei Arzneimittelschäden (§§ 84 ff. AMG). Eine Privathaftpflicht leistet grundsätzlich nur nach dem Grundsatz der Verschuldenshaftung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Begriffe Verschuldenshaftung oder Gefährungshaftung in den Versicherungsbedingungen auftauchen. Nach herrschender Mehrheitsmeinung von Juristen sind jedoch auch Anbieter einer Privatversicherung zur Deckung Schäden aus der Gefährdungshaftung verpflichtet, sofern der Tarif offensiv damit wirbt, die Pflichtversicherung für Drohnen abzudecken. Die von uns angebotenen Tarife der Privathaftpflicht mit Drohne erfüllen diese Vorgabe. Eine Privathaftpflicht, die Drohnen einschließt aber nicht expliziet auf die Erfüllung der Pflichtversicherung hinweist, leistet auch weiterhin nur im Rahmen der Verschuldenshaftung - eine gefährliche Deckungslücke. Die eigenständigen Luftfahrthaftpflicht-Versicherungen für Drohnen, die bei Kopter-Profi empfohlen werden, sind als Pflichtversicherung konzipiert und leisten bei Schäden, egal ob diese aus Verschuldenshaftung oder Gefährdungshaftung verursacht wurden.
FPV
FPV ist die Abkürzung für "First Person View" und meint die Steuerung einer Drohne aus der Perspektive eines virtuellen Piloten an Bord. Hierfür wird das Bild der Drohnenkamera direkt auf die FPV-Videobrille des Fernpiloten übertragen, sodass der Fernpilot die Drohne aktiv aus der Perspektive des ferngesteuerten Flugmodells steuert. Diese Art des Fliegens, wie sie häufig bei Renndrohnen zum Einsatz kommt, wird Kameraflug oder Immersionsflug genannt. Für solche aktiven Kameraflüge mit Drohne gilt nach § 21b LuftVO ein enger Rechtsrahmen, innerhalb dessen FPV-Flüge mit Videobrille erlaubt sind. So darf sich die Drohne maximal 30 Meter über Grund befinden. Zusätzlich darf die Drohne max. 250 Gramm wiegen oder eine andere Person ("Spotter") muss die Drohne in seiner direkten Sichtweite haben den Steuerer mit der VPF-Brille direkt auf Gefahren hinweisen können. Diese Vorgaben sind unbedingt einzuhalten, um Leistungsansprüche aus einer Drohnen Versicherung im Schadensfall nicht zu verlieren. Neben dem aktiven FPV gibt es auch ein passives FPV, bei dem die Drohne mit einer 360-Grad-Kamera ausgestattet ist. Das aufgezeichnete Video des Flugs kann dann später mit einer FPV-Brille aus der Ich-Perspektive des virtuellen Piloten einer Drohne angesehen werden.
Synonyme - First Person View
Follow-me-Modus
Follow-me ist ein Betriebsmodus von Drohnen, in dem die Drohne dem Fernpiloten innerhalb eines vorher definierten Radius beständig folgt. Findet ein solcher Betrieb innerhalb des rechtlichen Rahmens statt, ist der Follow-me-Modus durch die Drohnen Versicherung abgedeckt.
Flugmodell-Verein oder -Vereinigung
Diese Organisationen dienen dem Zweck, mit Drohnen und anderen unbemannten Luftfahrzeugsystemen a) Freizeitflüge, b) sportliche Aktivitäten c) Flugveranstaltungen oder d) Wettbewerbe durchzuführen. Sie haben ihren rechtmäßigen Sitz in einem Mitgliedstaat. Der größte Modellsportverein in Deutschland ist der DMFV.
Synonyme - Model aircraft club or association
Flugmodell
Als Flugmodell gilt nach § 1 LuftVG eine Drohne, die ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzt wird. Diese Abgrenzung aus dem Luftrecht nutzen auch Drohnen Versicherungen, um private von gewerblichen Tarifen abzugrenzen. Das Abgrenzungsmerkmal für gewerbliche Drohnen Versicherungen ist daher nicht die landläufige Gewinnerzielungsabsicht oder das Erzielen von Umsätzen mit der Drohne, sondern das Überschreiten von Sport und Freizeit. Auch unentgeltliche Luftbilder für Nachbarn (z.B. das Abfliegen einer Dachrinne), die ehrenamtliche Rehkitzrettung oder das Veröffentlichen von Videos auf Facebook oder Youtube (weil auch gewerblichen Nutzungsrecht an Facebook oder Google übertragen werden) fallen damit unter die "gewerbliche" bzw. "nicht-freizeitmäßige" Nutzung einer Drohne nach LuftVG.
Flugbuch

Im Drohnen Flugbuch (auch: flight logbook) werden alle Drohnen Flüge eines Fernpiloten protokolliert. In Deutschland besteht keine generelle Pflicht für Drohnen Piloten, ein Flugbuch zu führen. Im Rahmen einer Aufstiegserlaubnis oder einer anderen Befreiungen von Betriebsverboten kann der Betreiber einer Drohne in den Nebenbestimmungen zum führen eines Flugbuchs verpflichtet werden. Das Flugbuch für Drohnen unterliegt keinen Auflagen in der Form, es kann elektronisch (z.B. in der Kopter-Profi App) oder in Papierform geführt werden. Dabei sind die folgenden Angaben zu machen: Datum und Uhrzeit der Flugs, Name des Fernpiloten, verwendete Drohne, Standort und ggf. Flugroute, Flugdauer in der Luft, Gesamtdauer des Einsatzes vor Ort, Anzahl Starts und Landungen, besondere Vorkommnisse. Das FlightLog der Drohne selbst sollte nicht als Ersatz eines Flugbuchs verwendet werden, da hier ggf. mehr Informationen hinterlegt sind als eine Behörde fordert und diese im Zweifel gegen den Fernpiloten verwendet werden können.

Synonyme - Flight Logbook, Flight Log
Fernpilotenzeugnis
Das Fernpilotenzeugnis ist ein Zeugnis über die Kompetenz von Fernpiloten nach Punkt UAS.OPEN.030 der EU-Verordnung 2019/947. Da das Fernpilotenzeugnis eine Ergänzung zum kleinen EU-Kompetenznachweis A1/A3 darstellt, wird es auch als "großer EU-Drohnenführerschein" bezeichnet. Weitere Informationen zum Fernpilotenzeugnis finden Sie in unserem Sonderartikel Fernpilotenzeugnis.
Fernpilot
Der Fernpilot einer Drohne ist eine natürliche Person, die für die sichere Durchführung eines Drohnenflugs verantwortlich ist. Der Fernpilot nimmer die Flugsteuerung entweder manuell vor oder überwacht bei einem automatischen Betrieb den Kurs der Drohne. Er bleibt in der Lage, jederzeit manuell einzugreifen und den Kurs der Drohne zu ändern.
Synonyme - Remote pilot
Erlaubnispflicht
Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 5 kg unterliegen der Erlaubnispflicht. Weitere erlaubnisbedürftige Einsätze von Drohnen definiert § 21a Abs. 1 LuftVO, z.B. für Drohnen bei Nacht oder den Betrieb von Drohnen mit Verbrennungsmotor in der Nähe von Wohngrundstücken. Unterliegt der Betrieb einer Drohne der Erlaubnispflicht, darf sie nur mit einer güktigen Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behördegefolgen werden.
Einheitlicher europäischer Luftraum
Der einheitliche europäische Luftraum umfasst den Lauftraum, in dem Mitgliedstaaten die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) nach Artikel 1 Absatz 3 jener Verordnung anwenden.
Synonyme - Single European sky airspace
Einführer
Der Einführer bzw. Importeur im Drohnen-Kontext ist eine in der europäischen Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die eine Drohne aus einem Drittland auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt.
Synonyme - Importer, Importeur
ED-R
Als ED-R wird ein Flugbeschränkungsgebiet (engl. restricted area) bezeichnet, in dem der Flug von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen Beschränkungen unterliegt. Ziel einer ED-R ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. um Atomkraftwerke oder das Regierungsviertel in Berlin). Die Buchstabenkombination ED-R setzt sich zusammen aus E = ICAO-Region Nordeuropa, D = Land Deutschland und R = restricted. Permanente ED-R sind im AIP veröffentlicht und in ICAO-Karten verzeichnet. Zeitweilige ED-R werden per NOTAM angekündigt.
Synonyme - Flugbeschränkungsgebiet, Restricted area
ED-D
ED-D ist die Abkürzung für ein Gefahrengebiet (engl. danger area), in dem Gefahren für Drohnen und andere Luftfahrzeuge bestehen. Ursachen können z.B. Truppenübungsplätze mit Artillerie- und Flakfeuer oder Luftkampfübungen sein. Der Betrieb von Drohnen in einer ED-D ist nicht nicht beschränkt (wie bei einer ED-R) oder erlaubnispflichtig. Der Buchstaben-Code ED-D setzt sich zusammen aus E = ICAO-Region Nordeuropa, D = Land Deutschland und D = danger. In Deutschland sind keine ED-D definiert.
Synonyme - Gefahrengebiet
Drohnenversicherung

Der Begriff Drohnen Versicherung" umfasst sämtliche Versicherungsprodukte, die eventuelle Schäden aus dem Betrieb einer Drohne ganz oder teilweise abdecken. Unter diesen Oberbegriff fallen vor allem die private und gewerbliche Haftpflichtversicherung für Drohnen (die Personenschäden und Sachschäden bei Dritten abdecken) sowie die Elektronikversicherung bzw. Kaskoversicherung für Drohnen (die Schäden an der eigenen Drohne absichert). Anders als z.B. vom Kfz bekannt, sind Haftpflicht und Kasko in der Luftfahrt aus gutem Grund zwei getrennte Versicherungen. Neben Haftpflicht und Kasko lassen sich weitere Sparten wie z.B. die Unfallversicherung für Drohnen oder die Rechtsschutzversicherung für Drohnen als Drohnen Versicherung bezeichnen.

Drohnenverordnung
In Deutschland trat zum 07. April 2019 die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten in Kraft. Umgangssprachlich wird diese als "Drohnenverordnung" bezeichnet. Inhaltlich ist die Drohnenverordnung kein eigenständiges Drohnen-Gesetz, sondern nimmt Änderungen und Ergänzungen an Paragraphen zweier Luftfahrtgesetzbücher in Deutschland vor: in der LuftVZO und der LuftVO. Daneben traten zum 01.07.2019 zwei Verordnungen der EU in Kraft: die Durchführungsverordnung 2019/947 und die Delegierte Verordnung 2019/945. Beide werden ebenfalls als EU-Drohnenverordnungen bezeichnet.
Drohnenkasko
Als Drohnen Versicherung leistet die Drohnen Kaskoversicherung anders als die Drohnen Haftpflicht nicht für Schadensersatzansprüche gegenüber Drittern, sondern leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der eigenen Drohne. Versicherte Ursachen hierfür können Abstürze, Transportschäden oder auch Diebstahl sein. Für eine reibungslose Abwicklung im Schadensfall sollten der Drohnen Kasko Nachweise für den Verlust oder die Beschädigung der Drohne vorgelegt werden können: z.B. Fotos vom Wrack oder eine Kopie der Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Die Drohnen Vollkasko erstattet den Neuwert oder den Zeitwert der Drohne. Der Neuwert ist der Betrag, der im Zeitpunkt des Schadens ausgegeben werden muss, um die gleiche (oder eine vergleichbare) Drohne neu zu kaufen. Dieser Betrag ist durch den schnellen technischen Fortschritt bei Drohnen meist deutlich niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis, der als Versicherungssumme gilt. Beim Zeitwert wird vom Neuwert noch eine Abnutzungsabschreibung vorgenommen: je älter die Drohne, desto höher der Abzug. Von dem Neuwert oder Zeitwert wird dann eine Selbstbeteiligung abgezogen, um die Auszahlungssumme bei einem Totalschaden der Drohne zu ermitteln. Damit keine Unterversicherung besteht, muss beim Abschluss der Drohnen Kaskoversicherung immer der volle Kaufpreis als Versicherungssumme angegeben werden. Anders als bei der Kfz-Versicherung sind Haftpflicht und Kasko in der Luftfahrt zwei getrennte Risiken. Da Anbieter einer Drohnen Kasko den Vertrag spätestens beim zweiten Schaden innerhalb von 3 Jahren kündigen, würde bei einem Kombi-Vertrag auch die Drohnen Haftpflicht mitgekündigt. In diesem Fall müsste bei der Suche nach einem neuen Anbieter immer angegeben werden, dass der Vorversicherer den alten Vertrag gekündigt hat. Das würde den Abschluss einer neuen Drohnen Haftpflicht teilweise unmöglich machen. Daher raten wir auf jeden Fall dazu, Drohnen Kasko und Drohnen Haftpflicht in zwei getrennten Verträgen abzusichern.
Synonyme - Kaskoversicherung für Drohnen
Drohnenhaftpflicht
Jede Drohne mus mit einer Drohnen Haftpflicht versichert sein, wenn sie in Deutschland im Freien betrieben wird (Versicherungspflicht). Die Drohnen Haftpflicht deckt dabei mindestens Personenschäden und Sachschäden durch Drohnen in Höhe von 750 SZR ab. In der Praxis erfüllt diese Drohnen Versicherung drei Funktionen: 1. Sie überprüft, ob ein durch eine Drohne Geschädigter überhaupt einen Anspruch auf Leistung hat. 2. Sie begleicht berechtige Ansprüche von Geschädigten, sodass der Drohnenpilot nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. 3. Die Drohnen Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und vertritt den Drohnenpiloten bei Bedarf auch vor Gericht ((passiver Rechtschutz).
Synonyme - Haftpflichtversicherung für Drohnen
Drohnenführerschein
Der umgangssprachliche Begriff des Drohnenführerschein existiert im offiziellen Rechtsdeutsch nicht. Gemeint ist die Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Drohnen und unbemannten Fluggeräten, wie sie in § 21a Absatz 4 genannt ist. Weitere Informationen zum "Drohnenführerschein" haben wir daher unter Kenntnisnachweis zusammengefasst.
Synonyme - Kenntnisnachweis
Drohne mit Kamera
Anders als klassische Flugmodelle sind Drohnen häufig mit einer Kamera ausgestattet. Solche Kameradrohnen sind technisch mit Geräten und Sensoren zur Aufzeichnung und zur Übertragung von optischen und ggf. auch akustischen Signalen ausgestattet. Vor diesem Hintergrund ist beim Betrieb einer Drohne mit Kamera auf jeden Fall eine Verletzung der Privatsphäre Dritter und eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu vermeiden. Daraus resultierende Vermögensschäden und Abmahnungen sind nicht durch einer normalen Drohnen Versicherung abgesichert. Es ist eine zusätzliche Vermögensschaden Haftplfichtfür Drohnen erforderlich. Insbesondere der Privatbereich ist gesetzlich besonders geschützt (vgl. auch § 201a StGB). Darüber hinaus kann die Erstellung von Film- oder Fotoaufnahmen mit einer Drohne zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen, die dem Geschädigten zivilrechtliche Schritte ermöglicht (§§ 1004 BGB iVm. § 823 BGB). Grundsätzlich ist die Veröffentlichung eines "Bildnisses" nach § 22 Kunsturhebergesetz nur mit der Einwilligung des Abgebildeten zulässig.
Synonyme - Kameradrohne
Drohne
In der ursprünglichen Bedeutung sind Drohnen männliche Bienen, Wespen oder Hornissen. Der Name leitet sich vom niederdeutschen "drone" ab, das lautmalerisch zu "dröhnen" wurde und den Klang sowohl der biologischen als auch der technischen Drohnen bezeichnet. Heute werden unter Drohnen vor allem unbemannte Luftfahrzeuge verstanden, die mittels Fernbedienung gesteuert werden. Bis vor wenigen Jahren war der Begriff "Drohne" eng mit militärischen Tötungseinsätzen verbunden und daher negativ besetzt. Mit zunehmender Medienpräsenz ziviler Drohnen hat sich der Begriff umgangssprachlich dennoch gegen Synonyme wie Kopter oder Multocopter durchgesetzt. Rechtlich gelten Drohnen als Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme nach §1 LuftVG als Luftfahrzeug und unterliegen damit der Versicherungspflicht, sodass der Abschluss einer Drohnen Haftpflicht vor dem Betrieb gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab einem Startgewicht von über 2 Kilogramm ist für den Betrieb einer Drohne zudem der umgangssprachliche Drohnenführerschein erforderlich.
