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Online zum Drohnenführerschein bei Deutschland's Nr. 1: DE.PStF.001

EU Drohnenführerschein
"Made in Germany"

Bei uns finden Sie alle großen Drohnenführerscheine: schnell und einfach durch unsere Online-Tutorials und Online-Prüfungen, mit offiziellem Abschluss nach deutschem Standard vom Luftfahrt-Bundesamt, gültig in der gesamten EU und weiteren Ländern.

Welchen Drohnenführerschein brauche ich?

Inzwischen gibt es nicht mehr den einen universellen Drohnenführerschein, der z.B. alle gewerblichen Flüge abdeckt. Je nach Drohne und Einsatzgebiet ergeben sich unterschiedliche Risiken, die unterschiedliche Drohnenführerscheine erfordern:

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Drohnenführerschein BASIC 1

Kompetenznachweis A1/A3

40 Prüfungsfragen aus 4 Prüfungsfächern

Diesen "kleine Drohnenführerschein" der offenen Kategorie (OPEN) benötigt jeder Fernpiloten von Drohnen ab 500g (ab 01.01.2024 ab 250g). Sie erhalten den Schein durch das Absolvierung eines Onlinetrainings und das Bestehen einer Onlineprüfung direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dieser Schein ist Basis und Voraussetzung für alle weiteren Qualifikationen bzw. Drohnenführerscheine in der offenen und speziellen Kategorie.

Drohnenführerschein BASIC 2

Fernpilotenzeugnis A2

30 Prüfungsfragen aus 3 Prüfungsfächern

Das Fernpilotenzeugnis A2 ist der "große Drohnenführerschein" der offenen Kategorie (OPEN). Er baut inhaltlich auf den Prüfungsfächern des A1/A3-Schein auf und ergänzt ihn. Sie benötigen den A2-Schein, um die Privilegien der Unterkategorie A2 nutzen zu dürfen. Aber auch bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für geografische Gebiete wird häufig der A2-Schein als Qualifikationsvoraussetzung gefordert. Die Prüfung zum Drohnenführerschein A2 besteht aus einem praktischen Selbsttrainung und einer Theorieprüfung, die Sie bei uns online ablegen können.

** NEU **
Drohnenführerschein ADVANCED

Fernpilotenzeugnis STS-T (inkl. A2)

60 Prüfungsfragen aus 8 Prüfungsfächern

Das Fernpilotenzeugnis der speziellen Kategorie (SPEC) umfasst ähnliche Prüfungsfächer wie die Drohnenführerscheine der offenen Kategorie, geht inhaltlich aber deutlich weiter in die Tiefe. Damit ist das Fernpilotenzeugnis STS der qualitativ hochwertigste Drohnenführerschein innerhalb der EU. Der theoretische STS-Schein ist ideal für z.B. BOS und eine Voraussetzung, um Standardszenarien in der SPEC nutzen zu dürfen. Gleichzeitig gibt der Kurs einen guten Trainingsplan für die SPEC vor, um ihn im Betriebshandbuch entsprechend zu dokumentieren.

** NEU **
Praxistraining ADVANCED

Ausbildung & Praxisprüfung STS-P

Kontinuierliche Bewertung & praktische Abschlussprüfung

Mit der praktischen Ausbildung und Prüfung für Standardszenarien STS gibt es erstmals ein von EASA und LBA definiertes praktisches Trainingsprogramm für Drohnen. Es umfasst nicht nur das eigentliche praktische Fliegen, sondern auch alle Elemente von einer verantwortungsvollen Flugvorbereitung bis zu Betriebsverfahren für den Umgang mit unvorhergesehenen Ausnahmesituationen während des Flugs. Wieder sind die Kopter-Profis die ersten, die in Deutschland die praktische Ausbildung durchführen dürfen (DE.PStF-P.001).

Innerhalb der EU können die Prüfungen zu den genannten Qualifikationen auch bei ausländischen Anbietern abgelegt werden. Grundsätzlich empfehlen wir, die Prüfungen zu den genannten Qualifikationen bei einer deutschen Prüfstelle durchzuführen. Sie sind an ihrer Zulassungsnummer zu erkennen, die mit DE.PStF... beginnt. Deutsche Prüfstellen werden vom Luftfahrt-Bundesamt streng kontrolliert und regelmäßig auditiert. So ist eine nachträgliche Aberkennung der Prüfung aufgrund nicht EU-konformer Verfahren ausgeschlossen (z.B. bei Online-Prüfungen zum Drohnenführerschen A2 ohne Aufsicht durch einen Prüfer). Zudem kommt es bei Fernpilotenzeugnissen, die von ausländischen EU-Staaten ausgestellt wurden, immer wieder zu Akzeptanzproblemen in Deutschland.

Fernpilotenzeugnis bei den Kopter-Profis (DE.PStF.001)

Seit 2012 sind die Kopter Profis auf theoretische Schulungen und praktische Trainings von privaten und gewerblichen Drohnenpiloten spezialisiert. Als erfahrener Ausbildungsbetrieb erhielten wir vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Benennung zu Deutschlands Prüfstelle Nr. 1 für Fernpiloten (DE.PStF.001). Weltweit haben wir nicht nur über 5.000 zufriedene Fernpiloten ausgebildet, sondern bringen unserer Expertise und Leidenschaft für das Drohnefliegen auch auf europäischer Ebene in Arbeitsgruppen der EASA ein.

  • Online-Prüfung oder bundesweit an zentralen Standorten
  • Online-Tutorial mit kompakten Lerneinheiten, die zu 100% prüfungsrelevant sind
  • Flexible Vorbereitung 24/7 mit Videos, Skripten und als Hörbuch
  • Ausgereiftes Konzept durch mehr als 5.000 erfolgreiche Prüflinge
  • Persönlicher Kontakt bei Fragen zu Prüfungsinhalten
  • Online-Trainingsfragen zur Übung und Lernziel-Kontrolle
  • Praxisnahe Prüfungsfragen aus dem Alltag von UAV-Piloten
  • Faire Prüfungsbedingungen erlauben eine flexible und entspannte Vorbereitung
  • A2-/STS-Card Fernpilotenzeugnis im Scheckkartenformat inklusive

Fernpilotenzeugnis A2 jetzt buchen

Welchen Drohnenführerschein benötige ich für meine Drohne?

Drohnenmodell:

Die Drohne gilt als Bestandsdrohne, da sie über keine C-Klassifizierung verfügt. Weil sie unter 250g wiegt, darf sie analog C0-Drohnen in der offenen Kategorie in allen Unterkategorien von A1 bis A3 betrieben werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Da die Drohne über eine Kamera verfügt, muss sich der Eigentümer der Drohne vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne gilt als Bestandsdrohne, da sie über keine C-Klassifizierung verfügt. Da eine nachträgliche Klassifizierung nicht zu erwarten ist und die Drohne nicht unter 250g wiegt, darf sie in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C0. Damit darf sie in der offenen Kategorie in allen Unterkategorien von A1 bis A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Da die Drohne über eine Kamera verfügt, muss sich der Eigentümer der Drohne vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C1. Damit darf sie in der offenen Kategorie in allen Unterkategorien von A1 bis A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C2. Damit darf sie in der offenen Kategorie in den Unterkategorien A2 und A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C3. Damit darf sie in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Die Drohne hat eine Klassifizierung nach C4. Damit darf sie in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 eingesetzt werden. Was das im Detail bedeutet, zeigen wir Dir auf dieser Seite.

Vor dem ersten Flug muss sich der Eigentümer der Drohne online beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren.

Qualifikation des Fernpiloten

Der Fernpilot benötigt außer dem Studium des technischen Handbuchs der Drohne keine weitere Qualifikation. Dennoch empfehlen wir auf jeden Fall, den Kompetenznachweis A1/A3 online beim LBA zu absolvieren.

Der Fernpilot benötigt neben dem Studium des technischen Handbuchs den Kompetenznachweis A1/A3, um die Drohne steuern zu dürfen. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann direkt online beim LBA absolviert werden.

Zudem muss der Fernpilot mindestens 16 Jahre alt sein, um die Drohne fliegen zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Person anwesend sein, die das Mindestalter und die Qualifikationsanforderung erfüllt.

Der Fernpilot benötigt neben dem Studium des technischen Betriebshandbuchs den Kompetenznachweis A1/A3, um die Drohne steuern zu dürfen. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann direkt online beim LBA absolviert werden.

Wenn die Drohne auch im Rahmen der Unterkategorie A2 genutzt werden soll (s.u.), wird zusätzlich das Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Zudem muss der Fernpilot mindestens 16 Jahre alt sein, um die Drohne fliegen zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Person anwesend sein, die das Mindestalter und die Qualifikationsanforderung erfüllt.

Der Fernpilot benötigt neben dem Studium des technischen Handbuchs den Kompetenznachweis A1/A3, um die Drohne steuern zu dürfen. Dieser „kleine Drohnenführerschein“ kann direkt online beim LBA absolviert werden.

Zudem muss der Fernpilot mindestens 16 Jahre alt sein, um die Drohne fliegen zu dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Person anwesend sein, die das Mindestalter und die Qualifikationsanforderung erfüllt.

Abstand zu unbeteiligten Personen

Für die Drohne gilt kein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Dennoch sollte auf eine extreme Annäherung verzichtet werden, wenn die Person sich dadurch bedrängt fühlen oder gefährdet werden könnte.

Ein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen sollte vermieden werden. Menschenansammlungen (wie z.B. bei einem Konzert, an einem Strand, auf einer Skipiste oder in einer Fußgängerzone) dürfen nicht überflogen werden.

Für die Drohne gilt kein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Dennoch sollte auf eine extreme Annäherung verzichtet werden, wenn die Person sich dadurch bedrängt fühlen oder gefährdet werden könnte.

Ein Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen ist genauso verboten wie der Überflug von Menschenansammlungen (wie z.B. bei einem Konzert, an einem Strand, auf einer Skipiste oder in einer Fußgängerzone).

Sofern der Fernpilot über ein Fernpilotenzeugnis A2 verfügt, darf sich die Drohne in der offenen Kategorie im Langsamflugmodus unbeteiligten Personen bis auf 5 Meter nähern. Hierbei ist die 1:1-Regel zu beachten. Wenn der Abstand also bei z.B. 5 Metern liegt, darf die Drohne maximal 5 Meter über Grund fliegen. Bei einem Abstand von z.B. 15 Metern zu unbeteiligten Personen liegt die maximal erlaubte Flughöhe bei 15 Metern über Grund.

Wenn der Langsamflugmodus nicht aktiviert ist oder der Fernpilot nicht Inhaber des Fernpilotenzeugnis A2 ist, beträgt der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen 30 Meter, mindestens aber die Entfernung, die die Drohne bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurücklegt.

Auch hier ist die 1:1-Regel einzuhalten. Die maximal erlaubte Flughöhe von 120 Metern über Grund darf daher erst ab einem Abstand von mindestens 120 Metern zu unbeteiligten Personen erreicht werden.

Soll die Drohne näher bei unbeteiligten Personen fliegen, kann der Betrieb nicht mehr in der offenen, sondern muss in der speziellen Kategorie stattfinden.

Zu unbeteiligten Personen muss in der offenen Kategorie ein Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden, mindestens aber die Entfernung, die die Drohne bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurücklegt.

Beim Abstand zu unbeteiligten Personen ist die 1:1-Regel einzuhalten. Wenn der Abstand also bei z.B. 40 Metern liegt, darf die Drohne maximal 40 Meter über Grund fliegen.

Die maximal erlaubte Flughöhe von 120 Metern über Grund darf daher erst ab einem Abstand von mindestens 120 Metern zu unbeteiligten Personen erreicht werden.

Soll die Drohne näher bei unbeteiligten Personen fliegen, kann der Betrieb nicht mehr in der offenen, sondern muss in der speziellen Kategorie stattfinden.

Abstand zu sensiblen Gebieten

Die Drohne darf nach EU-Recht über Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden.

Nationale Geo-Zonen sind trotzdem zu beachten. Daher sind in Deutschland Flüge über z.B. Wohngrundstücken oder Industrieanlagen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen oder mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zulässig. Um eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem sich eine Geo-Zone befindet, wird ein Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Die Drohne darf nach EU-Recht nur dann über Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden, wenn der Fernpilot Inhaber des Fernpilotenzeugnis A2 ist. Ansonsten muss die Drohne einen Abstand von mindestens 150 Metern zu den zuvor genannten Gebieten einhalten. Das gilt auch dann, wenn z.B. ein Grundstückseigentümer dem Überflug zugestimmt haben sollte.

Nationale Geo-Zonen sind trotzdem zu beachten. Daher sind in Deutschland Flüge über z.B. Wohngrundstücken oder Industrieanlagen auch mit einem Fernpilotenzeugnis A2 nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen oder mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zulässig. Um eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem sich eine Geo-Zone befindet, wird ein Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Die Drohne darf nach EU-Recht nur in einem Abstand von mindestens 150 Metern von Wohn-, Gewerbe- Industrie- und Erholungsgebieten betrieben werden. Das gilt auch dann, wenn z.B. ein Grundstückseigentümer dem Überflug zugestimmt haben sollte.

Soll die Drohne in einem geringeren Abstand oder über den genannten Gbieten fliegen, kann der Betrieb nicht mehr in der offenen, sondern muss in der speziellen Kategorie stattfinden.

Nationale Geo-Zonen sind trotzdem zu beachten. Daher sind in Deutschland Flüge über z.B. Wohngrundstücken oder Industrieanlagen auch mit einem Fernpilotenzeugnis A2 nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen oder mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zulässig. Um eine Befreiung von Geo-Zonen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem sich eine Geo-Zone befindet, wird ein Fernpilotenzeugnis A2 benötigt.

Versicherungspflicht

Sobald die Drohne im Freien betrieben wird, gilt sie als Luftfahrzeug und unterliegt der Versicherungspflicht. Das gilt unabhängig vom Startgewicht und auch für Flüge über z.B. dem eigenen Grundstück. Passende Haftpflichttarife der Drohnenversicherung können Sie in unserem Online-Rechner vergleichen.

Rechtliche Grundlagen für den Drohnenführerschein

Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien. Je nach Kategorie unterschieden sich die Qualifikationsanforderungen an den Piloten (Art des Drohnenführerscheins) und der administrative Aufwand für eine Betriebsgenehmigung deutlich:

Offene Kategorie

("open category")

In diese Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, der mit dem geringsten Risiko verbunden ist. Für den Betrieb ist keine Genehmigung oder Erklärung des Piloten erforderlich, solange die Grenzen der offenen Kategorie eingehalten werden. Hier genügen die oben genannten Drohnenführerscheine BASIC (A1/A3 und ggf. A2).

Spezielle Kategorie

("specific category")

Ist ein Betrieb durch die open category nicht abgedeckt, fällt er in die specific category und erfordert eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde. Je nach Ergebnis werden spezielle Anforderungen an die Betriebsverfahren, die Drohne, den Fernpiloten und seine Qualifikation gestellt. Für Genehmigungen sind die STS-Qualifikationen hilfreich.

Zulassungspflichtige Kategorie

("certified category")

Für Drohnen dieser Kategorie sind die Zulassung des Luftfahrzeugs, eine Fernpiloten-Lizenz sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft (LUC-Zeugnis) erforderlich. Umfang der gesetzlichen Vorgaben und Maße der Drohnen unterscheiden sich hier nicht zwingend von der bemannten Luftfahrt, nur das kein Pilot an Bord ist.

Drohnenführerschein: Erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen als Drohnenpilot

Ein Drohnenführerschein, auch bekannt als Fernpilotenzeugnis, UAV-Führerschein oder früher Kenntnisnachweis, ist in vielen Ländern mittlerweile erforderlich, um eine Drohne legal zu betreiben. Der Drohnenführerschein beinhaltet theoretische und praktische Schulungen, um die Kenntnisse über Luftfahrtregeln, Flugsicherheit und Drohnenbetrieb zu vermitteln. Die genauen Anforderungen und Prüfungen variieren je nach Land und Drohnengewichtsklasse. Bei uns können Sie einen Drohnenführerschein einfach online bestellen und sich bequem per Onlineprüfung schulen lassen.

Der Erwerb eines Drohnenführerscheins trägt zur Sicherheit des Luftraums bei und hilft, Unfälle und Risiken zu minimieren. Drohnenpiloten sollten sich über die spezifischen Vorschriften und Zertifizierungsverfahren in ihrem Land informieren, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Drohnenführerschein ist dadurch nicht nur eine wichtige gesetzliche Maßnahme, um den Luftraum zu regulieren, sondern auch eine wertvolle Schulung für Drohnenpiloten, um Unfällen und Schäden vorzubeugen.

Welche Arten von Drohnenführerschein gibt es?

Die Arten von Drohnenführerscheinen variieren je nach Land und spezifischen Regelungen. In Deutschland benötigt man den “kleinen Drohnenführerschein”, um eine Drohne ab 250 Gramm Gewicht zu betreiben. Dieser Drohnenführerschein wird auch Kompetenznachweis A1/A3 genannt. Weiterhin kann man den “großen Drohnenführerschein”, auch Fernpilotenzeugnis A2 genannt, abschließen. Mit diesem kann man auch die Privilegien der Unterkategorie A2 nutzen und Ausnahmegenehmigungen für geographische Gebiete beantragen. Noch umfangreicher ist das Fernpilotenzeugnis STS, das den Drohnenführerschein A2 beinhaltet und auch für die spezielle Kategorie gilt.

Wie kann ein Drohnenführerschein online erworben werden?

Sie können den Drohnenführerschein einfach bei uns online bestellen. Sie erhalten eine umfassende Menge an Materialien zum Selbsttraining und zur Prüfungsvorbereitung mit einem Onlinekurs, PDF-Skripten, Videos und einem Hörbuch. Der Abschluss des Drohnenführerscheins A2 besteht aus einem Selbsttraining und einer theoretischen Prüfung. Die theoretische Prüfung können Sie bequem bei uns online ablegen. Die von uns zur Verfügung gestellten Materialien helfen Ihnen, das praktische Selbsttraining erfolgreich durchzuführen. Der genaue Ablauf variiert je nach Art des Führerscheins, den Sie erwerben möchten.