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Infos zur Drohnen-Verordnung

Gesetzliche Vorschriften für Steuerer von Drohnen

Infos zur Drohnen-Verordnung

Gesetzliche Vorschriften für Steuerer von Drohnen

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Gesetzliche Vorschriften
für Steuerer von Drohnen

Was bedeuten die EU-Verordnungen für meine Drohne?

Ihre Drohne aus der DJI Mini-Serie hat ein Abfluggewicht von unter 250g.
Ihre Drohne aus der DJI Mini-Serie hat ein Abfluggewicht von unter 250g.
Ihre DJI Mavic Air hat ein Abfluggewicht von 430g.
Ihre Mavic Air 2 hat ein Abfluggewicht von 570g.
Ihre DJI Mavic Pro hat ein Abfluggewicht von 734g.
Ihre DJI Mavic 2 Pro hat ein Abfluggewicht von 907g.
Ihre DJI Mavic 2 Zoom hat ein Abfluggewicht von 905g.
Ihre DJI Mavic 2 Enterprise hat eine höchstzulässige Startmasse von 1,1kg.
Ihre DJI-Drohne aus der Phantom 4 Serie hat ein Abfluggewicht von ca. 1,5kg.
Ihre DJI-Drohne aus der Phantom 3 Serie hat ein Abfluggewicht von ca. 1,4kg.
Ihre DJI Inspire 1 hat ein Abfluggewicht von ca. 3 kg.
Ihre DJI Inspire 2 hat eine höchstzulässige Startmasse von 4,25kg.
Ihre DJI Matrice 200 hat eine höchstzulässige Startmasse von 6,14kg.
Ihre DJI Matrice 300 hat eine höchstzulässige Startmasse von 9,0kg.
Ihre DJI Matrice 600 hat eine höchstzulässige Startmasse von 15,5kg.
Ihre Yuneec-Drohne aus der Typhoon H Serie hat ein Abfluggewicht von 1,90kg (2,06kg mit RealSense).
Ihre Yuneec H520 hat ein Abfluggewicht von 1,6kg (zuzüglich Gimbal und Kamera).
Ihre Drohne hat ein Abfluggewicht von unter 250g.
Ihre Drohne wiegt mehr als 250g, aber weniger als 2kg.
Ihre Drohne wiegt mehr als 2kg, aber weniger als 4kg.
Ihre Drohne wiegt mehr als 250g, aber weniger als 2kg.
Ihre DJI FPV hat ein Abfluggewicht von 795g.
Ihre DJI Air 2S hat ein Abfluggewicht von 595g.

Ihre Drohne in der Open Category

Dennoch wird sie nicht automatisch der CE-Klasse C1 bis unter 900g zugeordnet. Eine CE-Klasse C0 bis C4 hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Dadurch kann Ihre Drohne nicht in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie betrieben werden. Stattdessen hat ein Betrieb in der Unterkategorie A3 analog der CE-Klasse C4 stattzufinden. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 dürfen Drohnen < 500g noch analog der Classe C0 betrieben werden.

Dennoch wird sie nicht automatisch der CE-Klasse C2 bis unter 4kg zugeordnet. Eine CE-Klasse C0 bis C4 hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Dadurch kann Ihre Drohne nicht in der Unterkategorie A2 der offenen Kategorie betrieben werden. Stattdessen hat ein Betrieb in der Unterkategorie A3 analog der CE-Klasse C4 stattzufinden.

Dennoch wird sie nicht automatisch einer der CE-Klassen C0 bis C4 zugeordnet. Eine CE-Klasse hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Dadurch kann Ihre Drohne in der offenen Kategorie nur in der Unterkategorie A3 analog der CE-Klasse C4 betrieben werden.

Dennoch wird sie nicht automatisch der CE-Klasse C0 bis unter 250g zugeordnet. Eine CE-Klasse C0 bis C4 hätte bereits bei der Markteinführung vorliegen müssen, eine nachträgliche Klassifizierung ist nicht möglich. Trotzdem kann Ihre Drohne in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie analog der CE-Klasse C0 betrieben werden.

No-Fly-Zones

Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A3 analog der Klasse C4 ein Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten. Zu unbeteiligten Personen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten (mindestens 100 Meter), um eine Gefährdung auszuschließen. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 dürfen Drohnen < 2kg auch über Wohngebieten betrieben werden und sich bis zu 50 Metern unbeteiligten Personen nähern, wenn die beiden EU-Drohnenführerscheine A1/A3 und A2 vorliegen (s.u.). Aktuelle Infos zu dem Gesetzgebungsprozess der deutschen No-Fly-Zones finden Sie hier.

Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A3 analog der Klasse C4 ein Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten werden. Zu unbeteiligten Personen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten (deutlich mehr als 50 Meter), um eine Gefährdung auszuschließen. Aktuelle Infos zu dem Gesetzgebungsprozess der deutschen No-Fly-Zones finden Sie hier. Unabhängig von diesen Vorgaben der open category kann in der specific category eine weitreichendere Betriebserlaubnis über ein Standard-Szenario, mit Hilfe einer SORA-Risikobewertung oder unter einem Betreiberzeugnis für Leicht-AUS (LUC) eingeholt werden.

Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A1 kein pauschaler Mindestabstand zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten oder zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Bestimmungen z.B. des Datenschutz- oder des Persönlichkeitsrechts sind natürlich zu beachten. Aktuelle Infos zu dem Gesetzgebungsprozess der deutschen No-Fly-Zones finden Sie hier.

Registrierung

Da Ihre Drohne nicht weniger als 250g wiegt und durch die Kamera über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, müssen Sie sich als Betreiber der Drohne registrieren. Die Registrierung erfolgt in einer Datenbank beim Luftfahrt-Bundesamt. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige individuelle elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an geeigneter Stelle an jeder ihrer Drohnen anzubringen ist (z.B. im Batteriefach). Weitere Hinweise zur Registrierung finden Sie hier.

Obwohl Ihre Drohne weniger als 250g wiegt, müssen Sie sich als Betreiber der Drohne trotzdem registrieren, da die Drohne durch die Kamera über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, Die Registrierung erfolgt in einer Datenbank beim Luftfahrt-Bundesamt. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige individuelle elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an geeigneter Stelle an jeder ihrer Drohnen anzubringen ist (z.B. im Batteriefach). Weitere Hinweise zur Registrierung finden Sie hier.

Versicherung

Sobald Sie Ihre Drohne im Freien fliegen lassen, unterliegen Sie auch weiterhin der Versicherungspflicht. Von dieser Pflicht zum Abschluss einer Drohnen-Haftpflicht gibt es keine Ausnahme, auch nicht für besonders leichte Drohnen oder beim Flug über dem eigenen Grundstück. Auf unserer Homepage haben wir einen Vergleichsrechner zur Drohnen-Haftpflicht hinterlegt, der private und gewerbliche Tarife umfasst.

Drohnenführerschein

Da Ihre Drohne weniger als 500g wiegt, benötigen Sie vor dem Ablauf einer Übergangsfrist zum 01.01.2024 keinen EU-Drohnenführerschein. Nach diesem Datum ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleiner EU-Drohnenführerschein erforderlich. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen. bei 25€. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Teilnahme an dem Kurs, um mit dem neuen rechtlichen EU-Rahmen vertraut zu sein. Ausführliche Informationen zu den Drohnenführerscheinen nach EU-Recht finden Sie auf unserer Homepage.

Da Ihre Drohne mehr als 500g wiegt, benötigen Sie ab dem 31.12.2020 den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleinen EU-Drohnenführerschein. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen bei 25€. Um bis zum 01.01.2024 dichter an unbeteiligten Personen fliegen zu dürfen, ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich (Drohnen < 2kg). Die zugehörige Prüfung können Sie bei der Kopter-Profi GmbH ablegen. Ausführliche Informationen zu den Drohnenführerscheinen nach EU-Recht finden Sie auf unserer Homepage.

Da Ihre Drohne mehr als 500g wiegt, benötigen Sie ab dem 31.12.2020 den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleinen EU-Drohnenführerschein. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen bei 25€. Ausführliche Informationen zu den Drohnenführerscheinen nach EU-Recht und auch zu den Prüfungen für die theoretischen und praktischen Prüfungen in den Standard-Szenarien finden Sie auf unserer Homepage.

Da Ihre Drohne weniger als 250g wiegt, benötigen Sie keinen Drohnenführerschein nach EU-Recht. Wir empfehlen trotzdem eine Teilnahme am Kurs für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 als kleinen EU-Drohnenführerschein. Der zugehörige Kurs samt Prüfung kann online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Die Kosten liegen bei 25€.

Unser Tipp

DJI Mini 3

Wenn Ihnen die genannten Vorgaben und Einschränkungen zu restriktiv sind und Sie keine ultrahochauflösende Kamera benötigen, raten wir zum Umstieg auf eine Drohne, deren Startgewicht unter 250g liegt. Damit unterliegen Sie nicht den strengen Auflagen der Mindestabstände und benötigen auch keinerlei Drohnenführerschein. Die aktuell neu vorgestellte DJI Mini 3 Pro mit einem 48 Megapixel Sensor für 4K-Videos könnte eine echte Alternative zu Ihrer aktuellen Drohne sein. Weitere Informationen zu dem Modell finden Sie direkt beim Hersteller DJI.

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