Was ist ein Standard-Szenario (STS)?
Wenn die vorgegebenen Mindestabstände eine geplante Flugoperation in der open category nicht zulassen, wird der Flug in den meisten Fällen im Rahmen der speziellen Kategorie erfolgen. Um auch hier den Aufwand für Genehmigungen nicht zu groß werden zu lassen, werden sogenannte Standard-Szenarien definiert.
Diese Standard-Szenarien sollen in Zukunft die häufigsten Anwendungsfälle von Drohnen abdecken: z.B. Flüge für Dachdecker oder Immobilienmakler über städtischem Gebiet, für Ingenieure das Abfliegen von langen Baustellen oder Trassen außerhalb der Sichtweite oder für die Inspektion von besonders hohen Objekten wie Windrädern.
Für jedes Standard-Szenario werden u.a. technische Vorgaben (C5 oder C6 Klasse) sowie genaue Einsatzgrenzen, Maßnahmen zur Risikominderung am Boden und in der Luft sowie Qualifikationsanforderungen an die Fernpiloten von den Behörden definiert. Mit den entsprechenden Unterlagen können Betreiber von Drohnen die erforderliche Betriebserlaubnis bei der zuständigen Behörde einholen. Diese zuständige Behörde wird vermutlich das Luftfahrt-Bundesamt werden. Die Erlaubnis kann für den Einzelfall, aber auch für eine begrenzte Zeit (z.B. für 2 Jahre) erteilt werden.
Sollte kein Standardszenario für den geplanten Betrieb der Drohne geben, muss eine individuelle Risikobewertung nach SORA (Special Operation Risk Assessment) durchgeführt werden. Da ist in diesem Genehmigungsverfahren keine Standards gibt, ist die Beantragung deutlich zeitaufwendiger und kostenintensiver als die Nutzung eines Standard-Szenario.
Da es derzeit noch keine Drohnen mit einer C5 oder C6 Klassifizierung gibt und anderen Aufgaben von Seiten der Behörden eine höhere Priorität eingeräumt wurde, werden die Standard-Szenarien frühestens ab dem 01.01.2024 zum Einsatz kommen.
Diese Standard-Szenarien sollen in Zukunft die häufigsten Anwendungsfälle von Drohnen abdecken: z.B. Flüge für Dachdecker oder Immobilienmakler über städtischem Gebiet, für Ingenieure das Abfliegen von langen Baustellen oder Trassen außerhalb der Sichtweite oder für die Inspektion von besonders hohen Objekten wie Windrädern.
Für jedes Standard-Szenario werden u.a. technische Vorgaben (C5 oder C6 Klasse) sowie genaue Einsatzgrenzen, Maßnahmen zur Risikominderung am Boden und in der Luft sowie Qualifikationsanforderungen an die Fernpiloten von den Behörden definiert. Mit den entsprechenden Unterlagen können Betreiber von Drohnen die erforderliche Betriebserlaubnis bei der zuständigen Behörde einholen. Diese zuständige Behörde wird vermutlich das Luftfahrt-Bundesamt werden. Die Erlaubnis kann für den Einzelfall, aber auch für eine begrenzte Zeit (z.B. für 2 Jahre) erteilt werden.
Sollte kein Standardszenario für den geplanten Betrieb der Drohne geben, muss eine individuelle Risikobewertung nach SORA (Special Operation Risk Assessment) durchgeführt werden. Da ist in diesem Genehmigungsverfahren keine Standards gibt, ist die Beantragung deutlich zeitaufwendiger und kostenintensiver als die Nutzung eines Standard-Szenario.
Da es derzeit noch keine Drohnen mit einer C5 oder C6 Klassifizierung gibt und anderen Aufgaben von Seiten der Behörden eine höhere Priorität eingeräumt wurde, werden die Standard-Szenarien frühestens ab dem 01.01.2024 zum Einsatz kommen.
Welche Standard-Szenarien gibt es derzeit?
Obwohl für die Zukunft eine Vielzahl von Standard-Szenarien angestrebt wird, existieren derzeit erst zwei definierte Anwendungsfälle:
STS 01
Betrieb in direkter Sicht (= VLOS) über einem Bereich am Boden, innerhalb dessen der Fernpilot dafür sorgen kann, dass nur beteiligte Personen anwesend sind (= kontrollierten Bereich) in einem bewohnten Gebiet.
STS 02
Betrieb außerhalb direkter Sicht (= BVLOS) über einem Bereich am Boden, innerhalb dessen der Fernpilot dafür sorgen kann, dass nur beteiligte Personen anwesend sind (= kontrollierten Bereich) in einem dünn besiedelten Gebiet mit Luftraumbeobachtern.
STS ...
Es bleibt zu hoffen, dass zeitnah weitere Standard-Szenarien definiert werden.
Wir gehen davon aus, dass sich aus den individuellen Special Operation Risk Assessments in den Mitgliedsstaaten der EU zahlreiche weitere Standard-Szenarien entwickeln werden.
Wir gehen davon aus, dass sich aus den individuellen Special Operation Risk Assessments in den Mitgliedsstaaten der EU zahlreiche weitere Standard-Szenarien entwickeln werden.
Um von der zuständigen Behörde eine Betriebserlaubnis nach einem Standard-Szenario genehmigt zu bekommen, müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung bestanden werden. Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen sind der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2.
Wie oben bereits erwähnt, hat die EASA die Anwendung der Standard-Szenarien auf den 01.01.2024 verschoben. Die Frage, bei welchen Stellen die entsprechenden Prüfungen abgelegt werden können, ist noch offen.
Prüfung der Theoriekenntnisse
Inhalt und Umfang der theoretischen Prüfung für die ersten beiden Standard-Szenarien sind in Anlage 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/639 geregelt. Die Prüfung der Theoriekenntnisse muss mindestens 40 Multiple-Choice-Fragen umfassen, mit denen die Kenntnisse des Fernpiloten in der technischen und betrieblichen Risikominderung geprüft werden und die sich angemessen auf die folgenden Sachgebiete verteilen:
Luftrecht
Allgemeine
Kenntnisse zu UAS
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Betriebsverfahren
Flugleistung
des UAS
Minderung von Risiken am Boden
Minderung von Risiken in der Luft
Beurteilung der praktischen Fähigkeiten
Die praktische Ausbildung und die Beurteilung der praktischen Fähigkeiten für den Betrieb unter den Bedingungen eines Standardszenarios müssen bestimmte Sachgebiete umfassen. Für das STS 01 sind dies beispielsweise die folgenden Bereiche:
Maßnahmen vor dem Flug (1)
Flugbetriebliche Planung, Betrachtung des Luftraums und Abschätzung der Risiken vor Ort
Verfahren während des Flugs (1)
Lageerfassung des Ortes in Bezug auf den Betriebsraum und sonstige Luftraumnutzer, Hindernisse, Gelände und unbeteiligte Personen, um die Drohne in direkter Sicht zu halten
Maßnahmen nach dem Flug (1)
Ausschalten und Sichern des UAS sowie Nachbesprechnung des Flugbetriebs
Maßnahmen vor dem Flug (2)
Vorflugkontrolle und Einrichtung des UAS einschließlich Flugmodi und Stromversorgungsrisiken
Verfahren während des Flugs (2)
Präzise und kontrollierte Flugmanöver, die für das entsprechende STS repräsentativ sind in unterschiedlichen Höhen und für unterschiedliche Strecken
Maßnahmen nach dem Flug (2)
Inspektion und Aufzeichnung aller relevanten Daten zum allgemeinen Zustand des UAS
Maßnahmen vor dem Flug (3)
Maßnahmen, die im Notfall (z.B. bei einem Kollisionsrisiko in der Luft) zu ergreifen sind
Verfahren während des Flugs (3)
Echtzeit-Überwachung des UAS-Zustands und Beschränkungen der Flugdauer sowie Flug unter anormalen Bedingungen unter Gewährleistung der Sicherheit von Dritten am Boden
Maßnahmen nach dem Flug (3)
Identifizierung von Situationen, die eine Ereignismeldung erfordern und Durchführung