Private Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia
(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung T17)
Die Drohnenversicherung der Degenia richtet sich an alle, die einen umfassenden privaten und gleichzeitig flexibel erweiterbaren Versicherungsschutz suchen. Die private Veröffentlichung von Aufnahmen der Drohne bei z.B. Facebook oder YouTube (nicht im Kontext eines Unternehmens und ohne das Ziel der Monetarisierung) ist genauso mitversichert wie die gelegentliche Nutzung einer fremden Drohne, z.B. von einem Freund oder einer Leih-Drohne. Über die Kopter-Profis kann der Vertrag innerhalb von 24 Stunden bequem erweitert werden. So ist für einen kleinen Mehrbeitrag eine Umstellung auf die volle gewerbliche Nutzung der Drohne möglich.
In der Drohnenhaftpflichtversicherung tritt die Degenia als Konzeptanbieter auf. Sie verwaltet die Versicherungsverträge, führt die Kommunikation mit den Drohnenpiloten und zieht die Versicherungsprämien ein. Kommt es€ zu einem Schadensfall, steht die R+V als Risikoträger bereit. Durch diese Aufgabenteilung kann die Degenia Versicherungstarife mit einem besonders günstigen Preis-/Leistungsverhältnis anbieten.
Die degenia Versicherungsdienst AG wurde 1998 gegründet. Im Laufe der Jahre wurden viele innovative und individuelle Sachversicherungs- und Vorsorgeprodukte entwickelt, seit 2015 auch im Bereich der Drohnenversicherung. Heute hat die Degenia gut 300.000 Versicherungsverträge in ihrer Verantwortung, knapp 10% davon entfallen auf Drohnenversicherungen. Am Hauptsitz in Bad Kreuznach sind aktuell rund 40 Mitarbeiter beschäftigt.

Tarifkategorie: Der T17 der Degenia gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
ab 95,20 € pro Jahr
Grunddaten der Drohnenversicherung
Verfügbare Versicherungssummen 1,5 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne optional versicherbar |
Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen
eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen
mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit (außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus halbjährlich | jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in der offenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in der speziellen Kategorie mitversichert bis SAIL III |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert |
Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfepsersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |