Begriff | Definition |
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Versicherungsbestätigung | Basierend auf § 106 Abs. 1 LuftVZO ist jede Drohnen-Versicherung dazu verpflichtet, dem Drohnen-Piloten kostenlos eine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung auszuhändigen. Diese Versicherungsbestätigung muss mindestens die folgenden Punkte bestätigen: das Bestehen der Drohnen-Haftpflicht, die Höhe der Versicherungssumme, die Einhaltung der gesetzlichen Mindestdeckung von 750.000 SZR, die Vertragsdauer, den Geltungsbereich sowie Name und Anschrift der Versicherung. |