Was ist ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC)?

Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (light UAS operator certificate, LUC) ist in der specific category neben der Nutzung von Standardszenarien oder einer individuellen Risikobewertung ein weiterer Weg, um eine Betriebsgenehmigung von der zuständigen Behörde zu erhalten. Details regelt Teil C des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.

Durch die Beantragung eines LUC kann sich ausschließlich eine juristische Person als Luftfahrtbetrieb zertifizieren lassen. Das Zertifikat bedeutet eine dauerhafte Betriebsgenehmigung für die konkreten Einsatz-Szenarien, die beim LBA beantragt wurden. Damit kann auf einzelne Genehmigungen von Flügen zukünftig verzichtet werden.

Voraussetzungen für die Ausstellung eines LUC

Um ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) vom LBA ausgestellt zu bekommen, muss der UAS-Betreiber ein Sicherheitsmanagementsystem festlegen. Dieses Security Management muss der Größe der Organisation und der Art und Komplexität ihrer Tätigkeiten entsprechen und der mit deren Tätigkeiten verbundenen Gefahren und Risiken Rechnung tragen.

Alle zentralen Verfahren für das Security Management sind ausführlich zu dokumentieren, um gegenüber Mitarbeitern und Kooperationspartnern alle Prozesse und Verantwortlichkeiten deutlich aufzuzeigen. Die zentralen Verfahren umfassen insbesondere:

Sicherheitsberichte und interne Untersuchungen

Betriebskontrolle

Management von Sicherheitsrisiken

Ausbildung und
Förderung der Sicherheit

Änderungsmanagement

Sicherheitskommunikation

Rückgriff auf Unterauftraggeber
und Partner

Compliance-Monitoring

Schnittstellen zwischen Organisationen

Genauere Details sind aktuell noch nicht verfügbar. Wir rechnen mit entsprechenden Informationen von offizieller Seite im zweiten Halbjahr 2021.

Bereits jetzt haben verschiedene Unternehmen und Verbände angekündigt, eine LUC-Zertifizierung anzustreben, um verbundenen Fernpiloten eine Plattform für einfache Betriebsgenehmigungen bieten zu können.