Drohnen-Glossar

Term Main definition
Fernpilot
Der Fernpilot einer Drohne ist eine natürliche Person, die für die sichere Durchführung eines Drohnenflugs verantwortlich ist. Der Fernpilot nimmer die Flugsteuerung entweder manuell vor oder überwacht bei einem automatischen Betrieb den Kurs der Drohne. Er bleibt in der Lage, jederzeit manuell einzugreifen und den Kurs der Drohne zu ändern.
Synonyms - Remote pilot
Fernpilotenzeugnis
Das Fernpilotenzeugnis ist ein Zeugnis über die Kompetenz von Fernpiloten nach Punkt UAS.OPEN.030 der EU-Verordnung 2019/947. Da das Fernpilotenzeugnis eine Ergänzung zum kleinen EU-Kompetenznachweis A1/A3 darstellt, wird es auch als "großer EU-Drohnenführerschein" bezeichnet. Weitere Informationen zum Fernpilotenzeugnis finden Sie in unserem Sonderartikel Fernpilotenzeugnis.
Flugbuch
Im Drohnen Flugbuch (auch: flight logbook) werden alle Drohnen Flüge eines Fernpiloten protokolliert. In Deutschland besteht keine generelle Pflicht für Drohnen Piloten, ein Flugbuch zu führen. Im Rahmen einer Aufstiegserlaubnis oder einer anderen Befreiungen von Betriebsverboten kann der Betreiber einer Drohne in den Nebenbestimmungen zum führen eines Flugbuchs verpflichtet werden. Das Flugbuch für Drohnen unterliegt keinen Auflagen in der Form, es kann elektronisch (z.B. in der Kopter-Profi App) oder in Papierform geführt werden. Dabei sind die folgenden Angaben zu machen: Datum und Uhrzeit der Flugs, Name des Fernpiloten, verwendete Drohne, Standort und ggf. Flugroute, Flugdauer in der Luft, Gesamtdauer des Einsatzes vor Ort, Anzahl Starts und Landungen, besondere Vorkommnisse. Das FlightLog der Drohne selbst sollte nicht als Ersatz eines Flugbuchs verwendet werden, da hier ggf. mehr Informationen hinterlegt sind als eine Behörde fordert und diese im Zweifel gegen den Fernpiloten verwendet werden können.
Synonyms - Flight Logbook, Flight Log
Flugmodell
Als Flugmodell gilt nach § 1 LuftVG eine Drohne, die ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzt wird. Diese Abgrenzung aus dem Luftrecht nutzen auch Drohnen Versicherungen, um private von gewerblichen Tarifen abzugrenzen. Das Abgrenzungsmerkmal für gewerbliche Drohnen Versicherungen ist daher nicht die landläufige Gewinnerzielungsabsicht oder das Erzielen von Umsätzen mit der Drohne, sondern das Überschreiten von Sport und Freizeit. Auch unentgeltliche Luftbilder für Nachbarn (z.B. das Abfliegen einer Dachrinne), die ehrenamtliche Rehkitzrettung oder das Veröffentlichen von Videos auf Facebook oder Youtube (weil auch gewerblichen Nutzungsrecht an Facebook oder Google übertragen werden) fallen damit unter die "gewerbliche" bzw. "nicht-freizeitmäßige" Nutzung einer Drohne nach LuftVG.
Flugmodell-Verein oder -Vereinigung
Diese Organisationen dienen dem Zweck, mit Drohnen und anderen unbemannten Luftfahrzeugsystemen a) Freizeitflüge, b) sportliche Aktivitäten c) Flugveranstaltungen oder d) Wettbewerbe durchzuführen. Sie haben ihren rechtmäßigen Sitz in einem Mitgliedstaat. Der größte Modellsportverein in Deutschland ist der DMFV.
Synonyms - Model aircraft club or association
Follow-me-Modus
Follow-me ist ein Betriebsmodus von Drohnen, in dem die Drohne dem Fernpiloten innerhalb eines vorher definierten Radius beständig folgt. Findet ein solcher Betrieb innerhalb des rechtlichen Rahmens statt, ist der Follow-me-Modus durch die Drohnen Versicherung abgedeckt.
FPV
FPV ist die Abkürzung für "First Person View" und meint die Steuerung einer Drohne aus der Perspektive eines virtuellen Piloten an Bord. Hierfür wird das Bild der Drohnenkamera direkt auf die FPV-Videobrille des Fernpiloten übertragen, sodass der Fernpilot die Drohne aktiv aus der Perspektive des ferngesteuerten Flugmodells steuert. Diese Art des Fliegens, wie sie häufig bei Renndrohnen zum Einsatz kommt, wird Kameraflug oder Immersionsflug genannt. Für solche aktiven Kameraflüge mit Drohne gilt nach § 21b LuftVO ein enger Rechtsrahmen, innerhalb dessen FPV-Flüge mit Videobrille erlaubt sind. So darf sich die Drohne maximal 30 Meter über Grund befinden. Zusätzlich darf die Drohne max. 250 Gramm wiegen oder eine andere Person ("Spotter") muss die Drohne in seiner direkten Sichtweite haben den Steuerer mit der VPF-Brille direkt auf Gefahren hinweisen können. Diese Vorgaben sind unbedingt einzuhalten, um Leistungsansprüche aus einer Drohnen Versicherung im Schadensfall nicht zu verlieren. Neben dem aktiven FPV gibt es auch ein passives FPV, bei dem die Drohne mit einer 360-Grad-Kamera ausgestattet ist. Das aufgezeichnete Video des Flugs kann dann später mit einer FPV-Brille aus der Ich-Perspektive des virtuellen Piloten einer Drohne angesehen werden.
Synonyms - First Person View