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Kennzeichnungspflicht für Drohnen
Die Bundesregierung hat ab dem 01.10.2017 die Kennzeichnungspflicht für Kopter eingeführt. Jede Drohne ab einem Startgewicht von 250 Gramm ist demnach wie folgt zu beschriften:
- - dauerhafte, feuerfeste Plakette
- - an einer gut erkennbaren Stelle
- - mit Name des Eigentümers
- - und Anschrift des Eigentümers
- - eine Register-Nummer vom Lufthansa-Projekt "SafeDrone" ist nicht erforderlich
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Wir empfehlen, die Plaketten nicht oben in der Mitte der Abdeckung anzubringen, da dort viele Sensoren platziert sind. Besser ist ein Platz z.B. unterhalb des Kopters. Aluschilder sind biegsam und können an die Form des Koptergehäuses angepasst werden.
Entsprechende Modellflugschilder für die gesetzliche Kennzeichnungspflicht aus Aluminium können z.B. über Drohnen.de bestellt werden.
Wir empfehlen die selbstklebende Nano-Drohnen-Plakette:
- - winzige Maßen von nur 18,25 x 7,75 mm
- - Alu mit minimalem Gewicht von nur 0,38 g
- - hergestellt mittels eines High-Tec Präzessionslaser
- - Plakette ab 6,49 € / Stück
Die kleinen Abmaße bedeuten höchste Flexibilität bei der Wahl des Montageortes, ohne das Flugverhalten oder die Flugzeit negativ zu beeinflussen. Hier kommen Sie direkt zu unserem Partner-Shop.