• Allianz Drohnen Versicherung

    Die Allianz SE ist eine deutsche Versicherung mit Konzernsitz in München. Sie wurde im Jahr 1890 gegründet und zählt zu den weltweit größten Versicherungsgesellschaften. Drohnen und andere Luftfahrzeuge versichert die Allianz über ihre Tochter "Allianz Global Corporate & Specialty SE". Im Angebot hat die Allianz zwei Haftpflichtversicherungen für Drohnen: eine private und eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht (die keine private Nutzung einschließt).
  • CE-Kennzeichnung

    Durch die CE-Kennzeichnung erklärt der Drohnen-Hersteller, dass sein Erzeugnis den rechtlichen Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU genügt. Im Kontext von Drohnen betrifft diese Konformitätserklärung vor allem die Funksteuerung, insbesondere die verwendete Funkfrequenz und die Sendeleistung. Ein System aus Drohne und Fernsteuerung ohne diese Konformitätserklärung in Form der CE-Kennzeichnung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Damit ist der Betrieb einer Drohne ohne CE-Kennzeichnung gesetzeswidrig. Diese Problematik tritt in unserer Praxis vor allem bei Drohnen des chinesischen Herstellers XIAOMI sowie bei im außereuropäischen Ausland erworbenen Drohnen auf. Bei einem Verstoß riskieren Sie zum einen ein Bußgeld bis zu 500.000 €. Zum anderen können Sie nur den erlaubten Besitz und Betrieb einer Drohne versichern. Ein gesetzeswidriges Verhalten ist nicht versicherbar, sodass eine Drohne ohne gültige CE-Kennzeichnung selbst bei einer bestehenden Drohnenversicherung keinen Versicherungsschutz hat.
  • Condor Drohnen Versicherung

    Die Condor Allgemeine Versicherungs-AG mit Sitz in Hamburg gehört zum R+V Konzern und ist damit Bestandteil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Als hanseatischer Anbieter steht der Versicherer für qualitativ hochwertiger Produktinnovationen mit einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Condor steht als Risikoträger hinter der Drohnen Privathaftpflicht Kopter-Profi-Spezial. Der Tarif war die erste Privathaftpflicht in Deutschland, die nicht nur vollumfänglich Drohnen versichern, sondern auch standardmäßig z.B. eine international gültige Verischerungsbestätigung der versicherten Drohnen an die Kunden versendet.
  • Degenia Drohnen Versicherung

    Die degenia AG wurde 1998 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Bad Kreuznach. Die degenia gehört zu den größten Anbietern von maßgeschneiderten Versicherungskonzepten in Deutschland. Seit 2015 konzipiert die degenia in Kooperation mit der Kopter-Profi GmbH Drohnen Versicherungen für private und gewerbliche Nutzer, die in Deutschland immer wieder neue Standards gesetzt haben. Die Palette umfasst die Drohnen Haftpflicht genauso wie die Drohnen Kaskoversicherung.
  • Delvag Drohnen Versicherung

    Die Delvag Versicherungs-AG (früher: Delvag Luftfahrtversicherungs-AG) ist ein Tochterunternehmen der Lufthansa. Seit einigen Jahren bietet die Delvag Drohnen Versicherungen an. Als Lufthansa-Tochter werden diese Tarife vor allem über das Online-Portal SafeDrone beworben und über die Internetseite versichertedrohne.de vertrieben. Aufgrund der aus unserer Sicht gefährlichen Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen raten wir vom Abschluss einer Drohnen Haftpflicht bei der Delvag ab (vgl. § 3 Obliegenheiten LuH UAV 2018).
  • DMO Drohnen Versicherung

    Hinter der Deutsche Modellsportorganisation steht die DMO GmbH & Co. KG, die seit einigen Jahrzehnten klassische Modellflieger vor allem in Versicherungsfragen begleitet. Seit kurzem wird auch gezielt die Zielgruppe der Drohnenpiloten umworben. Hinter allen angebotenen Drohnen Versicherungen steht die Allianz Global Corporate & Specialty AG als Risikoträger. Eine vom Versicherer unabhängige Beratung von Interessenten ist nicht möglich, da ausschließlich die Drohnen Versicherung der Allianz vermittelt werden.
  • Drohnenhaftpflicht

    Jede Drohne mus mit einer Drohnen Haftpflicht versichert sein, wenn sie in Deutschland im Freien betrieben wird (Versicherungspflicht). Die Drohnen Haftpflicht deckt dabei mindestens Personenschäden und Sachschäden durch Drohnen in Höhe von 750 SZR ab. In der Praxis erfüllt diese Drohnen Versicherung drei Funktionen: 1. Sie überprüft, ob ein durch eine Drohne Geschädigter überhaupt einen Anspruch auf Leistung hat. 2. Sie begleicht berechtige Ansprüche von Geschädigten, sodass der Drohnenpilot nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. 3. Die Drohnen Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab und vertritt den Drohnenpiloten bei Bedarf auch vor Gericht ((passiver Rechtschutz).
  • Drohnenkasko

    Als Drohnen Versicherung leistet die Drohnen Kaskoversicherung anders als die Drohnen Haftpflicht nicht für Schadensersatzansprüche gegenüber Drittern, sondern leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der eigenen Drohne. Versicherte Ursachen hierfür können Abstürze, Transportschäden oder auch Diebstahl sein. Für eine reibungslose Abwicklung im Schadensfall sollten der Drohnen Kasko Nachweise für den Verlust oder die Beschädigung der Drohne vorgelegt werden können: z.B. Fotos vom Wrack oder eine Kopie der Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Die Drohnen Vollkasko erstattet den Neuwert oder den Zeitwert der Drohne. Der Neuwert ist der Betrag, der im Zeitpunkt des Schadens ausgegeben werden muss, um die gleiche (oder eine vergleichbare) Drohne neu zu kaufen. Dieser Betrag ist durch den schnellen technischen Fortschritt bei Drohnen meist deutlich niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis, der als Versicherungssumme gilt. Beim Zeitwert wird vom Neuwert noch eine Abnutzungsabschreibung vorgenommen: je älter die Drohne, desto höher der Abzug. Von dem Neuwert oder Zeitwert wird dann eine Selbstbeteiligung abgezogen, um die Auszahlungssumme bei einem Totalschaden der Drohne zu ermitteln. Damit keine Unterversicherung besteht, muss beim Abschluss der Drohnen Kaskoversicherung immer der volle Kaufpreis als Versicherungssumme angegeben werden. Anders als bei der Kfz-Versicherung sind Haftpflicht und Kasko in der Luftfahrt zwei getrennte Risiken. Da Anbieter einer Drohnen Kasko den Vertrag spätestens beim zweiten Schaden innerhalb von 3 Jahren kündigen, würde bei einem Kombi-Vertrag auch die Drohnen Haftpflicht mitgekündigt. In diesem Fall müsste bei der Suche nach einem neuen Anbieter immer angegeben werden, dass der Vorversicherer den alten Vertrag gekündigt hat. Das würde den Abschluss einer neuen Drohnen Haftpflicht teilweise unmöglich machen. Daher raten wir auf jeden Fall dazu, Drohnen Kasko und Drohnen Haftpflicht in zwei getrennten Verträgen abzusichern.
  • Drohnenversicherung

    Der Begriff Drohnen Versicherung" umfasst sämtliche Versicherungsprodukte, die eventuelle Schäden aus dem Betrieb einer Drohne ganz oder teilweise abdecken. Unter diesen Oberbegriff fallen vor allem die private und gewerbliche Haftpflichtversicherung für Drohnen (die Personenschäden und Sachschäden bei Dritten abdecken) sowie die Elektronikversicherung bzw. Kaskoversicherung für Drohnen (die Schäden an der eigenen Drohne absichert). Anders als z.B. vom Kfz bekannt, sind Haftpflicht und Kasko in der Luftfahrt aus gutem Grund zwei getrennte Versicherungen. Neben Haftpflicht und Kasko lassen sich weitere Sparten wie z.B. die Unfallversicherung für Drohnen oder die Rechtsschutzversicherung für Drohnen als Drohnen Versicherung bezeichnen.

  • Gefährdungshaftung

    Für Drohnen und die Drohnen Haftpflicht gilt eine verschäfte Haftung. Anders als bei der Verschuldenshaftung kommt es bei Schäden aus dem Betrieb einer Drohne nicht auf das Verschulden von Schäden durch den Fernpiloten an. Allein der erlaubte Betrieb einer Drohne verursacht eine gewisse Gefährdung der Umgebung, sodass eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gilt. Denkbar sind z.B. eine unvorhersehbare Windböe, die plötzliche Attacke durch einen Vogel oder ein nicht nachweisbarer technischer Defekt, der eine Drohne zum Absturz bringt und einen Schaden verursacht, ohne das der Fernpilot einen Fehler begangen oder schuldhaft gehandet hat. Dieses Prinzip der Gefährdungshaftung ist direkt in deutschen Gesetzen verankert: z.B. für die Halter von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen (§§ 33 ff. LuftVG), für Kraftfahrzeughalter (§ 7 StVG), für Halter von Hunden und Pferden (§ 833 BGB,) oder für pharmazeutische Unternehmers bei Arzneimittelschäden (§§ 84 ff. AMG). Eine Privathaftpflicht leistet grundsätzlich nur nach dem Grundsatz der Verschuldenshaftung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Begriffe Verschuldenshaftung oder Gefährungshaftung in den Versicherungsbedingungen auftauchen. Nach herrschender Mehrheitsmeinung von Juristen sind jedoch auch Anbieter einer Privatversicherung zur Deckung Schäden aus der Gefährdungshaftung verpflichtet, sofern der Tarif offensiv damit wirbt, die Pflichtversicherung für Drohnen abzudecken. Die von uns angebotenen Tarife der Privathaftpflicht mit Drohne erfüllen diese Vorgabe. Eine Privathaftpflicht, die Drohnen einschließt aber nicht expliziet auf die Erfüllung der Pflichtversicherung hinweist, leistet auch weiterhin nur im Rahmen der Verschuldenshaftung - eine gefährliche Deckungslücke. Die eigenständigen Luftfahrthaftpflicht-Versicherungen für Drohnen, die bei Kopter-Profi empfohlen werden, sind als Pflichtversicherung konzipiert und leisten bei Schäden, egal ob diese aus Verschuldenshaftung oder Gefährdungshaftung verursacht wurden.
  • Personenschaden

    In der Drohnen Haftpflicht meint ein Personenschaden ein schadenauslösendes Ereignis, in dessen Folge es zur Verletzung oder Tod von Menschen kommt. Solche Personenschäden gegenüber Dritten sind durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt, wenn duese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Da in der Drohnen Haftpflicht nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt sind, sind Mitglieder des Drohnenteams oder in der Privathaftpflicht auch Familienmitglieder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Erleidet eine geschädigte Person in Folge des Personenschadens einen Verdienstausfall (=Vermögensschaden), ist dieser als Folge des Personenschadens mitversichert. Reine Vermögensschäden durch Drohnen (wie z.B. bei der Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten) müssen über eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
  • R+V Drohnen Versicherung

    Die R+V Versicherung AG ist einer der größten Versicherer in Deutschland mit Hauptsitz in Wiesbaden. Der Ursprung geht zurück auf die 1922 gegründete Raiffeisen Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G. Als Mitglied der genossenschaftlichen FinanzGruppe steht "R+V" bis heute für "Raiffeisen- und Volksbanken Versicherung". Die R+V gehört zu den ältesten Luftfahrtversicherungen Deutschlands und verfügt in dieser Tradition alsDrohnen Versicherer über hochqualifiziertes Expertenwissen für drohnen versichern.
  • Risikoträger

    Risikoträger ist ein anderes Wort für einen Versicherer. Im Zusammenspiel mit einem Assekuradeur kann ein Versicherungsunternehmen vertraglich definierte Aufgaben und Prozesse ausgliedern. Die Aufgabe des Assekuradeurs ist dann z.B. das Ausstellen der Versicherungsscheine oder der Einzug der Verischerungsbeiträge. Im Schadenfall bleibt der Versicherer als Risikoträger für die Erbringung der Leistung an die versicherte Person zuständig (der Versicherer trägt das Risiko). Ein Beispiel hier für ist die Drohnen Versicherung LHV T17 der Degenia mit der R+V Versicherung als Risikoträger.
  • Sachschaden

    In der Drohnen Haftpflicht meint ein Sachschaden ein schadenauslösendes Ereignis wie beispielsweise einen Absturz, in dessen Folge es zur Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen kommt. In der Praxis sind dies bei Drohnen am häufigsten Kraftfahrzeuge, Hausdächer oder Solaranlagen. Solche Sachschäden gegenüber Dritten sind durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt, wenn diese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Da in der Drohnenhaftpflicht nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt sind, sind Schäden am eigenen Equipment vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Sonderziehungsrechte

    Sonderziehungsrechte (kurz: SZR) sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Wechselkurs der SZR errechnet sich aus einem Währungskorb mit US-Dollar, Yen, Euro und britischem Pfund. Die gesetzliche Mindestdeckung der Haftpflichtversicherungen für Luftfahrzeuge bis 500 kg Höchstabfluggewicht wird in Sonderziehungsrechten ausgewiesen. Die Mindestdeckung in der Drohnen Haftpflicht liegt daher bei 750.000 Sonderziehungsrechten (§ 37 Abs. 1 LuftVG). Je nach Schwankung des Wechselkurses entsprechen 750.000 SZR ca. 900.000 bis 950.000 €. Der tagesgenaue Umrechnungsfaktor in Euro kann z.B. beim Währungsrechner CUEX ermittelt werden.
  • Vermögensschaden

    Echte bzw. reine Vermögensschäden sind immaterielle Schäden, die nicht aus Personenschäden oder Sachschäden resultieren. Um sich gegen Forderungen aus der Verletzung von Vermögensschäden abzusichern, ist eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht für Drohnen erforderlich. Die häufigsten Vermögensschäden im Kontext von Drohnen betreffen Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Namensrechte, Markenrechte oder Urheberrechte.
  • Verschuldenshaftung

    Wer mit einer Drohne vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit (=Personenschaden), das Eigentum (=Sachschaden), die Freiheit oder ein sonstiges Recht (=Vermögensschaden) eines Dritten widerrechtlich verletzt, ist nach BGB § 823 zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Um sich und sein eigens Vermögen vor Schadensersatzansprüche zu schützen, sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Leistung z.B. einer privaten oder beruflichen Haftpflichtversicherung ist das direkte Verschulden des Schadens durch die versicherte Person (=Verschuldenshaftung). In manchen Lebensbereichen ist die Absicherung der Verschuldenshaftung nicht ausreichend, da eine verschärfte Form der Haftung auch ohne persönliches Verschulden gilt: die Gefährdungshaftgung. Im privaten Bereich betrifft das z.B. Besitzer von Drohnen, Kraftfahrzeughalter, Tierhalter oder Besitzer von Öltanks.
  • Versicherungsbestätigung

    Basierend auf § 106 Abs. 1 LuftVZO ist jede Drohnen-Versicherung dazu verpflichtet, dem Drohnen-Piloten kostenlos eine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung auszuhändigen. Diese Versicherungsbestätigung muss mindestens die folgenden Punkte bestätigen: das Bestehen der Drohnen-Haftpflicht, die Höhe der Versicherungssumme, die Einhaltung der gesetzlichen Mindestdeckung von 750.000 SZR, die Vertragsdauer, den Geltungsbereich sowie Name und Anschrift der Versicherung.

  • Versicherungspflicht für Drohnen

    Versicherungspflicht liegt vor, wenn der Abschluss einer Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Es wird dann von einer Pflichtversicherung gesprochen. Drohnen unterliegen als Luftfahrzeuge der Versicherungspflicht nach §§ 33, 37 Abs. 1 und 43 LuftVG in Verbindung mit § 102 Abs. 2 LuftVZO der Versicherungspflicht. Damit ist der Abschluss einer Drohnen Haftpflicht gesetzlich verpflichtend, die auch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung abdeckt. Die Versicherungspflicht gilt, sobald eine Drohne im Freien bzw. außerhalb von Gebäuden betrieben wird. Sie gilt auch für Spielzeugdrohnen, beim Betrieb über dem eigenen Grundstück oder bei sonstiger Zustimmung des Grundstückseigentümers.