Private Drohnenhaftpflichtversicherung R+V
(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarif L)
Da die Drohnenversicherung der R+V nicht exklusiv für UAS entwickelt wurde, fehlen in den Versicherungsbedingungen manche Drohnen spezifischen Ausschlüsse, wie z.B. bezüglich Indoor-Flügen (bei Fallschirmen käme niemand auf diese Idee). Andere Punkte wurden in der "BBE DROHNE" nach und nach ergänzt. Trotzdem überzeugt der Tarif noch immer über eine kulante Schadenabwicklung und ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Dieses reicht allerdings nicht ganz an das Preisniveau der Drohnenversicherung der Degenia heran, bei der ebenfalls die R+V als Risikoträger der Versicherung auftritt.
Besonders hervorzuheben an der Drohnenhaftpflichtversicherung der R+V ist die beitragsfreie Mitversicherung der gelegentlichen Nutzung fremder Drohnen. Dies wird erforderlich, wenn ich mir eine Drohne z.B. von einem Freund ausleihe oder online miete, die Drohnenversicherung des Betreibers meinen Flug aber nicht mitversichert. Dann kommt die Drohnenversicherung der R+V subsidiär für Schäden auf, die ich ggf. mit der Drohne verursache, obwohl ich nicht der Halter bzw. Betreiber bin.
Änderungen an der Drohnenversicherung dauern bei dem Tarif der R+V deutlich länger als z.B. beim Tarif der Degenia, das ist als Nachteil zu erwähnen. Während z.B. der Wechsel des versicherten Kopters bei der Degenia innerhalb von 24 Stunden umgesetzt ist inkl. neuer Versicherungsbestätigung der versicherten Drohne per Mail, kann dieser Vorgang bei der R+V bis zu einer Woche dauern. Hier zeigt sich die ältere, weniger IT-optimierte Tarifgeneration.
Die 1922 gegründete R+V ist eine der größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und hat ihren Konzernsitz in Wiesbaden. Ihr Name leitet sich aus ihrer Zugehörigkeit zur FinanzGruppe des Bundesverbandes der Deutschen Raiffeisenbanken und Volksbanken ab. In der gesamten Sparte Haftpflichtversicherung (nicht nur Drohnenhaftpflicht) liegt die R+V mit knapp 2 Mio. verwalteten Verträgen in Deutschland auf Platz 2 hinter der Allianz. Das entspricht einem Markanteil bei den Haftpflichtversicherungen von 8%.

Tarifkategorie: Der Tarif L der R+V gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
ab 95,20 € pro Jahr
Grunddaten der Drohnenversicherung
Verfügbare Versicherungssummen 1 | 2 | 3 | 4 | 5 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen
eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen
mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit (außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF nein |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift | Rechnung |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in der offenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in der speziellen Kategorie mitversichert bis SAIL III |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert |
Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |