Wo darf ich mit meiner Drohne in der offenen Kategorie fliegen?
In den geografischen Gebieten ist der Betrieb von Drohnen verboten, beschränkt oder genehmigungspflichtig. Sie gelten in der offenen Kategorie (OPEN) zusätzlich zu den von der EU definierten Mindestabständen, z.B. zu unbeteiligten Personen oder zu Gewerbe- und Wohngebieten.
Geografische Gebiete in Deutschland
Flugplätze (Satz 1)
Erlaubt: Mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder des Betreibers
Flughhäfen (Satz 2)
Kontrollzonen (Satz 8)
Erlaubt: Mit Flugverkehrskontrollfreigabe
Krankenhäuser (Satz 10)
Krankenhäusern
Erlaubt: Mit Zustimmung des Betreibers
Industrie (Satz 3)
Erlaubt: Mit Zustimmung des Betreibers
Justiz (Satz 3)
Erlaubt: Mit Zustimmung der zuständigen Stelle
Polizei (Satz 4)
Erlaubt: Mit Zustimmung der zuständigen Stelle
Verfassungsorgane (Satz 4)
Erlaubt: Mit Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Betreibers
Freibäder (Satz 8)
Erlaubt: Außerhalb der Betriebs- und Badezeiten
Verkehrswege (Satz 5)
Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
Erlaubt: A) Mit Zustimmung des Betreibers der Anlage oder der zuständigen Stelle. B) Unter Beachtung der 1:1-Regel mit einem Mindestabstand von 10 Metern zur Infrastruktur. C) Unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Flughöhe > 100 Meter über Grund bei Bundeswasserstraßen.
Naturschutz (Satz 6)
über Naturschutzgebieten, über Nationalparken und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes
Erlaubt: A) Mit Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde. B) Unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Flughöhe > 100 Meter über Grund
Wohngrundstücke (Satz 7)
Erlaubt: A) Mit Zustimmung des in seinen Rechten betroffene Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten. B) Wenn die Drohne bis 250g wiegt und keine Kamera besitzt. C) Unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Flughöhe > 100 Meter über Grund
Einsatzorte (Satz 11)
Erlaubt: Mit Zustimmung des Einsatzleiters
Beantragen einer Ausnahme-Genehmigung
Der Antrag ist bei der Luftfahrtbehörde des Bundeslandes zu stellen, in dem sich die geografischen Gebiete befinden. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein berechtigtes Interesse und das Vorhandensein des Drohnenführerschein A2.
Geografische Gebiete in der Europäischen Union (EU)
Nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 müssen die Mitgliedtaaten der EU ihre geografischen Gebiete in einem digitalen Format ausweisen, damit Fernpiloten und Drohnen diese Daten zur Geo-Sensibilisierung einsetzen können. Leider gibt es bisher keine einheitliche Datenbank auf EU-Ebene, die alle nationalen Sonderregelungen an einem zentralen Ort abbildet. Die folgende Liste zeigt die bisher veröffentlichten geografischen Gebiete nach Mitgliedstaaten der EU.