Gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung R+V
(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarif L)

Die gewerbliche Drohnenversicherung der R+V unterscheidet sich von den Bedingungen her nicht von der privaten Haftpflichtvariante. Das Bedingungswerk ist exakt das gleiche. Für die gewerbliche Nutzung der Drohne wird lediglich ein Beitragszuschlag in Höhe von 50% erhoben.

Während in der privaten Drohnenhaftpflicht der R+V ausschließlich die private Nutzung der Drohne zu Sport- oder Freizeitzwecken versichert ist, umfasst die gewerbliche Drohnenversicherung auch darüber hinausgehende Betriebszwecke. Luftaufnahmen können also z.B. auch im Auftrag Dritter bzw. für Dritte oder für kommerzielle Social-Media-Projekte genutzt werden. Lediglich Flüge der Drohne zur Vermessung sind ausgeschlossen, da die R+V hier eine Vermischung mit reinen Vermögensschäden befürchtet, wenn z.B. Folgekosten durch eine fehlerhafte Vermessung entstehen.

Ein echter Pluspunkt in der gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherung der R+V ist die beitragsfreie Mitversicherung der gelegentlichen Nutzung fremder Drohnen. Wer sich beispielsweise die Drohne eines Kollegen ausleiht oder eine Drohne online mietet, ist beim Betrieb der Drohne auch dann versichert, wenn die Drohnenversicherung des Halters bzw. Betreibers der Drohne Fremdpiloten nicht einschließt. Im Schadensfall kommt die Drohnenhaftpflicht der R+V subsidiär für die entstandenen Schäden auf.

Auch die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Drohnen kann gegen einen Beitragszuschlag in der Drohnenhaftpflicht mitversichert werden. Ob dies aus Haftungsgründen für den Halter eine sinnvolle Lösung ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei einer größeren Drohnenflotte gewährt die R+V ab dem dritten Modell einen Nachlass von 30% auf die Drohnenversicherung. Trotz dieser beiden Vorteile empfehlen wir im gewerblichen Bereich eher die Drohnenhaftpflicht der Degenia, die über ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis und den besseren da schnelleren Service bietet.

Die R+V wurde 1922 gegründet und gehört zur FinanzGruppe des Bundesverbandes der Deutschen Raiffeisenbanken und Volksbanken. Heute ist die R+V eine der größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden. Im Bereich der Haftpflichtversicherung (nicht nur Drohnenhaftpflicht) verwaltet die R+V knapp 2 Mio. Verträge. Damit liegt sie im deutschen Versicherungsmarkt bei einem Markanteil von 8% hinter der Allianz auf Platz 2.
Drohnenversicherung R+V

Tarifkategorie: Der Tarif L der R+V gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 142,80 € pro Jahr

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
1,0 | 2,0 | 3,0 | 4,0 | 5,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
nicht mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
eine Drohne
pro Beitrag

Nutzung fremder Drohnen
mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit
(außer US-Gebiete, Kanada)

Versicherungsschein / Police als PDF
nein

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

Selbstbeteiligung
kein Selbstbehalt im Schadenfall

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift | Rechnung

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne
Gewerbe-Tarif

Vermietung und Verpachtung der Drohne
auf Anfrage

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht versichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht versichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL III

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein