Gewerblicher Drohnen Haftpflichtschutz | helden.de

Die gewerbliche Drohnenversicherung ist die neuste Drohnenhaftpflicht aus dem Haus der Helden. Mit diesem Tarif verlassen die Helden das klassische Segment der Privatkunden und bieten für Drohnen erstmals auch eine gewerbliche Drohnenversicherung an.

helden.de stattet die gewerbliche Drohnenversicherung mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. € aus. Während andere Drohnenversicherungen hierfür einen kräftigen Aufschlag verlangen, ist diese Versicherungssumme bei den Helden automatisch hinterlegt. Die Deckungssumme kann allerdings auch nicht angepasst werden, weder nach oben noch nach unten. Für ein Mehr an Sicherheit ist die hohe Versicherungssumme in der Drohnenversicherung von helden.de auf jeden Fall zu begrüßen.

Als negativer Punkt ist die Selbstbeteiligung in der Drohnenversicherung von helden.de zu nennen: Die ersten 150 € eines Schadens zahlt der Kunde immer selbst. Diese Vorgehensweise ist im Kontext einer Drohnenversicherung sehr unüblich, wo die Pflichtversicherung in der Regel den kompletten Schaden übernimmt. Auch bei der bekanntesten Pflichtversicherung, der Kfz-Haftpflicht, existiert keine Selbstbeteiligung (nur bei der Kfz-Kasko). 

Ansonsten punktet die gewerbliche Drohnenversicherung von helden.de mit vielen durchdachten Features. Die offene Pilotenklausel gehört ebenso zum Standard wie das maximale Startgewicht von 25 kg oder der weltweite Versicherungsschutz mit Ausnahme von den USA und Kanada. Auch die private Nutzung der Drohne ist in der gewerblichen Drohnenversicherung mitversichert.

Reine Vermögensschäden sind in der Drohnenversicherung bis zur vollen Versicherungssumme von 10 Mio. € mitversichert. Hierzu zählen beispielsweise Forderungen aus der unbewussten Verletzung von Marken- oder Persönlichkeitsrechten durch die Veröffentlichung von Luftaufnahmen. Ebenso außergewöhnlich ist, dass die gewerbliche Vermietung von Drohnen in der Drohnenhaftpflicht der Helden ohne Aufpreis mitversichert ist. Das gilt, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden: So darf die gewerbliche Vermietung nicht der Hauptgeschäftszweck des Versicherungsnehmers sein und der Jahresumsatz aus der Vermietung von Drohnen darf nicht höher sein als 5.000 €.

Eine Mehrgerätedeckung ist in der Drohnenversicherung von helden.de nicht vorgesehen, der Jahresbeitrag gilt immer pro Drohne. Auch die gelegentliche Nutzung fremder Drohnen ist bei den Helden nicht mitversichert, wie z.B. in der Drohnenversicherung der Degenia. Ebenso schade ist es, dass helden.de nicht mit unabhängigen Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, die die Interessen der Kunden gegenüber einer Versicherungsgesellschaft vertreten. Aus diesem Grund ist leider auch die Freischaltung der Kopter-Profi App beim Abschluss der gewerblichen Drohnenversicherung der Helden über die Kopter-Profis nicht eingeschlossen.

helden.de ist eine Marke der Insurance Hero GmbH aus Hamburg. 2015 trat das InsurTech unter der ursprünglichen Marke "Haftpflicht Helden" an, um den Markt der Privathaftpflicht zu revolutionieren: eine moderne Haftpflichtversicherung per App. Dieses Unterfangen war mäßig erfolgreich, bis die Helden den Drohnenmarkt für sich entdeckten: Zunächst mit der Drohnenversicherung im Rahmen der Privathaftpflicht, später mit einer eigenständigen privaten wie auch gewerblichen Drohnenversicherung. 2019 erfolgte der Relaunch der Marke weg von den "Haftpflicht Helden" hin zu "helden.de", um auch andere Versicherungssparten neben der Haftpflicht bedienen zu können.

Risikoträger hinter den Tarifen von helden.de sind die NV-Versicherungen. Das 1818 an der Nordsee in Neuharlingersiel gegründete Unternehmen ist eine der ältesten Versicherungsgesellschaften in Deutschland. In dieser langen Historie sind Luftfahrtrisiken für die NV-Versicherungen ein relativ neues Geschäftsfeld. Daher verfügt der Risikoträger von helden.de bisher über keine großen Erfahrungswerte mit Luftfahrt- und Drohnenversicherungen. Insgesamt betreut die NV mit knapp 100 Mitarbeitern über 300.000 Kunden im gesamten Bundesgebiet. Mit einem Jahresumsatz von gut 40 Millionen Euro in 2020 gehört die NV zu den kleineren Versicherungsgesellschaften in Deutschland.
Drohnenversicherung Helden

Tarifkategorie: Der Tarif von helden.de gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Nein, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über keine umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 137,50 € pro Jahr
(mit Helden-Code KPRO6)

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
10,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
eine Drohne
pro Beitrag

Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit
(außer US-Gebiete, Kanada)

Versicherungsschein / Police als PDF
ja

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
nein

Selbstbeteiligung
150,00 € SB

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift | Paypal

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
nein

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne
Gewerbe-Tarif

Vermietung und Verpachtung der Drohne
mitversichert

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL II

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
nicht mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
mitversichert

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein