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Großer Drohnenführerschein der offenen Kategorie

Fernpilotenzeugnis A2

Erweiterung des kleinen A1/A3-Scheins zur Nutzung verschiedener Privilegien in der offenen Kategorie.

Informationen zum Drohnenführerschein A2

Der Drohnenführerschein A2 wird benötigt, um die Priviligien der Unterkategorie A2 für Drohnen bis unter 4 kg nutzen zu dürfen: z.B. für Flüge in der Nähe von unbeteiligten Personen oder über Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten, sofern keine geografischen Gebiete betroffen sind. Zudem gilt der A2 als Voraussetzung für eine Beantragung der Befreiung von Geo-Zonen.

Steckbrief Drohnenführerschein A2

WAS?
Großer Drohnenführerschein innerhalb der EU für die offene Kategorie (OPEN), offizielle Bezeichnung: "Fernpilotenzeugnis A2"

WOFÜR?
Voraussetzung für die Nutzung der Privilegien in der Unterkategorie A2, um außerhalb von A1 z.B. über bebautem Gebiet oder dichter an unbeteiligte Personen heranfliegen zu dürfen

WOFÜR NOCH?
Voraussetzung zur Beantragung von Genehmigungen für den Betrieb in "geografischen Gebieten" bei den Luftfahrtbehörden der Bundesländer

WIE?
Theoretische Prüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt für Deutschland benannten Prüfstelle (PStF)

WO?
Gerne online bei uns als Prüfstelle Nr. 1: DE.PStF.001

Unser Angebot:
Drohnenführerschein A2 komplett online
Online-Tutorial inkl. Online-Prüfung


349,- €
(293,28 € netto)


 

In diesem Kurs haben Sie ein Maximum an Effizienz, Flexibilität und Zeitersparnis: Sie bestimmen, wann und wo Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Die Inhalte im Online-Kurs sind zu 100% auf die Prüfungsfragen abgestimmt, sodass Sie den gesamten Prüfungsstoff in unter 90 Minuten vermittelt bekommen. Zusätzlich haben Sie bei den Lernmedien die Wahl zwischen Videos, PDF-Skripten und einem Hörbuch und können den Lehrern zu jeder Einheit Fragen stellen. Die Prüfung wird ohne Anreise bequem am eigenen PC abgelegt. Eine praktische A2-Card im Scheckkarten-Format ist auch inklusive.Bitte beachten Sie, dass beim LBA Gebühren in Höhe von 30 € für das Ausstellen des Fernpilotenzeugnis hinzukommen.

A2-Schein buchen

Was ist der Drohnenführerschein A2?

Der Drohnenführerschein A2 heißt nach Punkt UAS.OPEN.030 der EU-Verordnung 2019/947 offiziell "EU-Fernpilotenzeugnis A2". Er erweitert den kleinen Kompetenznachweis A1/A3 inhaltlich um drei weitere Prüfungsfächer. Daher ist umgangssprachlich meist vom "großen Drohnenführerschein" der offenen Kategorie die Rede, obwohl der Prüfungsumfang mit 30 Fragen geringer ist als beim kleinen A1/A3-Schein (40 Prüfungsfragen).

Der Drohnenführerschein A2 wird benötigt, um in der offenen Kategorie die Priviligien der Unterkategorie A2 nutzen zu dürfen. Zu diesen Privilegien zählt insbesondere, dass mit einer nach C2 klassifizierten Drohne deutlich dichter an unbeteiligte Personen herangeflogen werden darf (im Langsamflugmodus und unter Einhaltung der 1:1-Regel bis auf 5 Meter). Auch ein Überflug von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten ist zulässig, sofern keine geografischen Gebiete vom Betrieb betroffen sind.

Für Inhaber des Drohnenführerschein A2 gelten die gleichen Privilegien in einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 auch für "älteren" Drohne < 2kg (ohne CE-Klassifizierung).

Übrigens: Sollen Genehmigungen für den Betrieb in in geografischen Gebieten beantragt werden, verlangen die meisten Luftfahrtbehörden der Bundesländer ebenfalls den Drohnenführerschein A2 als Qualifikationsvoraussetzung!

Drohnenführerschein A2 bei der Kopter-Profi GmbH (DE.PStF.001)

Seit 2012 sind die Kopter Profis auf theoretische Schulungen und praktische Trainings von privaten und gewerblichen Drohnenpiloten spezialisiert. Als erfahrener Ausbildungsbetrieb erhielten wir vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Benennung zu Deutschlands Prüfstelle Nr. 1 für Fernpiloten (DE.PStF.001). Weltweit haben wir nicht nur über 5.000 zufriedene Fernpiloten ausgebildet, sondern bringen unserer Expertise und Leidenschaft für das Drohnefliegen auch auf europäischer Ebene in Arbeitsgruppen der EASA ein.

  • Online-Prüfung oder bundesweit an zentralen Standorten
  • Online-Tutorial mit kompakten Lerneinheiten, die zu 100% prüfungsrelevant sind
  • Flexible Vorbereitung 24/7 mit Videos, Skripten und als Hörbuch
  • Ausgereiftes Konzept durch mehr als 5.000 erfolgreiche Prüflinge
  • Persönlicher Kontakt bei Fragen zu Prüfungsinhalten
  • Online-Trainingsfragen zur Übung und Lernziel-Kontrolle
  • Praxisnahe Prüfungsfragen aus dem Alltag von UAV-Piloten
  • Faire Prüfungsbedingungen erlauben eine flexible und entspannte Vorbereitung
  • A2-/STS-Card Fernpilotenzeugnis im Scheckkartenformat inklusive

Fernpilotenzeugnis A2 jetzt buchen

Das beste aus zwei Welten: A2 komplett online mit persönlicher Betreuung

Die Vorbereitung und die Abnahme der Theorieprüfung zum Drohnenführerschein A2 erfolgen komplett online. Trotzdem stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter per Telefon oder E-Mail für Rückfragen zur Verfügung und begleiten Sie durch die Online-Prüfung. So können sich auch weniger technikaffine Personen ganz auf die Inhalte konzentrieren, ohne von technischen Sorgen abgelenkt zu werden.

Mit diesem dualen Ansatz haben Sie ein Maximum an Zeitersparnis: Bestimmen Sie flexibel, wann und wo Sie sich auf die Prüfung zum Drohnenführerschein A2 vorbereiten, ohne einen kompletten Arbeitstag für ein Präsenzseminar zu verlieren. Auch die Prüfung kann weltweit abgelegt werden, solange Sie eine stabile Internetverbindung haben. Auf Wunsch sind für Firmen mit mehreren Teilnehmern natürlich auch In-House-Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort möglich.

In unserem Online-Tutorial mit 5 Lerneinheiten sind die Inhalte zu 100% auf die Prüfungsfragen des A2 abgestimmt. Das Prüfungswissen wird durch Seminar-Videos, PDF-Skripte, vertiefende Links und ein Hörbuch vermittelt. Zu jeder der Einheiten besteht die Möglichkeit, dem Lehrpersonal Fragen zu stellen oder den Wissensstand in Übungsaufgaben zu kontrollieren.

Im internen Lernbereich wählen Sie ihren gewünschten Prüfungstermin aus. Die Theorieprüfung zum Drohnenführerschein A2 legen Sie dann komplett online ab. So sparen Sie sich nicht nur die Anreise, sondern können auch die Prüfung bequem in den eigenen vier Wänden am eigenen Computer ablegen. Unsere Prüfer sind geschult, die Prüfungsatmosphäre so persönlich und angenehm wie möglich zu gestalten. Dieses Setting ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil, um Prüfungsängste auf ein Minimum zu reduzieren.

Drohnenführerschein A2 als Inhouse-Veranstaltung

Für z.B. größere Gewerbe- und Industriekunden sowie BOS oder Hochschulen bieten wir auch an, die Schulung und Prüfung komplett bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Auch eine Kombination mit praktischen Elementen ist natürlich möglich. Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zukommen, um ein individuelles Angebot für Ihre Schulung und Prüfung zu erstellen, das Ihren Anforderungen entspricht.

Voraussetzungen für die Prüfung zum Drohnenführerschein A2

Für Ihre Zulassung zur Theorieprüfung und die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses A2 durch das LBA sind einige Unterlagen erforderlich. Sie brauchen nicht bei der Buchung bzw. Anmeldung vorliegen, müssen aber vor dem Ablegen der Prüfung bei uns eingereicht werden:

Kleiner EU-Drohnenführerschein Kompetenznachweis A1/A3

Der Prüfling muss nachweisen, dass er beim LBA den Online-Lehrgang abgeschlossen und die Online-Theorieprüfung zum Kenntnisnachweis A1/A3 bestanden hat.

Abschluss eines praktischen Selbststudiums

er Prüfling muss über ein Formblatt eine Erklärung abgeben, dass er ein praktisches Selbsttraining mit der Drohne nach UAS.Open.040(1) und (2) durchgeführt hat.

Bei Minderjährigen:Unterschrift Erziehungsberechtigter

Die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 kann ab 16 Jahren abgelegt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Prüfungsfächer beim Drohnenführerschein A2

Die Theorieprüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis kann entweder online oder im Rahmen einer Präsenzprüfung abgelegt werden. Unabhängig von der Form umfasst die Prüfung 30 Multiple-Choice-Fragen aus den folgenden drei Prüfungsfächern (vgl. UAS.OPEN.030(2)c in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947):

Meteorologie

(6 Fragen)

Wettereinflüsse auf den Betrieb einer Drohne (Wind, Temperatur, Sichtweite, Luftdichte) Einholen von Wettervorhersagen

Flugleistung

(11 Fragen)

Typischer Betriebsbereich von unbemannten Luftfahrzeugen Masse, Gleichgewicht und Schwerpunktlage Sicherung der Nutzlast Batterien / Akkus

Risiko-Minderung am Boden

(13 Fragen)

Funktionen im Langsamflugmodus Einschätzung der Entfernung zu Menschen 1:1 Regel

Großes FAQ zum Drohnenführerschein A2

An dieser Stelle haben wir alle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das neue EU-Fernpilotenzeugnis A2 zusammengefasst, auf die wir nicht bereits oben im Text eingegangen sind. Wenn Sie eine Frage und/oder eine Antwort vermissen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

Nein. Der Drohnenführerschein A1/A3 kann in Deutschland nur beim Luftfahrt-Bundesamt erlangt werden, der A2-Schein nur bei benannten Prüfstellen wie den Kopter-Profis. Ein Kombi-Paket ist daher leider nicht möglich. Da manche EU-Staaten abweichende Regelungen haben, ist eine solche Kombi bei manchen ausländischen Anbietern möglich. Aus verschiedenen Gründen raten wir allerdings davon ab, die Prüfungen außerhalb Deutschlands abzulegen (s.u.).

Nein. Der deutsche Kenntnisnachweis konnte in einer Übergangszeit nur in den kleinen Drohnenführerschein A1/A3 umgeschrieben werden. Dieses Zeitfenster ist inzwischen geschlossen, sodass eine Umschreibung nicht mehr möglich ist. Eine Umwandlung in den großen Drohnenführerschein A2 war zu keinem Zeitpunkt möglich.

Ja, eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist nach EU-Recht nicht vergleichbar mit dem Drohnenführerschein. Zwar haben Luftfahrzeugführer in den meisten Fällen weitreichende Kenntnisse bezogen auf z.B. die Luftraumstruktur. Dennoch fordert der Gesetzgeber, dass sich Inhaber einer Pilotenlizenz zusätzlich mit den speziellen Anforderungen für den Drohnenflug vertraut machen. Eine Umschreibung oder Anrechnung der Pilotenlizenz auf den Drohnenführerschein ist daher nicht möglich.

Ja, mit einem Drohnenführerschein aus einem EU-Land können Sie auch in Deutschland fliegen. Wenn Sie Ihren Drohnenführerschein bei einem Anbieter aus z.B. den Niederlanden oder Polen erlangt haben, werden Sie auch in dem entsprechenden Land als Fernpilot geführt. Eine Übertragung dieser Drohnenführerscheine in Ihr Nutzerkonto beim deutschen Luftfahrt-Bundesamt ist nicht möglich. Teilweise kann dies zu Irritationen bei Kontrollen führen, da die per QR-Code abrufbaren Informationen zum Fernpiloten dann nicht in deutscher Sprache angezeigt werden. Sie sollten die Prüfung zum Drohnenführerschein daher nur dann im Ausland ablegen, wenn Sie mit dem bürokratischen Mehraufwand in Deutschland einverstanden sind.

Ja, innerhalb der EU gelten die gleichen Regeln für den Drohnenführerschein. Daher gilt ein in Deutschland erworbener Drohnenführschein in der gesamten EU. Auch die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein haben sich dem europäischen Regelwerk angeschlossen. Bitte beachten Sie, dass in anderen EU-Staaten zusätzliche Auflagen existieren können, die von den Deutschen Vorgaben abweichen. Wenn Sie in Ländern außerhalb der EU fliegen möchten, müssen Sie sich vorab über die dort geltenden Gesetze und Auflagen informieren und gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Wenn Sie ohne gültigen Drohnenführerschein fliegen und erwischt werden, können Ihnen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen drohen. In Deutschland können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Entscheidet ein Richter, dass Ihr Flug ohne Drohnenführerschein einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr darstellte, droht gemäß § 315 Strafgesetzbuchs (StGB) eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

Das Fliegen ohne einen erforderlichen Drohnenführerschein ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem können Schäden, Verletzungen oder Unfälle, die durch den Betrieb einer Drohne ohne die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verursacht werden, den Versicherungsschutz gefährden und zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen haben.

Der Drohnenführerschein muss nicht in DIN-A4 auf Papier beim Flug mitgeführt werden. Es genügt das digitale Dokument oder z.B. ein Druck auf einer Plastikkarte (A2-Card). Hierbei dürfen allerdings Inhalt und Proportionen des PDF-Dokuments nicht verändert werden. Vor allem ist beim Druck auf eine Plastikkarte zu beachten, dass der QR-Code nicht zu stark verkleinert wird. Als wichtiges Sicherheitsmerkmal muss er unbedingt maschinenlesbar bleiben. Kann der QR-Code nicht ausgelesen werden und Sie haben keine lesbare digitale Version dabei, drohen die gleichen Konsequenzen, wie wenn Sie ohne Drohnenführerschein fliegen würden.

Ja, sofern Ihre Drohne und Ihr geplanter Flug einen Drohnenführerschein erfordern, müssen Sie das Dokument in einem gültigen Format bei jedem Flug mitführen und auf Verlangen Sicherheitskräften oder zuständigen Behörden vorzeigen.

Nein, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten, dürfen Sie auch als Inhaber eines Drohnenführerschein nicht überall fliegen. Sie müssen weiterhin u.a. bestimmte Mindestabstände zu beispielsweise unbeteiligten Personen oder sensiblen Gebieten einhalten. Außerdem sind Flugverbotszonen und Geografischen Gebiete auch weiterhin zu beachten. Dazu gehören beispielsweise Flughäfen, militärische Einrichtungen oder Naturschutzgebiete, aber auch Schwimmbäder oder Polizeidienststellen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Flug über die rechtlichen Rahmenbedingungen und eventuelle Einschränkungen zu informieren. Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter Neues Drohnenrecht.

Ja, neben der Ausnahme für Drohnen unter 250 Gramm MTOW gelten Sonderregelungen für Drohnen, die im Rahmen von Modellsportverbänden betrieben werden. Hier gibt es für den Drohnenführerschein z.B. abweichende Gewichtsgrenzen. Hinweise hierüber erhalten Sie z.B. beim Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder beim Deutschen Aero Club e.V. (DAeC).

In Deutschland ist ein Drohnenführerschein erst für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm verpflichtend. Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 250 Gramm dürfen in der offenen Kategorie ohne Drohnenführerschein geflogen werden. Da Sie dennoch die geltenden Gesetze und Verordnungen einhalten müssen, empfehlen wir auch Fernpiloten von Mini-Drohnen, zumindest die kostenlos zugänglichen Lernmaterialien zum kleinen Drohnenführerschein beim Luftfahrt-Bundesamt zu studieren. Der große Drohnenführerschein A2 ist nur erforderlich, wenn Sie die Privilegien der Unterkategorie A2 in der offenen Kategorie nutzen möchten. Die Privilegien umfassen v.a. den Abstand zu unbeteiligten Personen und den Betrieb über z.B. Wohn- oder Gewerbegebieten.

Der große Drohnenführerschein A2 hat eine Gültigkeit von 60 Monaten und muss dann durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden. Wie die Auffrischung im Detail erfolgen wird und ob sie auch eine kleine Prüfung beinhaltet, ist vom Luftfahrt-Bundesamt noch nicht entschieden. Trotz der Gültigkeit von 60 Monaten empfehlen wir, die Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig aufzufrischen und sich über aktuelle Entwicklungen und Änderungen der Gesetze und Verordnungen auf dem Laufenden zu halten.

Um den Drohnenführerschein zu erwerben, müssen Sie eine theoretische Prüfung bei einer offiziellen Prüfstelle bestehen (z.B. bei den Kopter-Profis als Deutschlands Prüfstelle Nr. 1: DE.PStF.001). In Deutschland werden diese Prüfstellen durch das Luftfahrt-Bundesamt benannt. Die Prüfung beinhaltet 30 Fragen zu den Themen Meteorologie, Flugleistung und Minderung von Risiken am Boden. Wenn Sie mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet haben, ist die Prüfung bestanden und Sie erhalten den Drohnenführerschein A2 direkt vom Luftfahrt-Bundesamt.

Nein, der große Drohnenführerschein bzw. das Fernpilotenzeugnis A2 ist eine Erweiterung des EU-Kompetenznachweises A1/A3. Ohne eine zuvor bestandene Prüfung im A1/A3-Schein ist keine Zulassung zur Theorieprüfung nach A2 möglich.

Inzwischen müssen wir diese Frage leider bejahen. Am 18.06.2021 trat die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) in Kraft. Auf dieser Basis erstellt das LBA inzwischen Kostenbescheide für die Ausstellung des Fernpilotenzeugnis. Die Gebühr liegt bei 30 € pro Prüfling.

Wir haben versucht, die technischen Hürden so gering wie möglich zu halten. Da die internet-gestützten Prüfungen unter Aufsicht nach dem Proctor-Online-Prüfverfahren ablaufen müssen, benötigen Sie einen Computer mit Webcam (Betriebssystem ab Windows 7 bzw. Mac OS X 10.10 Yosemite) und ein Smartphone oder Tablet, das über eine Frontkamera und eine Freisprechfunktion mit Lautsprecher verfügt.

Bezüglich des Prüfungsraums muss sich der Prüfling für die gesamte Zeit der Online-Prüfung in einem separaten Raum aufhalten, in dem sich neben ihm keine weiteren Personen befinden. Zudem sind alle Kommunikationsgeräte im Raum, die nicht für die Durchführung der Online-Prüfung verwendet werden, auszuschalten. Weitere Details hierzu finden Sie auch in der Prüfungsordnung.

Ja, in Deutschland ist es möglich, den Drohnenführerschein A2 auch online zu erwerben. Die Kopter-Profis sind in diesem Bereich Vorreiter und wurden bereits 2017 vom Luftfahrt-Bundesamt für die Abnahme von Online-Prüfungen zugelassen. Aufgrund der stark zurückgegangen Nachfrager nach Präsensprüfungen haben wir uns dazu entschlossen, nur noch Online-Prüfungen durchzuführen. Für Personengruppen oder Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern bieten wir allerdings weiterhin Prüfungen und auch Schulungen als Präsenzveranstaltung vor Ort an.

Bei uns benötigen Sie ca. eine Stunde, um alle Unterlagen einmal komplett durchzugehen: egal ob Sie sich das Skript oder die Videos anschauen. Wie oft Sie diesen Vorgang wiederholen müssen, um die Prüfung zu bestehen, hängt ganz von Ihrem Vorwissen und Ihrer "Aufnahmefähigkeit" der Informationen ab. Manche Prüflinge haben sich die Unterlagen 1x angeschaut und die Prüfung sicher bestanden. Mit 6 bis 7 Stunden Vorbereitung sollte ein "durchschnittlicher Schüler" auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.

Je nach Anbieter gibt es verschiedene Ansätze. Die Kopter-Profis haben sich dazu entschieden, ein Online-Tutorial anzubieten, dass zu 100% auf die Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein zugeschnitten ist. Dadurch werden sie mit Videomaterial von nur einer Stunde perfekt auf die Prüfung vorbereitet. Andere wichtige Aspekte, die nicht prüfungsrelevant sind, finden Sie frei zugänglich auf unserer Homepage, zum Beispiel unter Neues Drohnenrecht.

Im Anmeldeprozess genügen zunächst die im Online-Formular abgefragten Angaben zu Ihrer Person. Bevor Sie die eigentliche Prüfung ablegen, benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

  • Nachweis, dass Sie beim LBA den Online-Lehrgang abgeschlossen und die Online-Theorieprüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 bestanden haben
  • Selbsterklärung von Ihnen, dass Sie ein praktisches Selbststudium mit Ihrer Drohne durchgeführt haben
  • Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zur Authentizitätsprüfung Ihrer Identität

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für den Erwerb des großen Drohnenführerscheins. In Deutschland müssen Sie lediglich mindestens 16 Jahre alt sein und den A1/A3-Schein online beim LBA absolviert haben, um die theoretische A2-Prüfung ablegen und den großen Drohnenführerschein erhalten zu können. Vor der konkreten Anmeldung zur Prüfung sind die im folgenden Punkt genannten Unterlagen bei der Prüfstelle vorzulegen.

Ja, ein Prüfling muss mindestens 16 Jahre alt sein. Bei einem minderjährigen Prüfling ist zudem die formlose schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Nein, in Deutschland müssen Sie keine praktische Prüfung ablegen, um den Drohnenführerschein A2 zu erhalten. Die Prüfung umfasst ausschließlich einen Theorieteil mit 30 Prüfungsfragen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss ein Prüfling im Vorfeld nur ein praktisches Selbsttraining durchführen und das Ergebnis in einem Formblatt vom Luftfahrt-Bundesamt dokumentieren. Weitere Informationen zum praktischen Selbsttraining finden Sie hier.

Vom LBA in Deutschland zugelassene Prüfstellen für Drohnenführerscheine wie die Kopter-Profis erfüllen die europäischen Prüfungsvorgaben der EASA zu 100% (z.B. bezogen auf die Beaufsichtigung der Online-Prüfung nach dem Proctor-Verfahren). Wenn beispielsweise die KI eines ausländischen Mitbewerbers nicht in der Lage ist, plumpe Täuschungsversuche zu erkennen, kann dies im Worstcase dazu führen, dass alle Prüfungen eines Anbieters für ungültig erklärt und unter gültigen EASA-Standards wiederholt werden müssen. Aus diesem Grund empfehlen wir, nicht nur auf den Preis zu achten: billig ist nicht immer gut! Auch eine konforme Art der Umsetzung und ein guter Service sollten bei der Auswahl berücksichtigt werden. Übrigens: LBA approved Entities bzw. Prüfungsstellen sind an der Zulassungsnummer zu erkennen, die mit DE.PStF... beginnt!

Drohnenführerschein A2: Der große Drohnenführerschein für mehr Privilegien

Der Drohnenführerschein A2, auch Fernpilotenzeugnis A2 genannt, ist der “große Drohnenführerschein” für die offene Kategorie (OPEN). Der Drohnenführerschein A2 ist erforderlich, um Privilegien der Unterkategorie A2 nutzen zu können, wie über bebaute Gebiete oder in der Nähe von Menschen zu fliegen. Darüber hinaus wird er benötigt, um den Betrieb der Drohne in bestimmten geographischen Gebieten bei der Luftfahrtbehörde zu beantragen. Der große Drohnenführerschein baut auf den kleinen Drohnenführerschein oder Kompetenznachweis A1/A3 auf.

Es kann sich für Drohnenpiloten lohnen, auf jeden Fall den Drohnenführerschein A2 abzuschließen. Da er mehr Privilegien gewährt, ist man beim Drohnenbetrieb auf der sicheren Seite. Weiterhin vermittelt die Prüfung ein umfassenderes Wissen zum Betrieb und zur Sicherheit der Drohne. Bei uns können Sie den Drohnenführerschein A2 einfach online bestellen und sich so eine Menge an Arbeit sparen. Mit unseren Materialien und Onlinekursen sind Sie auf die Prüfung beim Drohnenführerschein A2 bestens vorbereitet.

Welche Voraussetzungen muss man für den Drohnenführerschein A2 erfüllen?

Um die Prüfung für den Drohnenführerschein A2 abzulegen, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Zuerst benötigt man den Kompetenznachweis A1/A3 bzw. den kleinen Drohnenführerschein, da der Drohnenführerschein A2 auf dem Grundlagenkurs aufbaut. Weiterhin muss der Prüfling ein Selbsttraining mit der Drohne abschließen und darüber eine Erklärung in einem Formblatt abgeben. Falls der Prüfling minderjährig ist, ist zudem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Welche Inhalte werden beim Drohnenführerschein A2 geprüft?

Beim Drohnenführerschein A2 werden Inhalte aus drei Prüfungsfächern abgefragt - Meteorologie, Flugleistung und Minderung von Risiken am Boden. Beim Thema Meteorologie geht es vorwiegend um Witterungseinflüsse, Sichtweite und die Einholung von Wettervorhersagen. Beim Thema Flugleistung lernt man UAV-Kategorien und ihre Betriebsbereiche kennen. Beim Thema Minderung von Risiken am Boden wird man zu technischen und betrieblichen Maßnahmen sowie zu Funktionen im Langsamflugmodus und zur Einschätzung der Entfernung zu Menschen geprüft.