Wer benötigt eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie?
Wer administrativen Aufwand und Kosten gering halten möchte, sollte prüfen, ob seine Drohnen-Projekte nicht innerhalb der offenen Kategorie zu realisieren sind. Hier gilt eine Betriebsgenehmigung automatisch als erteilt. Doch nicht für alle Kombinationen von Drohnen und Fluggebieten ist ein Betrieb innerhalb der Grenzen der offenen Kategorie möglich.
Wer beipsielsweise mit einer DJI Inspire 2 (unklassifiziert, nicht < 2 kg) über einem Wohn- oder Industriegebiet fliegen möchte, kommt nicht um eine Betriebsgenehmigung für die spezielle Kategorie herum. Das gleiche gilt für Fernpiloten, die ab dem 01.09.2022 mit z.B. einer DJI Mavic 3 (unklassifiziert, nicht < 500 g) dichter als 50 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen möchten.
Eine Betriebsgenehmigung für die spezielle Kategorie ist also immer dann erforderlich, wenn der rechtliche Rahmen der open category zu eng gefasst ist. Um eine Drohne in der speziellen Kategorie betreiben zu dürfen, gibt es zwei Herangehensweisen. Bei beiden ist der Drohnenführerschein "Fernpilotenzeugnis A2" eine zwingende Voraussetzung:
- Nutzung eines Standard-Szenario: Die Einführung der Standard-Szenarien (STS) wurde auf Ende 2023 verschoben, da es derzeit keine nach C5 oder C6 klassifizierten Drohnen gibt. Damit scheidet diese Variante aus.
- Beantragung einer Betriebsgenehmigung: Ohne STS muss eine Antrag auf Betriebsgenehmigung inkl. Risikobewertung und Beschreibung der Betriebsverfahren gestellt werden, um in der speziellen Kategorie fliegen zu dürfen.
Unser Angebot:
Unterstützung bei der Erstellung der Unterlagen für die Betriebsgenehmigung
in der speziellen Kategorie
inkl. MWSt.
Mit unserem Service geben wir Ihnen ein Tool an die Hand, um den benötigten Zeitaufwand für die Zusammenstellung der benötigten Unterlagen
von 2-3 Wochen auf 2-3 Tage zu reduzieren.

Behördliche Zuständigkeit
Für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie sind die Luftfahrtbehörden der einzelnen Bundesländer, die Landesluftfahrtbehörden (LLB) zuständig (§ 31 LuftVG Abs. 2 Nr. 16b). Wenn sich die Landesluftfahrtbehörden dazu nicht in der Lage sehen, können Sie diese Aufgabe an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Bundesbehörde übertragen (§ 31 LuftVG Abs. 2a).
Diese Regelung hat dazu geführt, dass wir aktuell den in der Deutschlandkarte dargestellten Flickenteppich von Zuständigkeiten haben: in den orange hinterlegten Bundesländern sind die Landesluftfahrtbehörden (LLB) für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie zuständig. In den blau hinterlegten Bundesländern ist das LBA zuständig.
An welche Behörde Sie sich wenden müssen, hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihren Firmensitz haben. Bei Privatpersonen zählt der Hauptwohnsitz. Wir als Kopter-Profis müssen uns beispielsweise an die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wenden, unsere LLB. Die erteilte Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie gilt nicht nur bundesweit, sondern in der kompletten EU.
Wichtig: Eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie hebt nicht automatisch alle geografischen Gebiete oder No-Fly-Zones auf. Genehmigungen hierfür müssen weiterhin bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden, in deren Zuständigkeit ein geografisches Gebiet liegt. Voraussetzung hierfür ist u.a. ein gültiger Drohnenführerschein Fernpilotenzeugnis A2.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich?
Der Antragsprozess ist deutlich umfangreicher und auf keinen Fall mit dem Aufwand vergleichbar, den man früher für die Beantragung einer Aufstiegserlaubnis kannte. Konkret besteht ein Antrag aus den folgenden vier Typen von Dokumenten:
Antragsformular
Für den eigentlichen Antrag ist das entsprechende Formblatt vollständig auszufüllen. Der Antrag ist bei der zuständigen LLB oder beim LBA zusammen mit dem Betriebshandbuch, der Risiko-Analyse und den XML-Dateien einzureichen.
Betriebshandbuch
Im Betriebshandbuch sind allgemeine, betriebliche und technische Informationen und Verfahren des Betreibers der Drohne zu dokumentieren. Synonyme sind "Concept of Operations" (ConOps) oder "Operations Manual" (OM).
Risikobewertung
Das Risiko ist durch eine individuelle Risiko-Analyse (Specific Operational Risk Assessment, SORA) zu ermitteln und das sich ergebende Risiko-Level (specific assurance and integrity level, SAIL) anhand von 24 Operational Safety Objectives (OSO) zu bewerten.
