Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung HDI (Exklusiv)

Die gewerbliche Drohnenhaftpflicht EXKLUSIV ist neben der Drohnenhaftpflicht CLASSIC die zweite Linie der gewerblichen Drohnenversicherung, die die HDI anbietet. 

Zielgruppe der Drohnenhaftpflicht EXKLUSIV sind Drohnenpiloten, die eine Flotte von bis zu 5 Drohnen betreiben. Diese Drohnen dürfen allerdings nicht gleichzeitig in der Luft sein. Oder anders ausgedrückt: es darf immer nur maximal eine Drohne in der Luft sein. Für einen fixen Beitrag sind dann bis zu 5 Drohnen in der Drohnenversicherung eingeschlossen.

Wie es im gewerblichen Bereich verpflichtend ist, muss jede Drohne einzeln mit Seriennummer in der Drohnenversicherung hinterlegt sein. Um nachzuweisen, dass wirklich nie mehr als eine Drohne in der Luft war, verlangt die HDI vom Betreiber der Drohnenflotte das Führen eines Flugbuchs. Das kann in z.B. Form einer Excel-Tabelle oder über die Kopter-Profi-App erfolgen.

Außer dem Einschluss von bis zu 5 Drohnen für einen fixen Beitrag in der Drohnenversicherung gibt es bezüglich der Versicherungsbedingungen keine Unterschiede zur Drohnenhaftpflicht CLASSIC der HDI. Die Bezeichnung EXKLUSIV ist im Vergleich zum CLASSIC daher etwas irreführend.

In der günstigsten Variante können in dieser Drohnenversicherung 5 gewerblich genutzte Drohnen für 196,35 € pro Jahr versichert werden. Dieser Jahresbeitrag umfasst eine Versicherungssumme von 1 Mio. € und als Geltungsbereich das geografische Europa. Durch eine spezielle Klausel garantiert die HDI, dass auch bei einer ungünstigen Wertentwicklung des Euro im Verhältnis zu den anderen Leitwährungen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR nicht unterschritten wird. 

Möchte eine Drohnenpilot einen umfangreicheren Schutz in seiner Drohnenversicherung, steht eine Versicherungssumme von bis zu 10 Mio. € zur Verfügung. Auch ein weltweiter Versicherungsschutz kann eingeschlossen werden. Hier gelten die üblichen regionalen Ausschlüsse der USA und von Kanada.

Je nach gewünschter Anzahl der versicherten Drohnen, der Versicherungssumme und des Geltungsbereichs ist entweder diese Drohnenversicherung der HDI unsere Empfehlung, oder aber die gewerbliche Drohnenversicherung der Degenia mit der R+V als Risikoträger inkl. Mehrgerätedeckung. Welche Variante für Sie die günstigere und bessere Drohnenversicherung ist, können Sie bequem über unseren Vergleichsrechner für Drohnenversicherungen ermitteln.

Als Optionen für die Bezahlung der Drohnenversicherung bietet die HDI neben der Zahlung per Rechnung und der SEPA-Lastschrift auch die Zahlung per Paypal und per Kreditkarte an. Soll eine bestehende Drohnenversicherung angepasst werden, muss der Versicherungsnehmer dies eigenständig über das Online-Kundenportal der HDI vornehmen. Der bequeme Anpassungsservice der Kopter-Profis, dass die Drohnenversicherung per Mail oder Telefon aktualisiert werden kann, ist in diesem reinen Online-Tarif leider nicht möglich.

Als Tochter der Talanx AG gehört die 1903 gegründete HDI zu den drei großen deutschen Versicherern im Bereich der Drohnenversicherungen. Durch eine langjährige Kooperation mit dem DMFV im Versicherungsbereich konnte die HDI schon lange, bevor die ersten Drohnen auf den Markt kamen, umfangreiche Erfahrungswerte in der Versicherung von Modellflugzeugen sammeln.
Drohnenversicherung HDI

Tarifkategorie: Der Tarif Exklusiv der HDI gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 196,35 € pro Jahr

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
1,0 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
nicht mitversichert

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
Mehrgerätedeckung (bis 5 Drohnen)

Nutzung fremder Drohnen
nicht mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit
(außer US-Gebiete, Kanada)

Versicherungsschein / Police als PDF
ja

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
ja, in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

Selbstbeteiligung
kein Selbstbehalt im Schadenfall

Zahlungsrhythmus
jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift | Kreditkarte | Paypal

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne
Gewerbe-Tarif

Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL II

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein