Die Analyse zeigt erhebliche Unterschiede zwischen den Städten und macht sichtbar, welchen Einfluss insbesondere Wohngrundstücke auf die räumliche Ausdehnung der geografischen Gebiete (im Folgenden auch kurz als Geo-Zonen bezeichnet) haben.
Wichtig: Ein Gebiet innerhalb eines geografischen Gebiets nach § 21h LuftVO ist nicht automatisch eine Fläche, auf der Drohnenflüge generell verboten sind. Je nach Art des Gebiets gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Einschränkungen. Die hier ermittelten Werte dürfen deshalb ausdrücklich nicht als „No-Fly-Anteil“ einer Stadt interpretiert werden.
Die Daten zeigen: Geografische Gebiete in Deutschland nach § 21h LuftVO sind in deutschen Großstädten kein Randphänomen, sondern eine echte Herausforderung für jede Flugplanung!
Den höchsten Flächenanteil der untersuchten Großstädte weist Bremen auf. Unter Einbeziehung der Wohngrundstücke befinden sich 82,73 Prozent des Stadtgebiets innerhalb mindestens eines der berücksichtigten geografischen Gebiete. Auf den weiteren Plätzen folgen Düsseldorf mit 78,89 Prozent und Nürnberg mit 78,86 Prozent.
Am anderen Ende der untersuchten 20 Städte steht Münster. Doch selbst dort beträgt der entsprechende Anteil noch 46,66 Prozent.
Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede zwischen den 20 größten deutschen Städten. Während in einigen Städten bereits ohne Berücksichtigung von Wohngrundstücken große Teile der Stadtfläche innerhalb geografischer Gebiete nach § 21h LuftVO liegen, verändert deren Einbeziehung das Bild teilweise erheblich. Die folgende Tabelle zeigt für jede Stadt, welcher Flächenanteil von mindestens einem der untersuchten geografischen Gebiete erfasst wird.

| Rang | Stadt | ohne Wohngrundstücke | mit Wohngrundstücken | Differenz |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Berlin | 45,56 % | 68,13 % | +22,57 PP |
| 2 | Hamburg | 55,91 % | 71,88 % | +15,97 PP |
| 3 | München | 52,19 % | 72,15 % | +19,96 PP |
| 4 | Köln | 53,65 % | 69,72 % | +16,07 PP |
| 5 | Frankfurt am Main | 58,21 % | 71,31 % | +13,10 PP |
| 6 | Düsseldorf | 66,69 % | 78,89 % | +12,20 PP |
| 7 | Stuttgart | 51,67 % | 68,41 % | +16,74 PP |
| 8 | Leipzig | 42,43 % | 57,84 % | +15,41 PP |
| 9 | Dortmund | 51,45 % | 71,80 % | +20,36 PP |
| 10 | Bremen | 71,25 % | 82,73 % | +11,49 PP |
| 11 | Essen | 33,14 % | 60,72 % | +27,58 PP |
| 12 | Dresden | 43,76 % | 57,82 % | +14,06 PP |
| 13 | Nürnberg | 64,26 % | 78,86 % | +14,60 PP |
| 14 | Hannover | 47,97 % | 66,05 % | +18,08 PP |
| 15 | Duisburg | 53,51 % | 72,60 % | +19,09 PP |
| 16 | Bochum | 32,88 % | 61,71 % | +28,83 PP |
| 17 | Wuppertal | 30,60 % | 53,08 % | +22,47 PP |
| 18 | Bielefeld | 32,37 % | 51,77 % | +19,40 PP |
| 19 | Bonn | 52,99 % | 75,65 % | +22,67 PP |
| 20 | Münster | 35,48 % | 46,66 % | +11,18 PP |
Lesebeispiel: Der Wert von 75,65 Prozent für Bonn (Platz 19) bedeutet, dass 75,65 Prozent des untersuchten Stadtgebiets innerhalb mindestens eines der in die Analyse einbezogenen geografischen Gebiete liegen. Er bedeutet nicht, dass auf 75,65 Prozent der Fläche grundsätzlich keine Drohne betrieben werden darf. Ohne Berücksichtigung der Wohngrundstücke liegt der Wert um 22,67 Prozentpunkte (PP) niedriger bei 52,99 Prozent.
Für die gesamte Bundesrepublik ergibt unsere parallele Analyse einen Flächenanteil von 29,87 Prozent ohne Wohngrundstücke beziehungsweise 35,16 Prozent mit Wohngrundstücken. Bei den 20 größten Städten liegen die ungewichteten Mittelwerte dagegen bei 48,80 beziehungsweise 66,89 Prozent.
Die beiden Werte sind nicht unmittelbar als identisch gewichtete statistische Größen zu vergleichen: Beim Deutschlandwert wird die gesamte Bundesfläche betrachtet, während beim Großstadtwert jede der 20 Städte unabhängig von ihrer Fläche einmal in den Mittelwert eingeht. Dennoch zeigt der Vergleich, dass geografische Gebiete im urbanen Raum in der vorliegenden Analyse einen deutlich höheren Flächenanteil erreichen als im bundesweiten Flächenmittel. Und das nicht nur wegen der höheren Dichte an Wohngrundstücken.
Ein besonders auffälliges Ergebnis der Untersuchung ist der Einfluss der Wohngrundstücke. Werden sie nicht berücksichtigt, liegen im Durchschnitt 48,80 Prozent der Flächen der untersuchten Städte innerhalb mindestens eines der übrigen geografischen Gebiete. Mit Wohngrundstücken steigt dieser Wert auf 66,89 Prozent. Das entspricht einem durchschnittlichen Anstieg um 18,09 Prozentpunkte. Die Unterschiede zwischen den untersuchten Städten sind beträchtlich.

| Stadt | ohne Wohngrundstücke | mit Wohngrundstücken | Differenz |
|---|---|---|---|
| Bochum | 32,88 % | 61,71 % | +28,83 PP |
| Essen | 33,14 % | 60,72 % | +27,58 PP |
| Bonn | 52,99 % | 75,65 % | +22,67 PP |
| Berlin | 45,56 % | 68,13 % | +22,57 PP |
| Wuppertal | 30,60 % | 53,08 % | +22,47 PP |
| Dortmund | 51,45 % | 71,80 % | +20,36 PP |
| München | 52,19 % | 72,15 % | +19,96 PP |
| Bielefeld | 32,37 % | 51,77 % | +19,40 PP |
| Duisburg | 53,51 % | 72,60 % | +19,09 PP |
| Hannover | 47,97 % | 66,05 % | +18,08 PP |
Bochum ist das auffälligste Beispiel: Ohne Wohngrundstücke sind 32,88 Prozent der Stadtfläche von Geo-Zonen betroffen. Mit Wohngrundstücken steigt der Wert auf 61,71 Prozent. Ähnlich stark ist der Effekt in Essen: Hier steigt der Anteil von 33,14 auf 60,72 Prozent.
Die hohen Prozentwerte bedürfen einer wichtigen Einordnung. Geografische Gebiete nach § 21h LuftVO definieren Bereiche, in denen für den Drohnenbetrieb besondere nationale Regelungen gelten. Welche Voraussetzungen konkret einzuhalten sind, hängt vom jeweiligen Gebiet ab.
Ein innerhalb einer solchen Geo-Zone gelegener Flugort bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass dort überhaupt kein Drohnenbetrieb möglich ist. Je nach Gebiet können beispielsweise Zustimmungen, Abstände, Höhenbeschränkungen oder andere Voraussetzungen maßgeblich sein. Die vorliegende Untersuchung beantwortet daher bewusst eine geografische Frage:
Welcher Anteil des Stadtgebiets liegt innerhalb mindestens eines der berücksichtigten geografischen Gebiete nach § 21h LuftVO?
Die Untersuchung beantwortet dagegen ausdrücklich nicht die Frage, auf welchem Anteil der Stadtfläche jeder Drohnenflug verboten ist.
Neben der reinen Flächenbetrachtung haben wir auch untersucht, wie viele einzelne Arten der unterschiedlichen geografischen Gebiete die 20 Stadtgebiete betreffen. Allein für Industrieanlagen wurden über die 20 Städte hinweg 1.283 Treffer ermittelt.

| Art des geografischen Gebiets | Städte mit mindestens einer Art von Geo-Zone | Anzahl der betroffenen Geo-Zonen insgesamt |
|---|---|---|
| Industrieanlagen | 20 von 20 | 1.283 |
| Bahnanlagen | 20 von 20 | 814 |
| Behörden | 20 von 20 | 503 |
| Polizei | 20 von 20 | 495 |
| Krankenhäuser | 20 von 20 | 474 |
| Sicherheitsbehörden | 20 von 20 | 438 |
| Naturschutzgebiete | 20 von 20 | 421 |
| Freibäder | 20 von 20 | 378 |
| Wohngrundstücke | 20 von 20 | 194 |
| Bundesstraßen | 20 von 20 | 177 |
| Bundesautobahnen | 20 von 20 | 173 |
| Stromleitungen | 20 von 20 | 118 |
| Flugplätze | 19 von 20 | 88 |
| Justizvollzugsanstalten | 19 von 20 | 55 |
| FFH-Gebiete | 18 von 20 | 143 |
| Umspannwerke | 18 von 20 | 45 |
| Binnenwasserstraßen | 16 von 20 | 128 |
| Diplomatische Vertretungen | 15 von 20 | 290 |
| Militärische Anlagen | 14 von 20 | 74 |
| Kontrollzonen | 13 von 20 | 41 |
| Vogelschutzgebiete | 12 von 20 | 42 |
| Flughäfen | 12 von 20 | 12 |
Die Anzahl sagt allerdings nichts über die Größe eines Gebiets aus. Eine einzelne großflächige Geo-Zone (z.B. in einem Daten-Layer zusammengefasste zusammenhängende Wohngrundstücke) kann einen wesentlich größeren Teil einer Stadt umfassen als zahlreiche kleine Features. Die Anzahhl der Geo-Zonen und ihr Flächenanteil sind daher zwei unterschiedliche Kennzahlen.
Besonders deutlich wird die Komplexität am Beispiel Berlin. Innerhalb der Hauptstadt wurden insgesamt 1.130 Schnittmengen mit einzelnen geografischen Gebieten festgestellt. Darunter befinden sich unter anderem 170 Layer Bahnanlagen, 138 Industrieanlagen, 119 diplomatische Vertretungen, 105 Behörden, 100 Krankenhäuser, 94 Freibäder, 68 Polizeistationen und 57 Sicherheitsbehörden.
Die hohe Zahl darf nicht mit 1.130 voneinander unabhängigen oder nicht überlappenden „Flugverbotszonen“ gleichgesetzt werden. Viele Gebiete überlagern sich räumlich. Genau deshalb haben wir für die Berechnung der Gesamtfläche sämtliche Überschneidungen geometrisch zusammengeführt und nur einmal gezählt.
Kontrollzonen von Flughäfen spielen in 13 der 20 untersuchten Großstädte eine Rolle. Insgesamt schneiden 41 entsprechende Zonen die Stadtgebiete.
Für die vorliegende Untersuchung wurde eine besondere methodische Abgrenzung vorgenommen: Die Zonen 4 von Kontrollzonen wurden nicht in die Berechnung einbezogen. Kontrollzonen der Zonen 2 und 3 blieben dagegen Bestandteil der Analyse. Diese Festlegung sollte bei einer Reproduktion oder Weiterverwendung der Ergebnisse berücksichtigt werden.
Hintergrund: In Zone 4 gilt für Drohnenflüge eine maximale Flughöhe von 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund (der größere Wert gilt) automatisch als freigegeben, sofern sämtliche Auflagen und Bedingungen der zugehörigen Allgemeinverfügungen eingehalten werden. Die Neuregelung gilt seit Augsut 2026 für Flughäfen, deren Kontrollzonen von der DFS oder DAS betreut werden.
Die Ergebnisse zeigen: Wer in einer deutschen Großstadt mit einer Drohne fliegen möchte, muss sich intensiv mit geografischen Gebieten auseinandersetzen. In 19 der 20 untersuchten Städte liegt mehr als die Hälfte der Stadtfläche innerhalb mindestens eines geografischen Gebiets, wenn Wohngrundstücke berücksichtigt werden. In neun Städten sind es sogar mehr als 70 Prozent.
Das bedeutet nicht, dass auf diesen Flächen grundsätzlich keine Drohnenflüge möglich sind. Je nach Art des geografischen Gebiets gelten unterschiedliche Voraussetzungen: beispielsweise Abstandsregelungen, Höhenbeschränkungen oder Zustimmungserfordernisse. Vor jedem Flug sollte deshalb geprüft werden, welche geografischen Gebiete am konkreten Einsatzort betroffen sind und welche Anforderungen dort gelten. Gerade in Großstädten können sich mehrere Geo-Zonen überlagern, sodass eine gründliche standortbezogene Flugvorbereitung unerlässlich für den sicheren Betrieb von Drohnen ist.
Die Ergebnisse sind zugleich ein Appell an die Bundesregierung, die in § 21h LuftVO festgelegten geografischen Gebiete und die damit verbundenen Betriebsbeschränkungen erneut anhand transparenter und risikobasierter Kriterien zu evaluieren. Eine solche Evaluation ist in § 21h LuftVO ausdrücklich vorgesehen: unter anderem mit Blick auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte.
Gerade für die gewerbliche Nutzung von Drohnen ist entscheidend, dass Schutzinteressen und tatsächliche Risiken in einem angemessenen Verhältnis zu den Einschränkungen des Drohnenbetriebs stehen. Unsere Analyse zeigt, dass die geografischen Gebiete bereits ohne Wohngrundstücke 29,87 Prozent der Fläche Deutschlands und im Durchschnitt 48,80 Prozent der untersuchten Großstädte erfassen. Unter Einbeziehung der Wohngrundstücke steigt der Anteil in den 20 größten Städten im Mittel auf 66,89 Prozent.
Kopter-Profi plädiert deshalb dafür, die einzelnen geografischen Gebiete anhand transparenter, risikobasierter und nachvollziehbarer Kriterien daraufhin zu überprüfen, ob ihr räumlicher Umfang und die jeweils geltenden Einschränkungen weiterhin erforderlich und verhältnismäßig sind. Dabei sollten neben den jeweiligen Schutzinteressen auch die Auswirkungen auf die gewerbliche Nutzung von Drohnen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Drohnenwirtschaft berücksichtigt werden.
Da die EU-Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung geografischer Gebiete über erheblichen nationalen Gestaltungsspielraum verfügen, können unterschiedliche nationale Regelungen zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für Drohnenbetreiber und Unternehmen führen. Ein systematischer europäischer Vergleich dieser Regelungen und ihrer tatsächlichen räumlichen Auswirkungen wäre daher aus unserer Sicht ein sinnvoller nächster Schritt.
Die Kopter-Profi GmbH beschäftigt sich seit 2012 mit Dienstleistungen rund um Drohnen und unbemannte Luftfahrtsysteme. Zu den Schwerpunkten gehören die Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten, praktische Drohnentrainings, Fachinformationen sowie Dienstleistungen und Lösungen für Drohnenbetreiber.
Kopter-Profi ist die erste vom Luftfahrt-Bundesamt benannte Prüfstelle für Fernpiloten. Die Registrierungsnummer der Prüfstelle lautet DE.PStF.001.
Mit der vorliegenden Geodatenanalyse möchte Kopter-Profi einen datenbasierten Beitrag zur Diskussion über die praktische Nutzbarkeit von Drohnen im urbanen Raum leisten und zugleich transparent machen, welche Rolle geografische Gebiete bei der Flugvorbereitung spielen.
Grundlage der Untersuchung waren die Geodaten der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (DIPUL). Für die Verwaltungsgrenzen wurden die Daten VG250 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) verwendet. Untersucht wurden die Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig, Dortmund, Bremen, Essen, Dresden, Nürnberg, Hannover, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn und Münster. Für 19 Städte konnte die jeweilige kreisfreie Stadt beziehungsweise der Stadtkreis unmittelbar aus der Kreisebene des BKG verwendet werden. Hannover stellt eine Besonderheit dar, weil die Stadt Bestandteil der Region Hannover ist. Hannover wurde deshalb separat anhand der amtlichen Gemeindegrenze ausgewertet.
Die Geometrien der geografischen Gebiete wurden mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen verschnitten. Die Berechnung erfolgte im Koordinatenreferenzsystem EPSG:25832. Entscheidend für die Gesamtwerte ist, dass sich überlagernde geografische Gebiete nicht mehrfach gezählt wurden. Befindet sich beispielsweise dieselbe Fläche gleichzeitig innerhalb einer Kontrollzone, eines Naturschutzgebiets und im Bereich einer Bundesstraße, fließt diese Fläche in die Gesamtquote nur einmal ein. Hierzu wurden die betroffenen Geometrien geometrisch vereinigt (Union/Dissolve). Anschließend wurde die resultierende Fläche durch die jeweilige Gesamtfläche des Verwaltungsgebiets geteilt. Es wurden keine zusätzlichen, frei gewählten Puffer um die bereitgestellten Geometrien gelegt.
Für jede Stadt wurden zwei Kennzahlen berechnet:
Variante A – ohne Wohngrundstücke:
Alle berücksichtigten geografischen Gebiete außer dem DIPUL-Layer wohngrundstuecke.
Variante B – mit Wohngrundstücken:
Alle berücksichtigten geografischen Gebiete einschließlich des DIPUL-Layers wohngrundstuecke.
Durch diese Unterscheidung lässt sich der zusätzliche räumliche Effekt der Wohngrundstücke separat quantifizieren um zu eruieren, wie sich die Dichte von Geo-Zonen ohne die Berücksichtigung von Wohngrundstücken in urbanen und nicht-urbanen Gegenden unterscheidet.
Geo-Zonen der Zone 4 von Kontrollzonen wurden aus beiden Berechnungsvarianten ausgeschlossen. Zone 2 und Zone 3 blieben Bestandteil der Untersuchung.
Zusätzlich zur Gesamtfläche wurde für jede Art geografischer Gebiete gezählt, wie viele einzelne Daten-Layer dieses Gebietes durch eine positive geometrische Schnittmenge mit dem jeweiligen Stadtgebiet vorhanden sind. Eine Geo-Zone wurde nur dann gezählt, wenn seine Geometrie tatsächlich im Stadtgebiet liegt oder in das Stadtgebiet hineinreicht. Eine bloße Lage innerhalb des für die Datenabfrage verwendeten Suchrechtecks genügte nicht.
Für die Flächenberechnung eines einzelnen Layers wurden sich überlagernde Features desselben Layers wiederum vereinigt, sodass Flächen innerhalb eines Layers nicht mehrfach gezählt werden.
Wie jede Geodatenanalyse unterliegt auch diese Untersuchung methodischen Grenzen:
Die Ergebnisse dieser Untersuchung dürfen unter Angabe der Quelle zitiert werden.
Empfohlene Quellenangabe:
Kopter-Profi Geozonen-Datenanalyse 2026: „Geografische Gebiete für Drohnen in Deutschlands 20 größten Städten“
Bei Online-Veröffentlichungen bitten wir um Verlinkung auf diese Originalstudie.
Für Rückfragen zur Methodik, zu einzelnen Städten oder zur Interpretation der Daten steht die Kopter-Profi GmbH zur Verfügung.