Gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia
(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung T17)
Die Drohnenversicherung der Degenia eignet sich sowohl für gewerbliche Einsteiger als auch für Profis, da der bereits sehr gute Grundschutz jederzeit flexibel erweitert werden kann. Ab der Classic-Variante können zwei Zusatzbausteine hinzugebucht werden: die „Mehrgerätedeckung“ für bis zu 3 Drohnen pro Vertrag (es dürfen nicht mehrere Drohnen gleichzeitig in der Luft sein) und der Baustein „Echte Vermögensschäden“. Damit sind auch reine Vermögensschäden versichert, die durch den Gebrauch einer Drohne oder die Veröffentlichung von Aufnahmen der Drohne entstehen (z.B. durch die Verletzung von Urheberrechten).
Änderungen an der Drohnenversicherung wie z.B. das Hinzubuchen von Bausteinen oder der Einschluss einer neuen Drohne können den Kopter-Profis bequem per Mail oder auch telefonisch durchgegeben werden. Die Vertragsanpassung inkl. dem Mail-Versand der wichtigen Versicherungsbestätigung für Fernpiloten erfolgt an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Neben diesem sehr hohen Service-Level verfügt die gewerbliche Drohnenversicherung der Degenia über einige Alleinstellungsmerkmale am deutschen Versicherungsmarkt für Drohnen: neben der bereits erwähnten Absicherung reiner Vermögensschäden zählt hierzu auch die automatische Mitversicherung gelegentlich genutzter fremder Drohnen, z.B. von Kollegen oder Leih-Drohnen. Zudem ist die Drohnenhaftpflichtversicherung der Degenia nicht auf gewerbliche Flüge der offenen Kategorie begrenzt. Auch der Betrieb von Drohnen in der speziellen Kategorie ist mitversichert, solange eine entsprechende Betriebsgenehmigung vorliegt und der Einsatz innerhalb der Sichtweite (VLOS) stattfindet. Abgerundet wird der Tarif durch den weltweiten Versicherungsschutz (mit der üblichen Ausnahme von US-Gebieten und Kanada).
In der gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherung tritt die Degenia als Konzeptanbieter auf. Sie verwaltet die Versicherungsverträge inkl. der Kundenkommunikation und dem Inkasso der Beiträge. Kommt es zu einem Schadensfall, steht die R+V als Risikoträger für die Regulierung bereit. Durch diese Aufgabenteilung kann die Degenia Versicherungstarife mit einem besonders guten Preis-/Leistungsverhältnis anbieten.
Die degenia Versicherungsdienst AG wurde 1998 gegründet. Im Laufe der Jahre wurden viele innovative und individuelle Sachversicherungs- und Vorsorgeprodukte entwickelt, seit 2015 auch im Bereich der Drohnenversicherung. Heute hat die Degenia gut 300.000 Versicherungsverträge in ihrer Verantwortung, knapp 10% davon entfallen auf Drohnenversicherungen. Am Hauptsitz in Bad Kreuznach sind aktuell rund 40 Mitarbeiter beschäftigt.

Tarifkategorie: Der T17 der Degenia gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, die R+V als Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
ab 124,95 € pro Jahr
Grunddaten der Drohnenversicherung
Verfügbare Versicherungssummen 1,5 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne optional versicherbar |
Versicherte Steuerer der Drohne
offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen
eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen
mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)
25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge
weltweit (außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App
Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus halbjährlich | jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung:
Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne Gewerbe-Tarif |
Vermietung und Verpachtung der Drohne
auf Anfrage |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)
auf Anfrage |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen
auf Anfrage |
Einsatz der Drohne in der offenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in der speziellen Kategorie mitversichert bis SAIL III |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben
mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen
mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum
mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne
mitversichert |
Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten
Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)
auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfepsersonal beim Betrieb der Drohne
nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |