Private Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen | HDI
Die kleinste Ausprägung der Drohnenversicherung der HDI umfasst als Geltungsbereich das geografische Europa und eine Deckungssumme von 1,0 Mio. €. Durch eine zusätzliche Klausel ist sichergestellt, dass auch bei einer ungünstigen Entwicklung der Wechselkurse die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR auf jeden Fall eingehalten wird.
Im Kundenportal der HDI kann jeder Drohnenpilot den Umfang seiner Drohnenversicherung online selbst anpassen. Hier lässt sich u.a. der Geltungsbereich der Drohnenversicherung auf den weltweiten Schutz erweitern. USA und Kanada sind wie üblich ausgeschlossen. Auch die Deckungssumme der Drohnenversicherung kann hier auf bis zu 10 Mio. € erhöht werden. Was der eine als Vorteil sieht, ist für den anderen ein Nachteil: Die Änderungen müssen im Online-Portal selbst vorgenommen werden. Ein bequemer Anpassungsservice der Drohnenversicherung per Mail oder Telefon über die Kopter-Profis ist in diesem Tarif nicht möglich.
Im privaten Bereich bietet die HDI in der Drohnenversicherung keinen Mehrgeräte-Deckung an. Der Beitrag gilt daher pro Drohne. Wer mehr als eine Drohne versichern möchte, ist bei der privaten Nutzung aus unserer Sicht in der Drohnenhaftpflicht der Zurich deutlich besser aufgehoben. Hier ist der Beitrag unabhängig von der Anzahl der privat betriebenen Drohnen.
Durch eine langjährige Versicherungskooperation mit dem DMFV verfügt die HDI über umfangreiche Erfahrung nicht nur im Bereich der Drohnenversicherung, sondern auch in der Versicherung von Modellflugzeugen. Daneben bietet die HDI auch weitere Versicherungslösungen für Privat- und Gewerbekunden, aber auch für Indutrieunternehmen und große Konzerne an. Zu diesen Industrieversicherungen gehört bei der HDI auch die Sparte der Drohnenversicherung.
Gegründet wurde die HDI Versicherung 1903. Heute gehört sie zur Talanx AG, Deutschlands drittgrößter Versicherungsgruppe. Der Konzern beschäftigt rund 24.000 Mitarbeiter und ist weltweit in mehr als 175 Ländern aktiv. Hauptsitz der HDI ist in Hannover.

Tarifkategorie: Der Tarif L der R+V gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
ab 67,95 € pro Jahr
Grunddaten der Drohnenversicherung
Verfügbare Versicherungssummen 1,0 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen
eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit (außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift | Kreditkarte | Paypal |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in der offenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in der speziellen Kategorie nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert |
Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |