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Geografische Gebiete für Drohnen in Deutschlands 20 größten Städten

Kopter-Profi Geozonen-Datenanalyse 2026

Wie stark prägen geografische Gebiete nach § 21h LuftVO den Drohnenbetrieb in deutschen Großstädten? Kopter-Profi hat die offiziellen Geodaten der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL) mit den amtlichen Verwaltungsgrenzen der 20 größten deutschen Städte abgeglichen. Das Ergebnis: In 19 der 20 untersuchten Städte liegt mehr als die Hälfte des Stadtgebiets innerhalb mindestens einer der berücksichtigten Geo-Zonen. In Bremen sind es sogar 82,73 Prozent.

Wie viel Stadtfläche ist betroffen?

Die Analyse zeigt erhebliche Unterschiede zwischen den Städten und macht sichtbar, welchen Einfluss insbesondere Wohngrundstücke auf die räumliche Ausdehnung der geografischen Gebiete (im Folgenden auch kurz als Geo-Zonen bezeichnet) haben.

Wichtig: Ein Gebiet innerhalb eines geografischen Gebiets nach § 21h LuftVO ist nicht automatisch eine Fläche, auf der Drohnenflüge generell verboten sind. Je nach Art des Gebiets gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Einschränkungen. Die hier ermittelten Werte dürfen deshalb ausdrücklich nicht als „No-Fly-Anteil“ einer Stadt interpretiert werden.

Verfasst von Dr. Alex Matijevic |

Die wichtigsten Studien-Ergebnisse auf einen Blick

  • 66,89 Prozent beträgt der durchschnittliche Flächenanteil der 20 untersuchten Städte, der unter Einbeziehung von Wohngrundstücken innerhalb mindestens eines berücksichtigten geografischen Gebiets liegt.
  • 19 von 20 Städten überschreiten die Marke von 50 Prozent: mehr als 50 Prozent des Stadtgebiets liegt in mindestens einer Geo-Zone, bei 15 Städten sind es sogar mehr als 60 Prozent. bei 9 Städten über 70 Prozent. 
  • Den höchsten Wert erreicht Bremen mit 82,73 Prozent, gefolgt von Düsseldorf mit 78,89 Prozent und Nürnberg mit 78,86 Prozent.
  • Ohne Wohngrundstücke beträgt der ungewichtete Durchschnitt der 20 Städte 48,80 Prozent. 
  • Wohngrundstücke erhöhen den ermittelten Flächenanteil im Mittel um 18,09 Prozentpunkte.
  • Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt in Bochum mit +28,83 Prozentpunkten und Essen mit +27,58 Prozentpunkten.
  • In Berlin gibt es insgesamt 1.130 einzelne geografischer Gebiete im Stadtgebiet - der höchste Wert von allen untersuchten Städten.
  • Industrieanlagen sind die am meisten verbreitete Geo-Zone und in allen 20 untersuchten Städten vertreten. 

Die Daten zeigen: Geografische Gebiete in Deutschland nach § 21h LuftVO sind in deutschen Großstädten kein Randphänomen, sondern eine echte Herausforderung für jede Flugplanung!

Bremen erreicht mit 82,73 Prozent den höchsten Wert

Den höchsten Flächenanteil der untersuchten Großstädte weist Bremen auf. Unter Einbeziehung der Wohngrundstücke befinden sich 82,73 Prozent des Stadtgebiets innerhalb mindestens eines der berücksichtigten geografischen Gebiete. Auf den weiteren Plätzen folgen Düsseldorf mit 78,89 Prozent und Nürnberg mit 78,86 Prozent.

Am anderen Ende der untersuchten 20 Städte steht Münster. Doch selbst dort beträgt der entsprechende Anteil noch 46,66 Prozent.

Die 20 größten Städte im Vergleich

Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede zwischen den 20 größten deutschen Städten. Während in einigen Städten bereits ohne Berücksichtigung von Wohngrundstücken große Teile der Stadtfläche innerhalb geografischer Gebiete nach § 21h LuftVO liegen, verändert deren Einbeziehung das Bild teilweise erheblich. Die folgende Tabelle zeigt für jede Stadt, welcher Flächenanteil von mindestens einem der untersuchten geografischen Gebiete erfasst wird.

kopter profi geozonen datenanalyse grafik 1 geografische gebiete top20 orange

RangStadtohne Wohngrundstückemit WohngrundstückenDifferenz
1 Berlin 45,56 % 68,13 % +22,57 PP
2 Hamburg 55,91 % 71,88 % +15,97 PP
3 München 52,19 % 72,15 % +19,96 PP
4 Köln 53,65 % 69,72 % +16,07 PP
5 Frankfurt am Main 58,21 % 71,31 % +13,10 PP
6 Düsseldorf 66,69 % 78,89 % +12,20 PP
7 Stuttgart 51,67 % 68,41 % +16,74 PP
8 Leipzig 42,43 % 57,84 % +15,41 PP
9 Dortmund 51,45 % 71,80 % +20,36 PP
10 Bremen 71,25 % 82,73 % +11,49 PP
11 Essen 33,14 % 60,72 % +27,58 PP
12 Dresden 43,76 % 57,82 % +14,06 PP
13 Nürnberg 64,26 % 78,86 % +14,60 PP
14 Hannover 47,97 % 66,05 % +18,08 PP
15 Duisburg 53,51 % 72,60 % +19,09 PP
16 Bochum 32,88 % 61,71 % +28,83 PP
17 Wuppertal 30,60 % 53,08 % +22,47 PP
18 Bielefeld 32,37 % 51,77 % +19,40 PP
19 Bonn 52,99 % 75,65 % +22,67 PP
20 Münster 35,48 % 46,66 % +11,18 PP

Lesebeispiel: Der Wert von 75,65 Prozent für Bonn (Platz 19) bedeutet, dass 75,65 Prozent des untersuchten Stadtgebiets innerhalb mindestens eines der in die Analyse einbezogenen geografischen Gebiete liegen. Er bedeutet nicht, dass auf 75,65 Prozent der Fläche grundsätzlich keine Drohne betrieben werden darf. Ohne Berücksichtigung der Wohngrundstücke liegt der Wert um 22,67 Prozentpunkte (PP) niedriger bei 52,99 Prozent. 

Großstadtwerte deutlich höher als der Deutschlandwert

Für die gesamte Bundesrepublik ergibt unsere parallele Analyse einen Flächenanteil von 29,87 Prozent ohne Wohngrundstücke beziehungsweise 35,16 Prozent mit Wohngrundstücken. Bei den 20 größten Städten liegen die ungewichteten Mittelwerte dagegen bei 48,80 beziehungsweise 66,89 Prozent.

Die beiden Werte sind nicht unmittelbar als identisch gewichtete statistische Größen zu vergleichen: Beim Deutschlandwert wird die gesamte Bundesfläche betrachtet, während beim Großstadtwert jede der 20 Städte unabhängig von ihrer Fläche einmal in den Mittelwert eingeht. Dennoch zeigt der Vergleich, dass geografische Gebiete im urbanen Raum in der vorliegenden Analyse einen deutlich höheren Flächenanteil erreichen als im bundesweiten Flächenmittel. Und das nicht nur wegen der höheren Dichte an Wohngrundstücken. 

Wohngrundstücke verändern die Drohnenkarte erheblich

Ein besonders auffälliges Ergebnis der Untersuchung ist der Einfluss der Wohngrundstücke. Werden sie nicht berücksichtigt, liegen im Durchschnitt 48,80 Prozent der Flächen der untersuchten Städte innerhalb mindestens eines der übrigen geografischen Gebiete. Mit Wohngrundstücken steigt dieser Wert auf 66,89 Prozent. Das entspricht einem durchschnittlichen Anstieg um 18,09 Prozentpunkte. Die Unterschiede zwischen den untersuchten Städten sind beträchtlich.

kopter profi geozonen datenanalyse grafik 2 wohngrundstuecke 21h luftvo orange

Stadtohne Wohngrundstückemit WohngrundstückenDifferenz
Bochum 32,88 % 61,71 % +28,83 PP
Essen 33,14 % 60,72 % +27,58 PP
Bonn 52,99 % 75,65 % +22,67 PP
Berlin 45,56 % 68,13 % +22,57 PP
Wuppertal 30,60 % 53,08 % +22,47 PP
Dortmund 51,45 % 71,80 % +20,36 PP
München 52,19 % 72,15 % +19,96 PP
Bielefeld 32,37 % 51,77 % +19,40 PP
Duisburg 53,51 % 72,60 % +19,09 PP
Hannover 47,97 % 66,05 % +18,08 PP

Bochum ist das auffälligste Beispiel: Ohne Wohngrundstücke sind 32,88 Prozent der Stadtfläche von Geo-Zonen betroffen. Mit Wohngrundstücken steigt der Wert auf 61,71 Prozent. Ähnlich stark ist der Effekt in Essen: Hier steigt der Anteil von 33,14 auf 60,72 Prozent.

Geografisches Gebiet bedeutet nicht automatisch Flugverbot

Die hohen Prozentwerte bedürfen einer wichtigen Einordnung. Geografische Gebiete nach § 21h LuftVO definieren Bereiche, in denen für den Drohnenbetrieb besondere nationale Regelungen gelten. Welche Voraussetzungen konkret einzuhalten sind, hängt vom jeweiligen Gebiet ab.

Ein innerhalb einer solchen Geo-Zone gelegener Flugort bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass dort überhaupt kein Drohnenbetrieb möglich ist. Je nach Gebiet können beispielsweise Zustimmungen, Abstände, Höhenbeschränkungen oder andere Voraussetzungen maßgeblich sein. Die vorliegende Untersuchung beantwortet daher bewusst eine geografische Frage:

Welcher Anteil des Stadtgebiets liegt innerhalb mindestens eines der berücksichtigten geografischen Gebiete nach § 21h LuftVO?

 

Die Untersuchung beantwortet dagegen ausdrücklich nicht die Frage, auf welchem Anteil der Stadtfläche jeder Drohnenflug verboten ist.

Tausende geografische Gebiete tangieren die untersuchten Städte

Neben der reinen Flächenbetrachtung haben wir auch untersucht, wie viele einzelne Arten der unterschiedlichen geografischen Gebiete die 20 Stadtgebiete betreffen. Allein für Industrieanlagen wurden über die 20 Städte hinweg 1.283 Treffer ermittelt.

kopter profi geozonen datenanalyse grafik 3 feature schnittmengen 21h luftvo orange

Art des geografischen GebietsStädte mit mindestens einer Art von Geo-ZoneAnzahl der betroffenen Geo-Zonen insgesamt
Industrieanlagen 20 von 20 1.283
Bahnanlagen 20 von 20 814
Behörden 20 von 20 503
Polizei 20 von 20 495
Krankenhäuser 20 von 20 474
Sicherheitsbehörden 20 von 20 438
Naturschutzgebiete 20 von 20 421
Freibäder 20 von 20 378
Wohngrundstücke 20 von 20 194
Bundesstraßen 20 von 20 177
Bundesautobahnen 20 von 20 173
Stromleitungen 20 von 20 118
Flugplätze 19 von 20 88
Justizvollzugsanstalten 19 von 20 55
FFH-Gebiete 18 von 20 143
Umspannwerke 18 von 20 45
Binnenwasserstraßen 16 von 20 128
Diplomatische Vertretungen 15 von 20 290
Militärische Anlagen 14 von 20 74
Kontrollzonen 13 von 20 41
Vogelschutzgebiete 12 von 20 42
Flughäfen 12 von 20 12

Die Anzahl sagt allerdings nichts über die Größe eines Gebiets aus. Eine einzelne großflächige Geo-Zone (z.B. in einem Daten-Layer zusammengefasste zusammenhängende Wohngrundstücke) kann einen wesentlich größeren Teil einer Stadt umfassen als zahlreiche kleine Features. Die Anzahhl der Geo-Zonen und ihr Flächenanteil sind daher zwei unterschiedliche Kennzahlen.

Berlin: 1.130 einzelne geografische Gebiete

Besonders deutlich wird die Komplexität am Beispiel Berlin. Innerhalb der Hauptstadt wurden insgesamt 1.130 Schnittmengen mit einzelnen geografischen Gebieten festgestellt. Darunter befinden sich unter anderem 170 Layer Bahnanlagen, 138 Industrieanlagen, 119 diplomatische Vertretungen, 105 Behörden, 100 Krankenhäuser, 94 Freibäder, 68 Polizeistationen und 57 Sicherheitsbehörden.

Die hohe Zahl darf nicht mit 1.130 voneinander unabhängigen oder nicht überlappenden „Flugverbotszonen“ gleichgesetzt werden. Viele Gebiete überlagern sich räumlich. Genau deshalb haben wir für die Berechnung der Gesamtfläche sämtliche Überschneidungen geometrisch zusammengeführt und nur einmal gezählt.

Kontrollzonen in 13 der 20 größten Städte

Kontrollzonen von Flughäfen spielen in 13 der 20 untersuchten Großstädte eine Rolle. Insgesamt schneiden 41 entsprechende Zonen die Stadtgebiete.

Für die vorliegende Untersuchung wurde eine besondere methodische Abgrenzung vorgenommen: Die Zonen 4 von Kontrollzonen wurden nicht in die Berechnung einbezogen. Kontrollzonen der Zonen 2 und 3 blieben dagegen Bestandteil der Analyse. Diese Festlegung sollte bei einer Reproduktion oder Weiterverwendung der Ergebnisse berücksichtigt werden.

Hintergrund: In Zone 4 gilt für Drohnenflüge eine maximale Flughöhe von 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund (der größere Wert gilt) automatisch als freigegeben, sofern sämtliche Auflagen und Bedingungen der zugehörigen Allgemeinverfügungen eingehalten werden. Die Neuregelung gilt seit Augsut 2026 für Flughäfen, deren Kontrollzonen von der DFS oder DAS betreut werden. 

Was bedeutet das Ergebnis für Drohnenpiloten?

Die Ergebnisse zeigen: Wer in einer deutschen Großstadt mit einer Drohne fliegen möchte, muss sich intensiv mit geografischen Gebieten auseinandersetzen. In 19 der 20 untersuchten Städte liegt mehr als die Hälfte der Stadtfläche innerhalb mindestens eines geografischen Gebiets, wenn Wohngrundstücke berücksichtigt werden. In neun Städten sind es sogar mehr als 70 Prozent.

Das bedeutet nicht, dass auf diesen Flächen grundsätzlich keine Drohnenflüge möglich sind. Je nach Art des geografischen Gebiets gelten unterschiedliche Voraussetzungen: beispielsweise Abstandsregelungen, Höhenbeschränkungen oder Zustimmungserfordernisse. Vor jedem Flug sollte deshalb geprüft werden, welche geografischen Gebiete am konkreten Einsatzort betroffen sind und welche Anforderungen dort gelten. Gerade in Großstädten können sich mehrere Geo-Zonen überlagern, sodass eine gründliche standortbezogene Flugvorbereitung unerlässlich für den sicheren Betrieb von Drohnen ist.

Was bedeutet das Ergebnis für die Bundesregierung?

Die Ergebnisse sind zugleich ein Appell an die Bundesregierung, die in § 21h LuftVO festgelegten geografischen Gebiete und die damit verbundenen Betriebsbeschränkungen erneut anhand transparenter und risikobasierter Kriterien zu evaluieren. Eine solche Evaluation ist in § 21h LuftVO ausdrücklich vorgesehen: unter anderem mit Blick auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte.

Gerade für die gewerbliche Nutzung von Drohnen ist entscheidend, dass Schutzinteressen und tatsächliche Risiken in einem angemessenen Verhältnis zu den Einschränkungen des Drohnenbetriebs stehen. Unsere Analyse zeigt, dass die geografischen Gebiete bereits ohne Wohngrundstücke 29,87 Prozent der Fläche Deutschlands und im Durchschnitt 48,80 Prozent der untersuchten Großstädte erfassen. Unter Einbeziehung der Wohngrundstücke steigt der Anteil in den 20 größten Städten im Mittel auf 66,89 Prozent.

Kopter-Profi plädiert deshalb dafür, die einzelnen geografischen Gebiete anhand transparenter, risikobasierter und nachvollziehbarer Kriterien daraufhin zu überprüfen, ob ihr räumlicher Umfang und die jeweils geltenden Einschränkungen weiterhin erforderlich und verhältnismäßig sind. Dabei sollten neben den jeweiligen Schutzinteressen auch die Auswirkungen auf die gewerbliche Nutzung von Drohnen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Drohnenwirtschaft berücksichtigt werden.

Da die EU-Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung geografischer Gebiete über erheblichen nationalen Gestaltungsspielraum verfügen, können unterschiedliche nationale Regelungen zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für Drohnenbetreiber und Unternehmen führen. Ein systematischer europäischer Vergleich dieser Regelungen und ihrer tatsächlichen räumlichen Auswirkungen wäre daher aus unserer Sicht ein sinnvoller nächster Schritt.

Über den Herausgeber: Kopter-Profi GmbH

Die Kopter-Profi GmbH beschäftigt sich seit 2012 mit Dienstleistungen rund um Drohnen und unbemannte Luftfahrtsysteme. Zu den Schwerpunkten gehören die Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten, praktische Drohnentrainings, Fachinformationen sowie Dienstleistungen und Lösungen für Drohnenbetreiber.

Kopter-Profi ist die erste vom Luftfahrt-Bundesamt benannte Prüfstelle für Fernpiloten. Die Registrierungsnummer der Prüfstelle lautet DE.PStF.001.

Mit der vorliegenden Geodatenanalyse möchte Kopter-Profi einen datenbasierten Beitrag zur Diskussion über die praktische Nutzbarkeit von Drohnen im urbanen Raum leisten und zugleich transparent machen, welche Rolle geografische Gebiete bei der Flugvorbereitung spielen.

So wurde die Studie durchgeführt

Methodik der Untersuchung

Grundlage der Untersuchung waren die Geodaten der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL). Für die Verwaltungsgrenzen wurden die Daten VG250 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) verwendet. Untersucht wurden die Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig, Dortmund, Bremen, Essen, Dresden, Nürnberg, Hannover, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn und Münster. Für 19 Städte konnte die jeweilige kreisfreie Stadt beziehungsweise der Stadtkreis unmittelbar aus der Kreisebene des BKG verwendet werden. Hannover stellt eine Besonderheit dar, weil die Stadt Bestandteil der Region Hannover ist. Hannover wurde deshalb separat anhand der amtlichen Gemeindegrenze ausgewertet.

Geometrische Berechnung

Die Geometrien der geografischen Gebiete wurden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen verschnitten. Die Berechnung erfolgte im Koordinatenreferenzsystem EPSG:25832. Entscheidend für die Gesamtwerte ist, dass sich überlagernde geografische Gebiete nicht mehrfach gezählt wurden. Befindet sich beispielsweise dieselbe Fläche gleichzeitig innerhalb einer Kontrollzone, eines Naturschutzgebiets und im Bereich einer Bundesstraße, fließt diese Fläche in die Gesamtquote nur einmal ein. Hierzu wurden die betroffenen Geometrien geometrisch vereinigt (Union/Dissolve). Anschließend wurde die resultierende Fläche durch die jeweilige Gesamtfläche des Verwaltungsgebiets geteilt. Es wurden keine zusätzlichen, frei gewählten Puffer um die bereitgestellten Geometrien gelegt.

Berechnungsvarianten

Für jede Stadt wurden zwei Kennzahlen berechnet:

Variante A – ohne Wohngrundstücke:
Alle berücksichtigten geografischen Gebiete außer dem DIPUL-Layer wohngrundstuecke.

Variante B – mit Wohngrundstücken:
Alle berücksichtigten geografischen Gebiete einschließlich des DIPUL-Layers wohngrundstuecke.

Durch diese Unterscheidung lässt sich der zusätzliche räumliche Effekt der Wohngrundstücke separat quantifizieren um zu eruieren, wie sich die Dichte von Geo-Zonen ohne die Berücksichtigung von Wohngrundstücken in urbanen und nicht-urbanen Gegenden unterscheidet. 

Geo-Zonen der Zone 4 von Kontrollzonen wurden aus beiden Berechnungsvarianten ausgeschlossen. Zone 2 und Zone 3 blieben Bestandteil der Untersuchung.

Wie wurden die Geo-Zonen gezählt?

Zusätzlich zur Gesamtfläche wurde für jede Art geografischer Gebiete gezählt, wie viele einzelne Daten-Layer dieses Gebietes durch eine positive geometrische Schnittmenge mit dem jeweiligen Stadtgebiet vorhanden sind. Eine Geo-Zone wurde nur dann gezählt, wenn seine Geometrie tatsächlich im Stadtgebiet liegt oder in das Stadtgebiet hineinreicht. Eine bloße Lage innerhalb des für die Datenabfrage verwendeten Suchrechtecks genügte nicht.

Für die Flächenberechnung eines einzelnen Layers wurden sich überlagernde Features desselben Layers wiederum vereinigt, sodass Flächen innerhalb eines Layers nicht mehrfach gezählt werden.

Grenzen der Untersuchung

Wie jede Geodatenanalyse unterliegt auch diese Untersuchung methodischen Grenzen:

  1. Die Untersuchung bildet den Datenstand zum Zeitpunkt der Datenerhebung ab. Geografische Gebiete können sich ändern; zudem können temporäre Betriebseinschränkungen hinzukommen oder entfallen.
  2. Die Untersuchung analysiert die räumliche Überlagerung. Sie beurteilt nicht für jeden einzelnen Punkt und jeden denkbaren Drohnenbetrieb, ob ein Flug rechtlich zulässig wäre.
  3. Unterschiedliche geografische Gebiete unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Aufnahme einer Fläche in die Statistik darf daher nicht als pauschales Flugverbot interpretiert werden.
  4. Die Verwaltungsgrenzen stammen aus dem BKG-Datensatz VG250. Dieser ist hinsichtlich Genauigkeit und Auflösung auf das ATKIS-DLM250 ausgerichtet.
  5. Die Anzahl einzelner Features ist keine Aussage über deren Flächenwirkung. Viele kleine Objekte können weniger Fläche erfassen als ein einziges großes geografisches Gebiet.

Daten und Quellen

  • Datenstand der Kopter-Profi-Auswertung: 1. Oktober 2026
  • Geografische Gebiete: Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL)
  • Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Verwaltungsgebiete 1:250.000 (VG250)
  • Rechtlicher Hintergrund: § 21h Luftverkehrs-Ordnung sowie die jeweils für das konkrete geografische Gebiet geltenden Regelungen.
  • Berechnung und Auswertung: Kopter-Profi GmbH
  • Quellenangabe der Abbildungen: DIPUL, eigene Berechnungen (Stand: 01.10.2026)

Hinweise für Medien und wissenschaftliche Nutzung

Die Ergebnisse dieser Untersuchung dürfen unter Angabe der Quelle zitiert werden.

Empfohlene Quellenangabe:
Kopter-Profi Geozonen-Datenanalyse 2026: „Geografische Gebiete für Drohnen in Deutschlands 20 größten Städten“

Bei Online-Veröffentlichungen bitten wir um Verlinkung auf diese Originalstudie.

Für Rückfragen zur Methodik, zu einzelnen Städten oder zur Interpretation der Daten steht die Kopter-Profi GmbH zur Verfügung.