Synonyme - Kopter, Drone
DMO Drohnen Versicherung
Hinter der Deutsche Modellsportorganisation steht die DMO GmbH & Co. KG, die seit einigen Jahrzehnten klassische Modellflieger vor allem in Versicherungsfragen begleitet. Seit kurzem wird auch gezielt die Zielgruppe der Drohnenpiloten umworben. Hinter allen angebotenen Drohnen Versicherungen steht die Allianz Global Corporate & Specialty AG als Risikoträger. Eine vom Versicherer unabhängige Beratung von Interessenten ist nicht möglich, da ausschließlich die Drohnen Versicherung der Allianz vermittelt werden.
DMFV
Der Deutscher Modellflieger Verband e.V. (DMFV) ist die größte deutsche Interessenvertretung für Modellflugsportler und Modellsportvereine. Nach eigener Aussage hat der Verein mehr als 90.000 Mitglieder und über 1.300 Mitgliedsvereine. Der DMFV bietet eine "kleine" Variante des umgangssprachlichen Drohnenführerschein mit Online-Prüfung an. Dieser "kleine" Kenntnisnachweis nach § 21e LuftVO deckt ausschließlich die private Nutzung von Drohnen im Sport-und Freizeitbereich ab. Wird ein Kenntnisnachweis für den Betrieb einer Drohne benötigt, der über den reinen Sport- und Freizeitbereich hinausgeht, wird der Kenntnisnachweis einer anerkannten Stelle nach § 21d LuftVO benötigt.
Synonyme - Deutscher Modellfliegerverband
DJI
Die "Da-Jiang Innovations Science and Technology Co., Ltd" (kurz: DJI) ist weltweit Marktführer in der Herstellung zivil genutzter Drohnen. Das chinesische Technologie­unternehmen mit Sitz in Shenzhen wurde 2006 von Frank Wang gegründet. Einen Vergleich der beliebtesten DJI Drohnen finden Sie in unserem Ratgeber. Alle Drohnen von DJI unterliegen der Versicherungspflicht, sodass der Betreiber eine Drohnen Haftpflicht nachweisen muss.
Synonyme - Da-Jiang Innovations Science and Technology Co., Ltd
Direkte Fernidentifizierung
Über die direkte Fernidentifizierung werden Informationen über eine im Betrieb befindliche Drohne lokal übertragen, sodass die Informationen ohne physischen Zugang zur Drohne abgerufen werden können. Die übertragenen Informationen umfassen auch die Kennzeichnung der Drohne.
Synonyme - Direct remote identification
DFS
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist zu 100% im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Als Vertreter der Eigentümerin tritt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf. Als sogenanntes beliehenes Unternehmen ist die DFS Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes ud erbringt im hoheitlichen Auftrag Flugverkehrsdienste und Unterstützungsdienste. Hierzu zählen v. a. der Betrieb von Flugverkehrskontrollstellen an vielen internationalen deutschen Verkehrsflughäfen.
Synonyme - Deutsche Flugsicherung
Delvag Drohnen Versicherung
Die Delvag Versicherungs-AG (früher: Delvag Luftfahrtversicherungs-AG) ist ein Tochterunternehmen der Lufthansa. Seit einigen Jahren bietet die Delvag Drohnen Versicherungen an. Als Lufthansa-Tochter werden diese Tarife vor allem über das Online-Portal SafeDrone beworben und über die Internetseite versichertedrohne.de vertrieben. Aufgrund der aus unserer Sicht gefährlichen Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen raten wir vom Abschluss einer Drohnen Haftpflicht bei der Delvag ab (vgl. § 3 Obliegenheiten LuH UAV 2018).
Degenia Drohnen Versicherung
Die degenia AG wurde 1998 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Bad Kreuznach. Die degenia gehört zu den größten Anbietern von maßgeschneiderten Versicherungskonzepten in Deutschland. Seit 2015 konzipiert die degenia in Kooperation mit der Kopter-Profi GmbH Drohnen Versicherungen für private und gewerbliche Nutzer, die in Deutschland immer wieder neue Standards gesetzt haben. Die Palette umfasst die Drohnen Haftpflicht genauso wie die Drohnen Kaskoversicherung.
Condor Drohnen Versicherung
Die Condor Allgemeine Versicherungs-AG mit Sitz in Hamburg gehört zum R+V Konzern und ist damit Bestandteil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Als hanseatischer Anbieter steht der Versicherer für qualitativ hochwertiger Produktinnovationen mit einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Condor steht als Risikoträger hinter der Drohnen Privathaftpflicht Kopter-Profi-Spezial. Der Tarif war die erste Privathaftpflicht in Deutschland, die nicht nur vollumfänglich Drohnen versichern, sondern auch standardmäßig z.B. eine international gültige Verischerungsbestätigung der versicherten Drohnen an die Kunden versendet.
CE-Kennzeichnung
Durch die CE-Kennzeichnung erklärt der Drohnen-Hersteller, dass sein Erzeugnis den rechtlichen Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU genügt. Im Kontext von Drohnen betrifft diese Konformitätserklärung vor allem die Funksteuerung, insbesondere die verwendete Funkfrequenz und die Sendeleistung. Ein System aus Drohne und Fernsteuerung ohne diese Konformitätserklärung in Form der CE-Kennzeichnung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Damit ist der Betrieb einer Drohne ohne CE-Kennzeichnung gesetzeswidrig. Diese Problematik tritt in unserer Praxis vor allem bei Drohnen des chinesischen Herstellers XIAOMI sowie bei im außereuropäischen Ausland erworbenen Drohnen auf. Bei einem Verstoß riskieren Sie zum einen ein Bußgeld bis zu 500.000 €. Zum anderen können Sie nur den erlaubten Besitz und Betrieb einer Drohne versichern. Ein gesetzeswidriges Verhalten ist nicht versicherbar, sodass eine Drohne ohne gültige CE-Kennzeichnung selbst bei einer bestehenden Drohnenversicherung keinen Versicherungsschutz hat.
Synonyme - CE-marking
BOS
BOS ist die Abkürzung für "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben". Hierzu gehören alle Organisationen, die mit der Abwehr von Gefahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betraut sind. Immer häufiger kommen hierbei auch Drohnen zum Einsatz. Umgangssprachlich werden entsprechende Organisationen als "Blaulichtorganisationen" bezeichnet, da das Blaulicht im Einsatz ihr Erkennungsmerkmal ist. Neben öffentlichen Organisationen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Zoll oder Technisches Hilfswerk THW) gehören auch gemeinnützige Vereine und private Unternehmen (z.B. im Rettungsdienst) zu den BOS. In unserer gewerblichen Drohnen Haftpflicht sind BOS-Einsätze ohne Aufpreis mitversichert.
Bevollmächtigter
Der Bevollmächtigter im Kontext einer Drohne ist eine in der europäischen Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem Drohnen-Hersteller schriftlich beauftragt wurde, bestimmte Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen.
Synonyme - Authorised representative
Betrieb in direkter Sicht
Bei dieser Betriebsart von Drohnen hat der Fernpilot einen ununterbrochenen und nicht unterstützten Sichtkontakt mit der Drohne, sodass er den Flugweg der Drohne so steuern kann, dass Kollisionen mit Hindernissen, Menschen und anderen Luftfahrzeugen vermieden werden. Hierfür genügt es nicht, die Drohne noch als kleinen Punkt am Himmel zu erkennen. Vielmehr muss die Fluglage der Drohne beim Betrieb mit direktem Sichtkontakt vom Fernpiloten genau zu erkennen sein. Nach der englischen Bezeichnung "visual line of sight" wird der Betrieb in direkter Sicht auch VLOS abgekürzt. Das Gegenteil hiervon ist ein Betrieb BVLOS.
Synonyme - VLOS, Visual line of sight
Betrieb außerhalb direkter Sicht
Bei dieser Betriebsart von Drohnen hat der Fernpilot keinen ununterbrochenen direkten Sichtkontakt zur Drohne. Die englische Bezeichnung "Beyond visual line of sight" wird mit BVLOS abgekürzt. BVLOS ist das Gegenteil von VLOS. Der BVLOS-Betrieb einer Drohne erfordert eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde. Ohne eine gesonderte Betriebserlaubnis ist sind Flüge außerhalb der direkten Sichtweite in der Drohnen Haftpflicht nicht abgedeckt.
Synonyme - BVLOS, Beyond visual line of sight
Betreiber einer Drohne
Der Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Drohnen betreibt oder plant zu betreiben. Der Betreiber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen verantwortlich und muss das Bestehen einer Drohnen Versicherung nachweisen.
Synonyme - Operator, Unmanned aircraft system operator, UAS operator
Bereitstellung von UAS auf dem EU-Markt
Jede Abgabe einer Drohne zum Vertrieb oder Gebrauch auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Dabei ist es unerheblich, ob die Abgabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Bei der Bereitstellung der Drohne besteht bisher keine Verpflichtung, auf die Versicherungspflicht für Drohnen hinzuweisen.
Synonyme - Making available on the market
Autonomer Betrieb
Der Betrieb einer Drohne ist dann autonom, wenn kein Fernpilot in die vordefinierte Flugroute eingreifen kann. Ein solcher Betrieb setzt eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde voraus. Ohne entsprechende Betriebserlaubnis besteht in einer Drohnen Haftpflicht beim autonomen Betrieb kein Versicherungsschutz.
Synonyme - Autonomous operation
Automatischer Betrieb
Der Betrieb einer Drohne ist dann automatisch, wenn die Drohne zwar einen vordefinierten Kurs abfliegt, der Fernpilot aber jederzeit den Kurs der Drohne manuell ändern kann. Ein solcher automatischer Betrieb ist durch unsere Drohnen Versicherungabgedeckt.
Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen
Unter der Fernsteuerausrüstung für Drohnen werden alle Instrumente, Mechanismen, Geräte, Zusatz- und Zubehörteile sowie Software verstanden, die für einen sicheren Betrieb von Drohnen erforderlich sind, sich aber nicht an Bord der Drohne befinden. Für die Fernsteuerung von Consumer-Drohnen werden häufig auch Smartphones oder Tablets verwendet. Diese Art der Steuerung ist durch gute Drohnen Versicherungen abgedeckt.
Synonyme - Equipment to control unmanned aircraft remotely
Aufstiegserlaubis
Für bestimmte Drohnen ist der Betrieb in Deutschland erlaubnispflichtig. Oder anders ausgedrückt: Für den Betrieb mancher Drohnen wird in Deutschland eine Erlabnis bzw. Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Dies gilt generell für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm oder auch für Drohnen mit einem Verbrennungsmotor, wenn diese in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von Wohngebieten betrieben werden, oder auch für Flüge mit Drohnen bei Nacht. Details regelt § 21a LuftVO. Häufig ist ein entsprechender Betrieb von Drohnen in der Privathaftpflicht mit Drohnen ausgeschlossen.
Synonyme - AE
Anerkannte Stelle
Eine "anerkannte Stelle" ist ein Unternehmen, dass vom Luftfahrt-Bundesamt nach § 21d LuftVO die Zulassung hat, die Prüfung zum Kenntnisnachweis (dem umgangssprachlichen großen Drohnenführerschein) abnehmen zu dürfen. Die Prüfung zum Kenntnisnachweis kann anerkannten Stelle online oder in einer Präsenzprüfung abgelegt werden. Der Kenntnisnachweis von einer anerkannten Stelle (wie z.B. der Kopter-Profi GmbH) ist für die private und gewerbliche Nutzung von Drohnen zulässig.
Allianz Drohnen Versicherung
Die Allianz SE ist eine deutsche Versicherung mit Konzernsitz in München. Sie wurde im Jahr 1890 gegründet und zählt zu den weltweit größten Versicherungsgesellschaften. Drohnen und andere Luftfahrzeuge versichert die Allianz über ihre Tochter "Allianz Global Corporate & Specialty SE". Im Angebot hat die Allianz zwei Haftpflichtversicherungen für Drohnen: eine private und eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht (die keine private Nutzung einschließt).
Air Risk Class
Die Air Risk Class ARC klassifiziert für eine Drohne das Betriebsrisiko möglicher Schäden am bemannten Flugverkehr in der Luft im Rahmen der Risikobewertung nach SORA-GER. Bei der Ermittlung der Air Risk Class werden z.B. die folgenden Risiko-Faktoren herangezogen: Flughöhe, Nähe zu Flugplätzen oder Nähe zu Orten mit erfahrungsgemäß hohem VFR-Aufkommen (Visual Flight Rules, Flüge nach Sichtflugregeln). Die Air Risk Class kann durch schadenhemmenden Sicherheitsmaßnahmen gesenkt werden: z.B. durch optische Auffälligkeiten der Drohne wie z.B. besonders kontrastreiche Farben, elektronische Sichtbarkeit durch z. B. Transponder oder durch Detect & Avoid-Systeme (Erkennen & Vermeiden), die Hindernisse erkennen und ihnen selbstständig ausweichen.
Synonyme - ARC
AIP
Die Aeronautical Information Publication (kurz: AIP) ist das zivile Luftfahrthandbuch eines Landes, in dem als standardisiertes Nachschlagewerk alle für zivile Drohnen und die sonstige zivile Luftfahrt relevanten Informationen und Vorschriften hinterlegt sind. Dies sind v.a. allgemeine Informationen zu Regelungen und Infrastruktur (General, GEN) sowie spezielle Informationen mit Bedeutung während des Fluges (En-Route, ENR), zu Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen (Aerodromes; AD) sowie zu nicht dauerhaften, aber länger gültige Änderungen (Supplements, SUP). Das AIP wird in Deutschland von der Deutschen Flugsicherung DFS herausgegeben und kann kostenpflichtig beim Luftfahrtbedarfshändler Eisenschmidt GmbH bestellt werden.
Synonyme - Aeronautical Information Publication, Luftfahrthandbuch
Adam Riese Drohnen Versicherung
Die Adam Riese GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Wüstenrot & Württembergische AG (W&W) mit Sitz in Stuttgart. Der Versicherer wurde 2017 als digitale Marke des Mutterkonzerns gegründet, um ausgewählte Versicherungen einfach online anzubieten. Der Name ist angelehnt an den deutschen Rechenmeister Adam Ries, der als "Vater des modernen Rechnens" gilt. Die Privathaftpflicht von Adam Riese beinhaltet Drohnen. Um sie als Drohnen Versicherung zu nutzen, sollte die Privathaftpflicht XXL gewählt werden, damit es zu keinen ungewollten Komplikationen in den Versicherungsbedingungen kommt.
1:1 Regel

Die 1:1-Regel ist eine allgemeine Faustformel, nach der ein ausreichender Sicherheitabstand zu z.B. unbeteiligten Personen oder Objekten berechnet werden kann, um das Bodenrisiko zu senken.

Konkret besagt die 1:1-Regel, dass der horizontale Abstand zwischen dem UA und dem Objekt  größer sein muss als die Flughöhe des UAs. Oder mit anderen Worten ausgedrückt:Die maximal erlaubte Flughöhe entspricht dem Abstand zu unbeteiligten Personen.

Anders als teilweise zu lesen besagt die 1:1-Regel NICHT, dass die Flughöhe exakt dem Abstand zu z.B. unbeteiligten Personen entsprechen muss. Bei der Umsetzung der Regel ist zu beachten, dass die maximal erlaubte Flughöhe in der offenen Kategorie bei 120 m über Grund (AGL) liegt.

Praktische Anwendung findet die 1:1-Regel z.B. für den Abstand zu unbeteiligten Personen in den Unterkategorien A2 und A3 der Offenen Kategorie. Auch bei einigen der Geografischen Gebiete in Deutschland (Geo-Zonen) kommt die 1:1-Regel zum Einsatz.