Begriff | Definition |
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Zulassungspflichtige Kategorie |
Die oberste Betriebskategorie für Drohnen nach Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Drohnen dieser Kategorie haben eine charakteristische Abmessung von mindestens 3 Metern oder sind für die Beförderung von Menschen oder den Transport gefährlicher Güter konstruiert, sodass sie ein hohes Maß an Robustheit zur Minderung der Risiken für Dritte bei einem Unfall erfordern. Für Drohnen dieser Kategorie sind die Zulassung des Luftfahrzeugs, eine Fernpiloten-Lizenz sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft (LUC-Zeugnis) erforderlich.
Synonyme:
Certified category |