Prüfungsordnung der benannten Stelle DE.PStF.001 - Kopter-Profi GmbH

  • Die Theorieprüfung zum Fernpilotenzeugnis nach UAS.OPEN.030(2)c) in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wird von der Kopter-Profi GmbH abgenommen. Die Kopter-Profi GmbH ist eine vom Luftfahrt-Bundesamt nach UAS.OPEN.030(2)c) in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 benannte Stelle. Die Registrierungsnummer der Kopter-Profi GmbH lautet DE.PStF.001.
  • Für die Anmeldung zur Prüfung muss der Bewerber mindestens 16 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  • Um für die Prüfung zugelassen zu werden, muss der Bewerber vor der Prüfung sich mit einem gültigen Identitätsdokument ausweisen und die folgenden Unterlagen einzureichen:
    • Nachweis über den Abschluss einer Online-Prüfung nach UAS.OPEN.020(4)b) (EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten)
    • Erklärung über den Abschluss eines praktischen Selbststudiums nach UAS.OPEN.040
    • Alternativ zur Selbsterklärung: Bescheinigung über eine absolvierte praktische Schulung bei einer benannten Prüfstelle
  • Inhaltlich folgt die Prüfung dem Prüfungssyllabus des Luftfahrt-Bundesamtes mit seinen insgesamt drei Prüfungsfächern:
    • Meteorologie
    • Flugleistungen
    • Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden
  • Die Prüfung wird als Präsenz-Prüfung an den veröffentlichten Orten oder als Internet-gestützte Online-Prüfung abgenommen. Die Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Buchung abgelegt werden.
  • Um einen Identitätsmissbrauch zu vermeiden, hat sich jeder Prüfling mit dem gültigen Identitätsdokument seiner Prüfungsanmeldung vor Prüfungsbeginn auszuweisen.
  • Die Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, die innerhalb von 40 Minuten beantwortet werden müssen.
  • Für jede richtige Antwort erhält der Prüfling einen Punkt. Wird eine Frage falsch beantwortet, gibt es keinen Punkt. Eine Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn der Prüfling die richtige und keine falsche Antwortmöglichkeit gewählt hat.
  • Zur Vermeidung von Täuschungsversuchen gelten während der Präsenz-Prüfung die folgenden Verhaltensregeln:
    • Auf dem Tisch darf sich nur der Papier-Prüfungsfragebogen samt Stift oder das Tablet der Kopter-Profi GmbH befinden, über das der Fragebogen ausgefüllt wird.
    • Zusätzlich hat jeder Prüfling das gültige Identitätsdokument seiner Prüfungsanmeldung vor sich auf den Tisch zu legen.
    • Handouts und andere Nachschlagewerke sowie elektronische Geräte (z.B. Smartphones, Tablet, Notebooks, Smartwatches, …) mit Ausnahme des Tablet der Kopter-Profi GmbH sind in einer Tasche zu verstauen, die am Rand des Raumes platziert wird.
    • Gespräche und jeglicher andere Informations- und Datenaustausch zwischen den Prüflingen sind untersagt.
    • Bei Toilettengängen darf jeweils nur ein Prüfling den Raum verlassen.
    • Beendet ein Teilnehmer die Prüfung vor Ablauf der Zeit, bleibt er still an seinem Platz, bis die gesamte Prüfungsdauer für alle Prüflinge abgelaufen ist.
  • Um die Prüfung zu bestehen, darf kein Täuschungsversuch des Prüflings vorliegen und der Prüfling muss mindestens 75% der maximalen Punktzahl erreichen.
  • Sollte ein Prüfling weniger als 75% der maximalen Höchstpunktzahl erreicht haben, darf er die Prüfung wiederholen. Insgesamt sind pro Prüfling drei Prüfungsversuche möglich. Bei Präsenzprüfungen sind alle drei Prüfungsversuche in der Prüfungspauschale inbegriffen; bei Online-Prüfungen fällt für jede Prüfungswiederholung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € an. Dies gilt nach einer nichtbestandenen Prüfung auch für den Wechsel von der Präsenz- auf die Online-Prüfung und umgekehrt. Nach einem aufgedeckten Täuschungsversuch ist keine Prüfungswiederholung möglich.
  • Eine Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn die Prüfungsgebühr bis spätestens 48 Stunden vor Prüfungsbeginn auf dem Konto der Kopter-Profi GmbH eingegangen ist.
  • Eine Absage der Teilnahme mit Wahl eines anderen Prüfungstermins ist bis max. 7 Tage vor Prüfungsbeginn ohne Kosten möglich. Kurzfristigere Absagen können nur mit einem ärztlichen Attest erfolgen. Da für jeden reservierten Prüfungsplatz Kosten entstehen und wir den Prüfungsplatz kurzfristig nicht anderweitig vergeben können, müssen wir ohne ärztliches Attest eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € berechnen.
  • Das Fernpilotenzeugnis A2 wird nicht von der Prüfstelle, sondern direkt vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt. Für das Ausstellen des Fernpilotenzeugnis erhebt das LBA eine Gebühr in Höhe von 30 €.
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    Mindestanforderungen im Rahmen der Online-Prüfling

    Der Prüfling bzw. seine Technik und Räumlichkeiten müssen für die Teilnahme an der Online-Prüfung zum Kenntnis-Nachweis die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:

    Smartphone mit...

    • o Freisprechfunktion über Lautsprecher
    • o Internet-Verbindung (Bandbreite mind. 500 kBit/s bzw. 0,5 Mbit/s)
    • o installierter und funktionsfähiger Skype-App für Video-Telefonie (die App ist kostenfrei im Play- bzw. App-Store erhältlich)
    • o geladener Akku mit mindestens 60 Minuten Sprechzeit für Video-Anruf (oder alternativ mit Stromanschluss)


    PC
    mit...

    • o Internetverbindung (Bandbreite mind. 400 kBit/s bzw. 0,4 Mbit/s)
    • o Webcam mit einer Mindestauflösung von 640x480 Pixel
    • o Bildschirmauflösung von mindestens 1200x800 Pixel
    • o Betriebssystem ab Windows 7 bzw. Mac OS X 10.10 (Yosemite)


    An den Raum, in dem der Prüfling die Online-Prüfung ablegt, werden die folgenden Anforderungen gestellt:

    • o Der Prüfling muss sich für die gesamte Zeit der Online-Prüfung in einem separaten Raum aufhalten, in dem sich neben dem Prüfling keine weitere Person befindet und den während der Prüfung keine weitere Person betritt.
    • o Kommunikationsgeräte im Raum (z.B. Telefone, Smartphones), die nicht für die Durchführung der Online-Prüfung verwendet werden (s.u.), sind auszuschalten.

    Bitte halten Sie während der Prüfung Ihr gültiges Ausweisdokument bereit.