Geografische XML-Datei
Die Koordinaten jedes FLuggebiets sind einzeln zu definieren, um ein errechnetes Notfall-Volumen (contingengy volume) und einen Risiko-Puffer (ground risk buffer) zu ergänzen und als XML-Datei einzureichen.
Wie zeitaufwendig ist die Beantragung?
Der Aufwand für die Beantragung einer Betriebsgenehmigung für die spezielle Kategorie ist in keinster Weise mit der Beantragung einer früheren Aufstiegserlaubis zu vergleichen, wo der Antrag innerhalb weniger Minuten ausgefüllt war. Für den gesamten Prozess von Anfang bis Ende schätzen wir aus unseren eigenen Erfahrungen einen Zeitbedarf von ca. 100 Stunden, der je nach Vorwissen und Erfahrungen variieren kann:
- Lesen der Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems der EASA und Verstehen der Systematiken (> 300 Seiten in englischer Sprache, regelmäßige Aktualisierungen und Erweiterungen)
--> 50 Std. - Abgrenzung und Darstellung der Fluggebiete inkl. Berechnung von Contingency Volumen und Ground Risk Buffer, Erstellung der KML-Datei(en)
--> 6 Std. - Durchführung einer Risikobewertung (SORA) für jedes Fluggebiet
inkl. Mitigationen des Boden- und Luftrisikos, taktischen Anforderungen zur Vermeidung von Kollisionen (Tactical Mitigations Performance Requirements, TMPR) und Containment-Betrachtung
--> 10 Std. - Erstellung eines modularen Betriebshandbuchs mit betrieblichen und technischen Informationen, Betriebsverfahren, Beschreibung der Drohnen, Definition eines Notfallplans etc.
--> 40 Std. - Ausfüllen der Antragsformulare
--> 2 Std.
Bei einem kalkulatorischen Unternehmerlohn von z.B. 70 € pro Stunde ergeben sich allein durch den Zeitaufwand Kosten von über 7.500 €.
Hierbei nicht berücksichtigt sind die eigentlichen Kosten für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie. Nach dem aktuellen Gebührenschlüssel der LuftkostV liegen diese je nach Risiko-Level (SAIL) und Anzahl der verwendeten Risikominderungen zwischen 200 € und 2.000 €.
Hilfe durch die Kopter-Profis!
Das Ziel unseres Online-Tools ist es, den zeitlichen Aufwand für die Erstellung der Antragsunterlagen auf Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie von 2-3 Wochen auf 2-3 Tage zu reduzieren!
Bausteine unseres Online-Tools für die spezielle Kategorie
Basic
- 60minütige Beratung via Zoom mit den folgenden Leistungen:
- Fluggebiete - bis zu 2 Gebiete
Wir betrachten konkrete Fluggebiete inkl. Berechnungen von Contingengy Volume und Ground-Risk-Buffer sowie Erzeugung der KML-Dateien - Risikobewertung
Durchführung der EU-SORA mit Ermittlung der Final Ground Risk Class (GRC), Final Air Risk Class (ARC) und des Specific Assurance and Integrity Level (SAIL), Betrachtung der taktischen Anforderungen zur Vermeidung von Kollisionen (TMPR) und der angrenzenden Gebiete (Containment)
Basic +
- Zusatzbaustein zu Basic mit den folgenden Leistungen:
- Word-Vorlage für das Betriebshandbuch
Klare Struktur als Basis für die Erstellung des Handbuchs vom LBA, von den LLB und auf Basis der Vorgaben des AMC-Materials (Anhang A) - Anforderungsliste
Transfer der SORA-Ergebnisse aus Mitigationen, Sicherheitzielen (OSO) und anderen Elementen in die AMC-Struktur des Betriebshandbuchs
Premium
- Premium-Lizenz für die eigene Nutzung des Online-Tools mit den folgenden Modulen:
- Quick-CheckPrüfung der Betriebskategorie und zugehöriger Betriebsauflagen mit wenigen Klicks
- UAS-DatenbankTechnische Daten der gängigsten Drohnen-Modelle
- Fluggebiete - unbegrenzt
- Risikobewertung - unbegrenzt
Unlimited
- Voll-Lizenz für die eigene Nutzung des Online-Tools mit allen Modulen:
- Quick-Check
- UAS-Datenbank
- Fluggebiete - unbegrenzt
- Risikobewertung - unbegrenzt
- Anforderungsliste
- Betriebshandbuch
SAIL-spezifische Formulierungshilfen führen Schritt für Schritt durch die Kapitel des Betriebshandbuchs auf Basis des AMC-Materials (aktuell bis SAIL II) - Anträge
Automatische Generierung der initialen PDF-Antragsdokumente für das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und/oder die Luftfahrtbehörden der Bundesländer (LLB)