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Standardszenario (STS)

Flüge in standardisierten Anwendungsfällen mit C5/C6 Drohnen

Um auch in der SPEC den administrativen Aufwand für Genehmigungen überschaubar zu halten, wurden von der EASA sogenannte Standardszenarien (STS) definiert.

Was ist ein Standard-Szenario (STS)?

Standardszenarien sollten in Zukunft die häufigsten Anwendungsfälle von Drohnen abdecken: z.B. Flüge für Dachdecker oder Immobilienmakler über städtischem Gebiet oder für Ingenieure das Abfliegen von langen Baustellen oder Trassen außerhalb der Sichtweite.

Das Standard-Szenario (STS) im Detail

Wenn die vorgegebenen Mindestabstände einen geplanten Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie (OPEN) nicht zulassen, muss der Flug in der speziellen Kategorie (SPEC) stattfinden. Um auch hier den Aufwand für Genehmigungen überschaubar zu halten, wurden von der EASA sogenannte Standard-Szenarien (STS) definiert.

Für jedes Standard-Szenario sind technische Vorgaben an die Drohnen (Klassifizierung nach C5 oder C6), genaue Einsatzgrenzen, Maßnahmen zur Risikominderung am Boden und in der Luft sowie theoretische und praktische Qualifikationsanforderungen an die Fernpiloten definiert. Damit ergibt sich eine vordefinierte Risikobewertung, sodass eine individuelle Risikobewertung nach SORA (Special Operation Risk Assessment) entfällt.

Mit den vollständigen Unterlagen muss der Betreiber von Drohnen keinen langwierigen Antrag auf Betriebsgenehmigung für die spezielle Kategorie stellen und seine Unterlagen einreichen. Für den Betrieb im Rahmen eines STS genügt die Erklärung (Declaration) gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt, dass alle Vorgaben vorliegen bzw. eingehalten werden:

Drohnen der Klasse
C5
(STS 01) bzw.
C6 (STS 02)

Betriebshandbuch
(ohne individuelle Risikobewertung und ohne technischen Teil über die verwendeten Drohnen)

Seit dem 01.01.2024 können die EU-Standardszenarien für den Betrieb von Drohnen in Deutschland genutzt werden.

Welche Trainings und Prüfungen werden für STS benötigt?

Die Qualifikationsanforderungen an Fernpiloten sind in Beilage (Attachment) A zur Anlage (Appendix) 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 beschrieben: Prüfung der Theoriekenntnisse und praktischen Fähigkeiten von Fernpiloten nach STS.

Um ein EU-Standardszenario nutzen zu können, sind daher eine Theorieprüfung (bei einer "benannten Stelle") UND eine Praxisschulung mit anschließender Praxisprüfung (bei einer "anerkannten Stelle") durchzuführen.

ACHTUNG: Manche Seiten und Stellen behaupten, für den Flug der Drohne nach STS würde eine Theorieprüfung genügen. Das ist eine Falschaussage! Nur das theoretische Fernpilotenzeugnis STS zusammen mit der praktischen Akkreditierung nach STS berechtigt zum Betrieb vn Drohnen in den Standardszenarien!

Die theoretische Prüfung zum Drohnenführerschein STS umfasst insgesamt 60 Prüfungsfragen aus 8 Prüfungsfächern. Die Schulung und Prüfung können bequem online oder in Präsenz erfolgen.

Die praktische Ausbildung und Prüfung besteht nicht nur aus Flugübungen. Im Fokus stehen u.a. auch die Flugplanung, die Flugvorbereitung, die Vorflugkontrolle und Einrichtung des UAS, der Umgang mit anormalen Bedingungen und Maßnahmen nach dem Flug.

Welche Standard-Szenarien (STS) gibt es derzeit?

STS 01

Betrieb einer C5-Drohne in direkter Sicht (= VLOS) über einem Bereich am Boden, innerhalb dessen der Fernpilot dafür sorgen kann, dass nur beteiligte Personen anwesend sind (= kontrollierten Bereich) in einem bewohnten Gebiet in max. 120 Metern Höhe über Grund.

STS 02

Betrieb einer C6-Drohne außerhalb direkter Sicht mit Luftraumbeobachtern (= EVLOS, max. 2 km vom Fernpiloten entfernt) über einem kontrollierten Bereich in einem dünn besiedelten Gebiet in max. 120 Metern Höhe über Grund.

DE.STS.XXXX

Neben den STS auf EU-Ebene kann es auch nationale Standardszenarien geben. Das erste deutsche Standardszenario DE.STS.FARM für den bodennahen Einsatz von Drohnen über landwirtschaftlichen Flächen, z.B. im Weinanbau oder zur Rehkitzkettung, ist Ende 2023 ausgelaufen.

Ursprünglich wurde eine Vielzahl von Standardszenarien angestrebt, um möglichst viele Einsatzgebiete von Drohnen abzudecken. Da die Standardszenarien aber (anders als ursprünglich von der EASA angestrebt) fest in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 verankert sind, ist für eine Erweiterung der STS nicht nur die Zustimmung des EU-Ministerrats, sondern auch des kompletten Europäischen Parlaments erforderlich.

 Durch diesen "handwerklichen Fehler" sind die Hürden für eine Anpassung der STS sehr hoch, sodass derzeit nicht mit weiteren Standardszenarien zu rechnen ist.

Sollte es kein passendes Standardszenario für den geplanten Betrieb der Drohne geben, können die sogenannten PDRAs (Pre-Defined Risk Assessments) eine Alternative sein, um nicht für jeden Betriebsort eine individuelle Risikobewertung nach SORA durchführen zu müssen.