Private Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia
(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung T17)

Die Drohnenhaftpflicht der Degenia gibt es als privaten und gewerblichen Tarif. In der privaten Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (LHV) für Kopter und Drohnen stehen vier Varianten zur Verfügung, die sich in der Höhe der Versicherungssumme unterscheiden: basic (1,5 Mio. €), classic (3,0 Mio. €), premium (5,0 Mio. €) und optimum (10,0 Mio. €). Ohne Mehrkosten sind ab der classic-Variante bis zu drei, in der optimum-Variante sogar 5 Drohnen versichert. Einzige Bedingung: es darf immer nur maximal eine Drohne im Betrieb sein.

Die Drohnenversicherung der Degenia richtet sich an alle, die einen umfassenden privaten und gleichzeitig flexibel erweiterbaren Versicherungsschutz suchen. Die private Veröffentlichung von Aufnahmen der Drohne bei z.B. Facebook oder YouTube (nicht im Kontext eines Unternehmens und ohne das Ziel der Monetarisierung) ist genauso mitversichert wie die gelegentliche Nutzung einer fremden Drohne, z.B. von einem Freund oder einer Leih-Drohne.  Über die Kopter-Profis kann der Vertrag innerhalb von 24 Stunden bequem erweitert werden. So ist für einen kleinen Mehrbeitrag eine Umstellung auf die volle gewerbliche Nutzung der Drohne möglich.

In der Drohnenhaftpflichtversicherung tritt die Degenia als Konzeptanbieter auf. Sie verwaltet die Versicherungsverträge, führt die Kommunikation mit den Drohnenpiloten und zieht die Versicherungsprämien ein. Kommt es€ zu einem Schadensfall, steht die R+V als Risikoträger bereit. Durch diese Aufgabenteilung kann die Degenia Versicherungstarife mit einem besonders günstigen Preis-/Leistungsverhältnis anbieten.

Die degenia Versicherungsdienst AG wurde 1998 gegründet. Im Laufe der Jahre wurden viele innovative und individuelle Sachversicherungs- und Vorsorgeprodukte entwickelt, seit 2015 auch im Bereich der Drohnenversicherung. Heute hat die Degenia gut 300.000 Versicherungsverträge in ihrer Verantwortung, knapp 10% davon entfallen auf Drohnenversicherungen. Am Hauptsitz in Bad Kreuznach sind aktuell rund 40 Mitarbeiter beschäftigt.
Drohnenversicherung Degenia T17

Tarifkategorie: Der T17 der Degenia gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


ab 95,20 € pro Jahr

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen
1,5 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne
mitversichert

Sachschäden durch die Drohne
mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne
optional versicherbar

Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel

Versicherte Drohnen
eine Drohne
pro Beitrag

Nutzung fremder Drohnen
mitversichert

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg

Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit
(außer US-Gebiete, Kanada)

Versicherungsschein / Police als PDF
ja

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
in dt. und engl. Sprache

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

Selbstbeteiligung
kein Selbstbehalt im Schadenfall

Zahlungsrhythmus
halbjährlich | jährlich

Zahlungsarten
SEPA-Lastschrift

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich
ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne
Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne
nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne
nicht mitversichert

VLOS-Betrieb
mitversichert

FPV-Betrieb
mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in der
offenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in der
speziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL III

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen
mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne
mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten
Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen
mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)
mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet
mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfepsersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus
nein