Wer muss sich registrieren?

Ab dem 30.12.2020 gilt für alle Betreiber von Drohnen > 250 Gramm eine Pflicht, sich in einer zentralen Datenbank zu registrieren. Diese Pflicht gilt auch für Drohnen bis 250 Gramm, sofern die Drohne über eine Kamera verfügt ("einen Sensor, der personenbezogene Daten erfasst").

Wo muss ich mich als Drohnen-Betreiber registrieren?

Die Registrierung wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständiger Behörde durchgeführt. Als Betreiber einer Drohne kann die Registrierung ab dem 31.12.2020 beim LBA online direkt über diesen Link durchführen: Registrierung Betreiber Drohne LBA

Nach der abgeschlossenen Registrierung erhält der Drohnenbetreiber eine eindeutige individuelle eletronische Registrierungsnummer (e-ID), die an geeigneter Stelle an jedem der unbemannten Luftfahrzeuge anzubringen ist. Hierfür ist nicht mehr eine feuerfeste Plakette erforderlich. Theoretisch genügt es, ist eID z.B. mit einem wasserfesten Stift auf den Korpus der Drone zu schreiben.

Was kostet die Drohnen-Registrierung?

Für die Betreiberregistrierung erhebt das LBA eine Gebühr. Die Gebühr liegt für natürliche Personen bei 20 €, für juristische Personen bei 50 €.

In einer ersten Phase der Registrierung gab es noch keine angepasste Kostenverordnung beim Luftfahrt-Bundesamt. Daher enstanden für die Betreiberregistrierung Anfang 2021 keine Kosten. Seit dem 18.06.2021 ist eine neue Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in Kraft. Sie regelt auch die Gebührenschlüssel für unbemannte Luftfahrtsysteme, sodass inzwischen keine kostenfreie Registrierung als Drohnenbetreiber mehr möglich ist.

Für die Registrierung als Betreiber der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt sollten natürliche Personen die folgenden Angaben und Unterlagen griffbereit haben:

  1. vollständiger Name und Geburtsdatum (zusätzlich Registernummer bei juristischen Personen)
  2. Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  3. Versicherung und Nummer der Drohnenhaftpflicht
  4. Eventuell vorhandene Betriebsgenehmigungen und Betreiberzeugnisse
  5. Upload Kopie / Scan eines gültigen Ausweisdokuments

Ablauf der Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt

Was ist der Unterschied zwischen Betreiber-ID und Fernpiloten-ID?

Für Verwirrung kann sorgen, dass zwei Identifizierungsnummern (IDs) auftauchten: neben der eigentlichen eID, der Betreibernummer, gibt es auch eine Fernpiloten-ID. Beide werden vom Luftfahrt-Bundesamt vergeben.

Die Betreiber ID ist dem "Halter" einer Drohne zugeordnet (s.o.). Der Betreiber bekommt sie nach einiger Wartezeit durch den hier beschriebenen Prozess der Registrierung. Diese eID muss auf jeder Drohne angebracht werden, die im Eigentum des Betreibers ist.

Daneben erhält jeder Fernpilot, sobald er die Prüfung zum kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3 erfolgreich beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt hat, automatisch eine Fernpiloten-ID. Diese Identifizierungsnummer ist einer natürlichen Person zugeordnet und auf dem Kompetenznachweis A1/A3, aber auch auf dem Fernpilotenzeugnis A2 vermerkt. Sie muss nicht auf der Drohne angebracht werden.

Während die Betreiber-ID sich also auf den "Halter" und Eigentümer bezieht und an allen Drohnen zu vermerken ist. identifiziert die Fernpiloten-ID den einzelnen Steuerer einer Drohne. Die Unterscheidung ist erforderlich, da nicht jeder Fernpilot eine eigene Drohne besitzt. Gerade im Kontext von Unternehmen fliegen Mitarbeiter (=Fernpiloten) häufig die Drohnen des Arbeitgebers (=Betreiber).

Darf ich meine Drohne noch fliegen, wenn ich mich nicht registriert habe?

Nein und ja. Eigentlich sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2019/974 klar vor, dass eine Drohne ab dem 30.12.2020 nur noch dann geflogen werden darf, wenn der Betrieber sich in der genannten Datenbank registriert hat und seine zugehörige eID an der Drohne angebracht ist.

Aufgrund der großen Nachfrage bei der Betreiberregistrierung hat das LBA am 18.12.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber bis zum 30.04.2021 ausgesetzt wird. Drohnen-Betreiber, die sich bis Ende April 2020 noch nicht registriert oder noch keine eID vom LBA zugewiesen bekommen hatten, mussten weiterhin die feuerfeste Plakette mit Name und Anschrift des Betreibers an sichtbarer Stelle an der Drohne anbringen.

Ab dem 01.05.2021 dürfen die oben genannten Drohnen nur noch dann fliegen, wenn ihr Betreiber beim LBA registriert und seine eID an der Drohne angebracht ist!