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Drohnen-Glossar
Term | Main definition |
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Sachschaden |
In der Drohnen Haftpflicht meint ein Sachschaden ein schadenauslösendes Ereignis wie beispielsweise einen Absturz, in dessen Folge es zur Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen kommt. In der Praxis sind dies bei Drohnen am häufigsten Kraftfahrzeuge, Hausdächer oder Solaranlagen. Solche Sachschäden gegenüber Dritten sind durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt, wenn diese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Da in der Drohnenhaftpflicht nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt sind, sind Schäden am eigenen Equipment vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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SafeDrone |
Unter dem Label "SafeDrone" hat die Lufthansa Technik eine Online-Portal für professionelle Drohnen Dienstleistungen geschaffen. Oberstes Anliegen der Plattform ist es, Drohnenpiloten für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Multicopter zu sensibilisieren und rechtliches, technisches und nicht zuletzt fliegerisches Drohnen Know-how zu vermitteln. Viele der vor allem in der Anfangszeit angebotenen Services (wie z.B. die Online Registrierung) fanden zwar großen Zuspruch, waren und sind aber rechtlich wertlos.
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Schlupfwespe |
Mit Drohnen werden Schlupfwepen bzw. ihre Eier in der Landwirtschaft als biologische Alternative zu chemischen Pflanzenschutzmitteln im Kampf gegen den Maiszünsler eingesetzt. Details haben wir im Beitrag zum Maiszünsler hinterlegt.
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Schweben |
Hovering oder Schweben ist das Verharren einer Drohne an einer geografischen Position in der Luft.
Synonyms -
Hovering |
Sichtweite |
Sichtweite ist ein Kriterium für den Betrieb von Drohnen in direkter Sicht.
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Sonderziehungsrechte |
Sonderziehungsrechte (kurz: SZR) sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Wechselkurs der SZR errechnet sich aus einem Währungskorb mit US-Dollar, Yen, Euro und britischem Pfund. Die gesetzliche Mindestdeckung der Haftpflichtversicherungen für Luftfahrzeuge bis 500 kg Höchstabfluggewicht wird in Sonderziehungsrechten ausgewiesen. Die Mindestdeckung in der Drohnen Haftpflicht liegt daher bei 750.000 Sonderziehungsrechten (§ 37 Abs. 1 LuftVG). Je nach Schwankung des Wechselkurses entsprechen 750.000 SZR ca. 900.000 bis 950.000 €. Der tagesgenaue Umrechnungsfaktor in Euro kann z.B. beim Währungsrechner CUEX ermittelt werden.
Synonyms -
SZR |
SORA-GER |
SORA-GER steht für Specific Operations Risk Assessment Germany und ist eine vereinheitlichte formalisierte Risikobewertung für den genehmigungspflichtigen Betrieb von Drohnen in Deutschland. Über SORA-GER werden von der jeweils zuständigen Luftfahrt-Behörden die vom Drohnen Betrieb ausgehenden Gefahren ermittelt, Risiken bewertet und entsprechende Vorgaben an Drohne und Fernpiloten formuliert. Je größer das Maximum von "Ground Risk Class" und "Air Risk Class", desto umfangreicher werden die Auflagen. Konkrete Ergebnisse können über den kostenfreien SORA-Rechner auf unserer Homepage ermittelt werden.
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Spezielle Kategorie |
Die mittlere der drei Betriebskategorie für Drohnen nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Fällt der Betrieb einer Drohne nicht in die offene oder zulassungspflichtige Kategorie, ist er der speziellen Kategorie zuzuordnen. Der Betrieb erfordert eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde (über Standardszenarios oder eine individuelle Risikoprüfung). Je nach Ergebnis stellt die Behörde entsprechende Anforderungen an den Fernpiloten und das UAS (unmanned aircraft system). Weitere Informationen zur speziellen Kategorie finden Sie in unseren Hinweisen zu den EU-Verordnungen für Drohnen.
Synonyms -
Specific category |
Standardszenario | Ein standardisiertes Risikoszenario (STS) für häufige VLOS- und BVLOS-Einsätze von Drohnen in der der speziellen Kategorie. Für jedes Standardszenario sind exakte Mindestsicherheitsstandards und eine genaue Liste von Maßnahmen zur Risikominderung definiert, deren Einhaltung der Betreiber einer Drohne gegenüber der zuständigen Behörde erklären muss. Bisher wurden zwei Standardszenarien definiert (vgl. Durchführungsverordnungen 2020/639), wobei für jedes Standardszenario sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abzulegen sind:
Ist ein geplanter Drohnenbetrieb nicht durch ein Standardszenario abgedeckt, muss eine individuelle Risikobewertung erfolgen (SORA). |